am 01-12-2023 09:43 - zuletzt bearbeitet am 01-12-2023 14:56 von kh-marina
Hallo,
ich weiß, es gibt diesbezüglich schon einige Beiträge, aber hierzu konnte ich nichts Konkretes finden.
Folgendes: meine Freundin hat die Puppensammlung ihrer Tochter verkauft. Es waren insgesamt 45 Einzelauktionen. Einnahmen knapp über 2000€. Nachricht von eBay kam, dass die STEUER-ID hinterlegt werden soll, da Verdacht auf gewerblich und Verkauf geht nun auch nicht mehr.
Das waren 10 Jahre alte Puppen. Von großem Gewinn oder Gewerblichkeit kann keine Rede sein.
Und dann finde ich private Verkäufer mit über 100 verkauften Artikeln im letzten Jahr und über 1500 laufenden Angeboten?! Ganz ehrlich, da fehlt mir das Verständnis. Ist das alles Willkür?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
01-12-2023 14:51
Warum sollte eBay das tun?
Um den eigenen Umsatz zu begrenzen?
Dann waeren die ja bloed!
Gruss
01-12-2023 14:54
01-12-2023 14:58
01-12-2023 15:06
01-12-2023 15:10
01-12-2023 15:14
01-12-2023 15:16
Und ich schreib mal für eine Freundin, dass auch sie es nach wie vor nicht okay findet, dass du den Account deiner Freundin nicht als Vergleich zur Verfügung stellst...😈
Wäre ein sachbezogener Austausch gewollt gewesen, erforderte dies die direkte Vergleichbarkeit...
sollte doch um zweierlei Maß gehen... schon schlecht, wenn man nur einen Teil messen kann.
01-12-2023 15:54
01-12-2023 15:56
😂netter Versuch, war klar
01-12-2023 15:58
01-12-2023 16:16
01-12-2023 16:19
01-12-2023 16:20
@goaway23 schrieb:
Alle relevanten Informationen zum Account wurden erbracht.
Ach ja...? Du kennst die Gesamtzahl der Verkäufe der letzten Jahre, ob es immer ein bestimmtes Artikelsegment ist, ob erst gekauft und dann weiterverkaudf worden ist?
Ich weiß das nicht und frage mich, wie du das wissen kannst...
01-12-2023 16:30
01-12-2023 16:33
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Tagchen @kenn-i-di-1
Hast du etwa verlernt, an echte Zufälle zu glauben? 😎
01-12-2023 17:03
Sehr gut und korrekt wiedergegeben mit der "30" und der "2.000"!
Ich bin angenehm überrascht.
Ebay ist verpflichtet, die Daten entsprechend der Vorgaben zu melden, sonst dürfte es empfindliche Bußgelder geben bis hin zum Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Welcher Geschäftsführer bei ebay hat schon Bock auf solche Dinge?
Was schlußendlich dabei raus kommt, ist zu Recht nicht das Problem von ebay. Drastischer formuliert, das geht ebay auch nichts an. Über steuerliche Dinge entscheiden dann die Finanzbehörden.
Ich vermute, ein nicht unbeträchtlicher Teil der Meldungen von ebay wird die von Dir genannten Steuerbehörden bzw. "finanzbehördlichen Filter" nicht passieren.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es dafür programmiertechnische Verfahren mit Eckwerten (Man sollte solchen Verfahren und deren Effizienz nicht unterschätzen!) gibt und danach nur ein geringer Teil noch einmal von einem Finanzbeamten kontrolliert wird.
Der Mitarbeiterpool im FA ist nun mal begrenzt.