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10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Liebe eBay–Community,
Aus gegebenem Anlass nahm ich mir einmal Zeit um über unversicherte Postsendungen zu sinnieren.
Im folgenden möchte ich Käufern und Verkäufern zehn Möglichkeiten, warum eine Sendung ihr Ziel nicht erreichen könnte, aufzählen:

1. Ein Käufer ist umgezogen und hat vergessen seine Adresse zu aktualisieren, so dass die Sendung an die alte Adresse geliefert wird
2. Der Verkäufer hat aus Versehen eine falsche Lieferadresse benutzt
3. Eine Sendung wird in einem sehr günstigen Briefumschlag, welcher sich allein schon durch Anfassen (Hautfeuchtigkeit) auflöst, oder durch zu viel Druck von innen aus allen Nähten platzt, verschickt. Nutzt stabile Verpackungen und verarbeitet an den Schwachstellen eines solchen Umschlages reichlich Klebeband, so dass die Ware nicht entweichen kann
4. Durch Abrieb, Feuchtigkeit, kurz um: unsachgemäße Behandlung, etc. sind sowohl Adressat als auch Absender komplett unleserlich geworden
5. In Post-Briefkasten eingeworfene Sendungen fangen nicht nur zu Silvester Feuer
6. Natürlicher Schwund: Irgendein Magazin verschickte einmal zwanzig Briefe mit jeweils 10€ an verschiedene Adressen. Drei dieser Briefe kamen ohne die beigelegten 10 € an
7. Der Postbote verwechselt deinen Briefkasten mit dem deines Nachbarn, mit welchem du zufällig auf Kriegsfuß stehst…
8. Der Post-Mitarbeiter mit dem Namen 3,2,1-meins findet Gefallen an der Sendung. Beispielsweise gibt es Postannahmestelle, welche von einer einzigen Person betrieben wird, die natürlich schwer bis gar nicht zu kontrollieren ist, was ja beim Postbediensteten mit dem Namen 1,2,3-ich-bin-auch-dabei ähnlich gelagert ist

Dennoch: Vertraut für circa zehn Tage darauf, dass eine Sendung auch ankommen wird, denn oft verhindern besondere Umstände, wie beispielsweise Streik, Personalmangel und so weiter, eine fristgerechte Lieferung. Ansonsten bleibt eigentlich nur
9. die Sendung ist nie abgeschickt worden oder
10. Der Adressat verschweigt, dass die Sendung angekommen ist - um es mal höflich zu formulieren

Just in diesem Moment schwinden mir die Sinne, aber wie ich sehe ist das 10-Möglichkeiten-Soll erfüllt.
Danke
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31 ANTWORTEN 31

Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Moin, @boccadifragola  das Sinnieren bringt doch nix.

 

Fakt ist bei unversicherten Sendungen: Hier greift der Käuferschutz wenn der Vk nicht glaubhaft die Sendung sowie die Zustellung nachweisen kann.

ebay fordert bei Falleröffnung wegen Nichterhalt beim Verkäufer beides an.

Kann dieser weder Sendungsverfolgung noch Zustellnachweis erbringen, greift der Käuferschutz.

Nachricht 2 von 32
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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

wow, ich bin schwer beeindruckt.... auf diese 10 Punkte ist außer dir noch niemand gekommen 😁

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 3 von 32
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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Anonymous
Nicht anwendbar

@boccadifragola Hier stehen die wichtigen Tipps drin, was unversicherter Versand betrifft und wie man es besser machen kann und sollte.

 

https://community.ebay.de/t5/Versand/Unversicherter-Versand-ist-abhanden-gekommen/td-p/4761488

 

Warum ist es so schwer, wenn man einmal eine schlechte Erfahrung gemacht hat, es nicht einfach so zu machen, damit man als Verkäufer auf der sicheren Seite ist?

Nachricht 4 von 32
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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

 

Dass dich dein Fall da jetzt so belastet ... 

Klar ärgert man sich, doch sollte man damit bei allem Ärger auch mal abschließen können.

 

Was nützt deine Aufzählung, die bringt niemanden weiter.

Weiter bringt einen nur eine versicherte/nachverfolgbare Versandart ab einem gewissen Preis, ab der persönlichen Schmerzgrenze, bei der man den möglichen Totalverlust nicht mehr hinnehmen will.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 5 von 32
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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Klar doch! TE hat einen Fehler gemacht, aber anstatt diesen einzusehen muss man was weiß ich wieviele Threads noch öffnen und darauf rumreiten.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 6 von 32
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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Liebe eBay – community,
Danke für all die Tipps und konstruktiven Kritiken. Bezüglich AGBs möchte ich abschließend eine kleine Anekdote zum besten geben:

Ich war einmal 1-monatiger Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, sprich: ich fuhr mit einer Monatskarte Bus und Straßenbahn. Am Tage des Ablaufs dieser Monatskarte, um genau zu sein 2 Stunden vor Ablauf jener Monatskarte, befand ich mich in einer Straßenbahn und wurde auf einen gültigen Fahrausweis kontrolliert.
Die Kontrolleurin sah sich meine Monatskarte an und bezichtigte mich des Schwarzfahrens. Ich dachte: Wie jetzt? Die Monatskarte ist am 10.5. um 14:30 Uhr entwertet worden und gilt bis zum 10.5 des Folgemonats 14:30 Uhr. Sie meinte: nein, das ist falsch, die Monatskarte liefe schon um 12:30 Uhr - also 2 Stunden früher als gedacht - aus, und ich könne dies in den AGBs, die in der Zentrale dieser Verkehrsbetriebe aushängen, nachlesen.

