am 01-12-2023 09:43 - zuletzt bearbeitet am 01-12-2023 14:56 von kh-marina
Hallo,
ich weiß, es gibt diesbezüglich schon einige Beiträge, aber hierzu konnte ich nichts Konkretes finden.
Folgendes: meine Freundin hat die Puppensammlung ihrer Tochter verkauft. Es waren insgesamt 45 Einzelauktionen. Einnahmen knapp über 2000€. Nachricht von eBay kam, dass die STEUER-ID hinterlegt werden soll, da Verdacht auf gewerblich und Verkauf geht nun auch nicht mehr.
Das waren 10 Jahre alte Puppen. Von großem Gewinn oder Gewerblichkeit kann keine Rede sein.
Und dann finde ich private Verkäufer mit über 100 verkauften Artikeln im letzten Jahr und über 1500 laufenden Angeboten?! Ganz ehrlich, da fehlt mir das Verständnis. Ist das alles Willkür?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
01-12-2023 14:02
@schmettilotumar Zu der E-Mail die deine Freundin bekommen hat muss sie nur ihre Steuernummer (TIN) hinterlegen. Sobald diese hinterlegt ist kann sie weiter privat verkaufen und bekommt auch die Erlöse wieder ausbezahlt. Du kannst auch deiner Freundin empfehlen, das wir hier ein kostenloses Online-Beratungstermin mit unserem Partner Steuern im Kopf haben:
Hast du Fragen zu DAC7/PStTG? Lass dich beraten von unsern Partner Steuern mit Kopf Um eine persönliche Beratung zu erhalten, sende eine E-Mail an steuernmitkopf@ebay.com. Schreibe in den Betreff „Beratung zur Meldepflicht DAC7 ab 2023 + eBay-Nutzernamen".
Liebe Grüße
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01-12-2023 09:48
Tagchen @schmettilotumar du musst unterscheiden:
die Aufforderung zur gewerblichen Anmeldung kommt von ebay, nicht vom Finanzamt.
ebay entscheidet, wann welcher Nutzer aufgefordert wird, ein Gewerbe anzumelden.
Der obige Nutzer wird sie entweder auch erhalten oder/und ebay ist auch verpflichtet, diesen - wie auch zig andere Nutzer bez.
Plattformensteuertransparenzgesetz zu melden.
01-12-2023 10:11
01-12-2023 10:15
@schmettilotumar Wenn Du oder deine Freundin die Verkaufstätigkeit auf eBay innerhalb eines Kalenderjahres die in der DAC7-Richtlinie festgelegten Werte erreichst, muss eBay einmal im Jahr bestimmte personen- und transaktionsbezogene Daten von Ihnen an die zuständige Finanzbehörde melden. Meldungen an die Finanzbehörden werden jährlich jeweils im Januar für das Vorjahr vorgenommen. Die ersten Meldungen werden im Januar 2024 eingereicht. Wenn wir Daten von Dir für den betreffenden Zeitraum an die Finanzbehörden weitergegeben haben, stellen wir Dir eine Kopie der Informationen zu Ihrer Überprüfung zur Verfügung. Also wird hier nicht willkürlich entschieden. Liebe Grüße
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01-12-2023 10:22
01-12-2023 10:48
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkäufer gewerblich handelt, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbietet. Ein gewerbliches Handeln liegt typischerweise vor, wenn Verkäufer:
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01-12-2023 10:59
01-12-2023 11:11
@schmettilotumar wie gesagt habt ihr die Möglichkeit hierzu per E-Mail stellung zu nehmen. Liebe Grüße
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01-12-2023 11:18
Auf dieser Plattform ist jeder auf sich alleine gestellt und selbst verantwortlich - das Kindergartengehabe "Der macht das doch auch" zieht hier leider nicht 🤗
01-12-2023 11:20
Wenn es nur Dinge aus eurem Haushalt sind, dann braucht ihr euch doch gar keine Sorgen zu machen.
Die Meldung geht an das BZSt, die entscheiden, ob es an euer Finanzamt weiter gesendet wird.
Und die entscheiden, ob sie auf euch zukommen wollen.
Was andere machen, kann dir egal sein.
Du kennst doch die steuerlichen Hintergründe dieser User gar nicht.
Man darf auch zB eine Sammlung auflösen und dadurch wesentlich mehr verkaufen, als die 30 Artikel oder die 2000€, ohne das Steuern gezahlt werden müssen.
Das ist jedoch eine individuelle Einschätzung der Finanzämter und nicht deine Sache.
Melden muss das Ebay trotzdem.
Wenn dieser User in deinem Beispiel 1500+ Artikel anbietet, heißt noch lange nicht, dass er die auch verkauft.
Gib dein Steuer-ID an und gut is.
Oder du hörst auf zu verkaufen.
01-12-2023 11:43
01-12-2023 11:58
01-12-2023 12:11
Du schreibst, dass der Verdacht auf gewerbliches Handeln seitens eBay besteht. Das heißt nicht, dass Du jetzteinen gewerblichen Account hast oder anlegen musst, sondern "nur" dass eBay Deine Steuer-ID haben will. Die Meldung geht Anfang nächsten Jahres an das Finanzamt, dass dann prüft und entscheidet.
Woher willst Du denn wissen, ob eBay mit zweierlei Maß misst? Das würde ja vorraussetzen, dass Du weißt, welche PVK ihre Steuer-ID hinterlegt haben bzw. eBay mitgeteilt haben.
01-12-2023 12:24
01-12-2023 12:25
Und wenn "Andere" auch diese Nachrichten von ebay erhalten dann ist es auch so!
01-12-2023 12:32
Himmel!
Woher kennt denn eBay die steuerlichen Hintergründe, dass sie meine Freundin als gewerblich einstufen?
Ebay kennt gar nichts, sondern kommt lediglich den deutschen Gesetzen nach und meldet euch, bzw. will die St-ID von euch. Fertig. Alles andere wird mit dem FA geklärt, falls es da überhaupt etwas zu klären gibt.
Und das ganze, weil der Gesetzgeber vermutet, dass hier von Privatverkäufern jahrelang, wenn nicht gar jahrzehntelang nebenher unversteuerte Umsätze/Gewinne (auch in gewerblichem Umfang) generiert wurden.
Ab einem gewissem Umfang waren Umsätze/Gewinne, die hier erziehlt wurden, schon immer steuerpflichtig. Nur hat es bisher niemanden interessiert, die privaten Verkäufer nicht und die Finanzbehörden auch nicht.
01-12-2023 12:41
01-12-2023 12:45
01-12-2023 12:47
Meiner Meinung nach wird das bei ebay sowieso viel zu wenig kontrolliert welche Verkäufer zumindest gewerbliche Ansätze beim Verkauf haben. Es fallen viel zuviele erstmal durch die Maschen.
Ja, gemeldet werden sie wohl alle wenn das Limit erreicht oder überschritten ist aber das ist viel zu wenig. Ebay müsste und könnte viel viel mehr tun um solche Verkäufer entweder dazu zwingen den Account gewerblich anzumelden mit allen Pflichten gegenüber dem FA und den Verbrauchern oder eben Konten sperren.
01-12-2023 12:50
@schmettilotumar schrieb:
Ja und das ist der Punkt. Andere, die schon weitaus mehr verkauft haben dieses Jahr haben die ja offensichtlich nicht bekommen...
woher weiß du es ? Hast Einblick in anderen VK-Accounts?
was die andere machen hat es dich nicht zu interessieren
und wenn man für andere verkauft handelt man gewerblich, auch wenn es die eigene Verwandschaft ist.