06-05-2018 15:35
Hallo in die Runde!
Ich habe gerade eine unfreundliche Nachricht mit"Überweisung akzeptiere ich nicht. Haben Sie kein Paypal" erhalten.
Kein freundliches "Hallo" oder ähnliches..
Ich habe zwar Paypal, biete es aber nicht an.
Hätte er freundlich nachgefragt, wäre ich nicht so skeptisch, aber so?
Wie seht ihr das?
Danke!
Hallo zaphood_beplebrox
Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
@zaphood_beplebrox
Auch wenn du als defekt anbietest kann dein Käufer das Handy 180 Tage lang zurückgeben.
Darum ist dein Käufer so scharf auf PP
Er sieht ja an deinen Bewertungen das er bei dir auch überweisen könnte.
Oft sind das Käufer die glauben das Handy ist schnell repariert.
Geht das dann schief geben sie es einfach zürück auch wenn es dann noch defekter ist als vorher.
Ich funke mal kurz dazwischen:
Bei den Artikeln, die Du anbietest, fähst Du ohne PayPal wohl besser.
Handys und gebrauchtes Spielzeug,
da öffnet ein Käufer auch mal recht zügig einen PayPal-Fall wegen Abweichung von der Artikelbeschreibung.
Und erhält dann mit gewisser Regelmäßigkeit den Kaufpreis zurückerstattet.
Ein Kratzerchen zuviel auf dem Display, ein Teilchen bei den Spielzeugen fehlend oder abgenutzt oder was auch immer,
und schon wird der PayPal-Käuferschutz bemüht.
Gelegentlich auch zu Unrecht, aber das Geld wird gemäß Treu und Glauben im Sinne des Käufers erstmal gesperrt und oftmals dem Käufder wieder zurückgebucht.
Du darfst Dich dann meist noch um den Rückversand kümmern, oftmals "vergessen" die Käufer das auch noch.
Da Du PayPal weder in den Zahlungsmethoden festgelegt hast noch in der Artikelbeschreibung die Möglichkeit einer PayPal-Zahlung avisierst, bleibe auch dabei.
Das Verschulden trifft den Käufer, der scheinbar nicht in der Lage war, das Angebot zu verstehen.
Daher ist peterkurers Antwort zutreffend: Falleröffnung wegen Nichtzahlung nach vier Tagen ab Angebotsende etc.