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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Hallo,

ich weiß, es gibt diesbezüglich schon einige Beiträge, aber hierzu konnte ich nichts Konkretes finden.

Folgendes: meine Freundin hat die Puppensammlung ihrer Tochter verkauft. Es waren insgesamt 45 Einzelauktionen. Einnahmen knapp über 2000€. Nachricht von eBay kam, dass die STEUER-ID hinterlegt werden soll, da Verdacht auf gewerblich und Verkauf geht nun auch nicht mehr.
Das waren 10 Jahre alte Puppen. Von großem Gewinn oder Gewerblichkeit kann keine Rede sein.
Und dann finde ich private Verkäufer mit über 100 verkauften Artikeln im letzten Jahr und über 1500 laufenden Angeboten?! Ganz ehrlich, da fehlt mir das Verständnis. Ist das alles Willkür?

Nachricht 1 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

alena@ebay
Community Support Team
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@schmettilotumar Zu der E-Mail die deine Freundin bekommen hat muss sie nur ihre Steuernummer (TIN) hinterlegen. Sobald diese hinterlegt ist kann sie weiter privat verkaufen und bekommt auch die Erlöse wieder ausbezahlt. Du kannst auch deiner Freundin empfehlen, das wir hier ein kostenloses Online-Beratungstermin mit unserem Partner Steuern im Kopf haben: 

Hast du Fragen zu DAC7/PStTG? Lass dich beraten von unsern Partner Steuern mit Kopf   Um eine persönliche Beratung zu erhalten, sende eine E-Mail an steuernmitkopf@ebay.com. Schreibe in den Betreff „Beratung zur Meldepflicht DAC7 ab 2023 + eBay-Nutzernamen". 

 

Liebe Grüße 

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Nachricht 30 von 89
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88 ANTWORTEN 88

Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Tagchen @schmettilotumar  du musst unterscheiden:

 

die Aufforderung zur gewerblichen Anmeldung kommt von ebay, nicht vom Finanzamt.

ebay entscheidet, wann welcher Nutzer aufgefordert wird, ein Gewerbe anzumelden.

 

Der obige Nutzer wird sie entweder auch erhalten oder/und ebay ist auch verpflichtet, diesen - wie auch zig andere Nutzer bez.

 

Plattformensteuertransparenzgesetz zu melden.

 

https://www.ebay.de/verkaeuferportal/gesetzliche-steuerliche-vorgaben/plattformen-steuertransparenzg...

Nachricht 2 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Ja, das weiß ich. Diese Aufforderung kam ja, wie erwähnt, auch von eBay. Meine Frage dazu war halt, ob die willkürlich entscheiden, wer gemeldet wird. Denn es gibt Unmengen an privaten Verkäufern mit hunderten Angeboten, die fröhlich weiter verkaufen (soweit ich weiß, wird das Verkaufen sofort unterbunden, sobald eBay ein Konto als gewerblich einstuft) und jemand, der 1x eine Sammlung auflöst, wird sofort reglementiert. Das ergibt für mich keinen Sinn.
Nachricht 3 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

alena@ebay
Community Support Team
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@schmettilotumar Wenn Du oder deine Freundin die Verkaufstätigkeit auf eBay innerhalb eines Kalenderjahres die in der DAC7-Richtlinie festgelegten Werte erreichst, muss eBay einmal im Jahr bestimmte personen- und transaktionsbezogene Daten von Ihnen an die zuständige Finanzbehörde melden. Meldungen an die Finanzbehörden werden jährlich jeweils im Januar für das Vorjahr vorgenommen. Die ersten Meldungen werden im Januar 2024 eingereicht. Wenn wir Daten von Dir für den betreffenden Zeitraum an die Finanzbehörden weitergegeben haben, stellen wir Dir eine Kopie der Informationen zu Ihrer Überprüfung zur Verfügung. Also wird hier nicht willkürlich entschieden. Liebe Grüße 

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Nachricht 4 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Danke für die Antwort.
Dann ergibt sich aber für mich die Frage, weshalb manche privaten Verkäufer mit 45 Auktionen direkt als gewerblich eingestuft werden und private Verkäufer mit über 1500 laufenden Angeboten und mehr als bereits 100 Verkäufen in diesem Kalenderjahr weiterhin als Privatperson bei eBay verkaufen dürfen und nicht unter das Raster "gewerblich" fallen?
Nachricht 5 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

alena@ebay
Community Support Team
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Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkäufer gewerblich handelt, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbietet. Ein gewerbliches Handeln liegt typischerweise vor, wenn Verkäufer:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
  • regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
  • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
  • eBay-Verkaufsagent sind
  • für Ihr Unternehmen einkaufen 
  • Du kannst natürlich zu deiner E-Mail Stellung nehmen und uns darauf antworten. Liebe Grüße 

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Nachricht 6 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Und genau da ergibt das Handeln von eBay in diesem Fall für mich keinen Sinn.
Es waren einmalig 45 gebrauchte, bespielte Puppen. Vorher wurde nur vereinzelt gebrauchte Kleidung etc verkauft.

Das Beispiel oben hat über 1500 gleichartige Artikel aus dem Bereich Spielwaren mit Preisen bis zu 150000€. Und das ist dann nicht gewerblich? Ergibt leider nach wie vor 0,0 Sinn für mich.
Nachricht 7 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

alena@ebay
Community Support Team
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@schmettilotumar wie gesagt habt ihr die Möglichkeit hierzu per E-Mail stellung zu nehmen. Liebe Grüße 

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Nachricht 8 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

@schmettilotumar 

 

Auf dieser Plattform ist jeder auf sich alleine gestellt und selbst verantwortlich - das Kindergartengehabe "Der macht das doch auch" zieht hier leider nicht 🤗

Nachricht 9 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

 

@schmettilotumar 

Wenn es nur Dinge aus eurem Haushalt sind, dann braucht ihr euch doch gar keine Sorgen zu machen.

