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Käufer will nicht überweisen, nur Paypal

Hallo in die Runde!

 

Ich habe gerade eine unfreundliche Nachricht mit"Überweisung akzeptiere ich nicht. Haben Sie kein Paypal" erhalten.

Kein freundliches "Hallo" oder ähnliches.. 

Ich habe zwar Paypal, biete es aber nicht an. 

Hätte er freundlich nachgefragt, wäre ich nicht so skeptisch, aber so?

 

Wie seht ihr das?

 

Danke!

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo zaphood_beplebrox

 

Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

 

 

Antworten (1)

Antworten (1)

@zaphood_beplebrox

 

Ich funke mal kurz dazwischen:

Bei den Artikeln, die Du anbietest, fähst Du ohne PayPal wohl besser.
Handys und gebrauchtes Spielzeug,


da öffnet ein Käufer auch mal recht zügig einen PayPal-Fall wegen Abweichung von der Artikelbeschreibung.

 

Und erhält dann mit gewisser Regelmäßigkeit den Kaufpreis zurückerstattet.

 

Ein Kratzerchen zuviel auf dem Display, ein Teilchen bei den Spielzeugen fehlend oder abgenutzt oder was auch immer,
und schon wird der PayPal-Käuferschutz bemüht.
Gelegentlich auch zu Unrecht, aber das Geld wird gemäß Treu und Glauben im Sinne des Käufers erstmal gesperrt und oftmals dem Käufder wieder zurückgebucht.

 

Du darfst Dich dann meist noch um den Rückversand kümmern, oftmals "vergessen" die Käufer das auch noch.

 

Da Du PayPal weder in den Zahlungsmethoden festgelegt hast noch in der Artikelbeschreibung die Möglichkeit einer PayPal-Zahlung avisierst, bleibe auch dabei.

 

Das Verschulden trifft den Käufer, der scheinbar nicht in der Lage war, das Angebot zu verstehen.
Daher ist peterkurers Antwort zutreffend: Falleröffnung wegen Nichtzahlung nach vier Tagen ab Angebotsende etc.

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