 

Die Meldung geht an das BZSt, die entscheiden, ob es an euer Finanzamt weiter gesendet wird.

Und die entscheiden, ob sie auf euch zukommen wollen.

 

Was andere machen, kann dir egal sein.

Du kennst doch die steuerlichen Hintergründe dieser User gar nicht.

Man darf auch zB eine Sammlung auflösen und dadurch wesentlich mehr verkaufen, als die 30 Artikel oder die 2000€, ohne das Steuern gezahlt werden müssen.

 

Das ist jedoch eine individuelle Einschätzung der Finanzämter und nicht deine Sache.

Melden muss das Ebay trotzdem.

 

Wenn dieser User in deinem Beispiel 1500+ Artikel anbietet, heißt noch lange nicht, dass er die auch verkauft.

 

Gib dein Steuer-ID an und gut is.

Oder du hörst auf zu verkaufen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 10 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Es wird auf beides bei dem Account rauslaufen, so wie ich das gelesen habe.
Wenn ihr die Erklärung des FA habt, dass es eine Sammlungsauflösung war, könnt ihr die ja eBay vorlegen, wenn Wert auf das eBay Konto gelegt wird.
Man kann auch schon vorher dazu Kontakt aufnehmen!

Nachricht 11 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Könnte mir egal sein, ist es aber nicht. Dir ist ja auch nicht egal, dass es mir nicht egal ist 😉

Ich meine, genau das ist doch die Krux. Woher kennt denn eBay die steuerlichen Hintergründe, dass sie meine Freundin als gewerblich einstufen? Es war auch nur eine Sammlungsauflösung.
Ich bleibe dabei, es ist in meinen Augen ein Messen mit 2erlei Maß. Wenn auch hier nicht vom Finanzamt, aber von eBay schon.
Nachricht 12 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Du schreibst, dass der Verdacht auf gewerbliches Handeln seitens eBay besteht. Das heißt nicht, dass Du jetzteinen gewerblichen Account hast oder anlegen musst, sondern "nur" dass eBay Deine Steuer-ID haben will. Die Meldung geht Anfang nächsten Jahres an das Finanzamt, dass dann prüft und entscheidet.

Woher willst Du denn wissen, ob eBay mit zweierlei Maß misst? Das würde ja vorraussetzen, dass Du weißt, welche PVK ihre Steuer-ID hinterlegt haben bzw. eBay mitgeteilt haben.

Denken ist wie googeln ... nur krasser !
Nachricht 13 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

In der Mail stand, über den Account darf nicht mehr privat verkauft werden. Von daher gingen wir davon aus, dass dies auch bei anderen, die als gewerblich eingestuft werden, der Fall ist.
Nachricht 14 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Und wenn "Andere" auch diese Nachrichten von ebay erhalten dann ist es auch so!

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 15 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Himmel!

 

Woher kennt denn eBay die steuerlichen Hintergründe, dass sie meine Freundin als gewerblich einstufen?

 

Ebay kennt gar nichts, sondern kommt lediglich den deutschen Gesetzen nach und meldet euch, bzw. will die St-ID von euch. Fertig. Alles andere wird mit dem FA geklärt, falls es da überhaupt etwas zu klären gibt.

 

Und das ganze, weil der Gesetzgeber vermutet, dass hier von Privatverkäufern jahrelang, wenn nicht gar jahrzehntelang nebenher unversteuerte Umsätze/Gewinne (auch in gewerblichem Umfang) generiert wurden.

 

Ab einem gewissem Umfang waren Umsätze/Gewinne, die hier erziehlt wurden, schon immer steuerpflichtig. Nur hat es bisher niemanden interessiert, die privaten Verkäufer nicht und die Finanzbehörden auch nicht.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 16 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Ja und das ist der Punkt. Andere, die schon weitaus mehr verkauft haben dieses Jahr haben die ja offensichtlich nicht bekommen...
Nachricht 17 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Meine Frage war nur auf deine Aussage bezogen, woher ICH die steuerlichen Umstände anderer User kenne. Das war eine rhetorische Gegenfrage.

Und nein, sie wollen nicht nur die ID, die wollen, dass der Account auf gewerblich umgestellt wird.

Und dass es die Finanzbehörden noch nie interessiert ist, ist absolut Quatsch! Die durchkämmen schon Jahre diese Plattformen.
Nachricht 18 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?

Meiner Meinung nach wird das bei ebay sowieso viel zu wenig kontrolliert welche Verkäufer zumindest gewerbliche Ansätze beim Verkauf haben. Es fallen viel zuviele erstmal durch die Maschen.

Ja, gemeldet werden sie wohl alle wenn das Limit erreicht oder überschritten ist aber das ist viel zu wenig. Ebay müsste und könnte viel viel mehr tun um solche Verkäufer entweder dazu zwingen den Account gewerblich anzumelden mit allen Pflichten gegenüber dem FA und den Verbrauchern oder eben Konten sperren.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 19 von 89
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Wird bei der Meldung ans Finanzamt mit 2erlei Maß gemessen?


@schmettilotumar  schrieb:
Ja und das ist der Punkt. Andere, die schon weitaus mehr verkauft haben dieses Jahr haben die ja offensichtlich nicht bekommen...

woher weiß du es ? Hast Einblick in anderen VK-Accounts?

was die andere machen hat es dich nicht zu interessieren

 

und wenn man für andere verkauft handelt man gewerblich, auch wenn es die eigene Verwandschaft ist. 

Nachricht 20 von 89
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