Ich schaute mir die Monatskarte noch einmal genauer an und stellte fest, dass darauf stand: Monatskarte - es stand nicht darauf, Monatskarte minus 2 Stunden.
Gut, ich gab ihr meine Personalien und harrte der Dinge, selbstverständlich ohne 60 € zu zahlen.

Eines Tages bekam ich Post von einem Inkassobüro, an welches die Verkehrsbetriebe meine Angelegenheit verkauft hatten - auch hier reagierte ich nicht - und bekam schließlich Post vom Gericht, welchem ich die Angelegenheit schilderte.

Im Ergebnis wurde diese AGB-Klausel, wonach ein Monat beispielsweise nicht 31 Tage, sondern nur 30 Tage und 22 Stunden hat, für nichtig erklärt. Ich musste also keine inzwischen 260 € bezahlen.

Danke
Nachricht 7 von 32
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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Ja, dann geht doch vor Gericht und lass die AGB von ebay checken. Das was dann herauskommt hat Hand und Fuß und ist rechtlich verwertbar.

Aber denke nicht, dass sich ebay nicht vor der Veröffnetlichung seiner AGB nach allen Seiten abgesichert hat und diese aufs genaueste vorab gecheckt wurden.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 8 von 32
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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Dafür findet man in vielen AGB oftmals eine salvatorische Klausel.

Bei ebay ist das in den AGB §11, Absatz 4

 

https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nut...

 

Alternative Erklärungen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel

 

oder hier:

 

https://www.lexoffice.de/lexikon/salvatorische-klausel/

 

Das deshalb ist auch das, was in den ebay-AGB steht nicht Gesetz, nur weil man dem irgendwann mal zugestimmt hat.

 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 9 von 32
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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Anonymous
Nicht anwendbar

@boccadifragola  schrieb:
Liebe eBay – community,
Danke für all die Tipps und konstruktiven Kritiken. Bezüglich AGBs möchte ich abschließend eine kleine Anekdote zum besten geben:

Ich war einmal 1-monatiger Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, sprich: ich fuhr mit einer Monatskarte Bus und Straßenbahn. Am Tage des Ablaufs dieser Monatskarte, um genau zu sein 2 Stunden vor Ablauf jener Monatskarte, befand ich mich in einer Straßenbahn und wurde auf einen gültigen Fahrausweis kontrolliert.
Die Kontrolleurin sah sich meine Monatskarte an und bezichtigte mich des Schwarzfahrens. Ich dachte: Wie jetzt? Die Monatskarte ist am 10.5. um 14:30 Uhr entwertet worden und gilt bis zum 10.5 des Folgemonats 14:30 Uhr. Sie meinte: nein, das ist falsch, die Monatskarte liefe schon um 12:30 Uhr - also 2 Stunden früher als gedacht - aus, und ich könne dies in den AGBs, die in der Zentrale dieser Verkehrsbetriebe aushängen, nachlesen.

Ich schaute mir die Monatskarte noch einmal genauer an und stellte fest, dass darauf stand: Monatskarte - es stand nicht darauf, Monatskarte minus 2 Stunden.
Gut, ich gab ihr meine Personalien und harrte der Dinge, selbstverständlich ohne 60 € zu zahlen.

Eines Tages bekam ich Post von einem Inkassobüro, an welches die Verkehrsbetriebe meine Angelegenheit verkauft hatten - auch hier reagierte ich nicht - und bekam schließlich Post vom Gericht, welchem ich die Angelegenheit schilderte.

Im Ergebnis wurde diese AGB-Klausel, wonach ein Monat beispielsweise nicht 31 Tage, sondern nur 30 Tage und 22 Stunden hat, für nichtig erklärt. Ich musste also keine inzwischen 260 € bezahlen.

Danke

Tagchen @boccadifragola 

 

Ich habe eine stille Leidenschaft für hinkende Vergleiche.

Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen AGB an sich und der Auslegung und Interpretation übereifriger Angestellter.

 

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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Ich liebe Vergleiche und hätte glatt noch einen, der wahrscheinlich gewaltig hinkt, parat:

2+2=4
34/2-13= hm, auch 4
😳
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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen


@boccadifragola  schrieb:
Liebe eBay – community,
Danke für all die Tipps und konstruktiven Kritiken. Bezüglich AGBs möchte ich abschließend eine kleine Anekdote zum besten geben:

Ich war einmal 1-monatiger Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, sprich: ich fuhr mit einer Monatskarte Bus und Straßenbahn. Am Tage des Ablaufs dieser Monatskarte, um genau zu sein 2 Stunden vor Ablauf jener Monatskarte, befand ich mich in einer Straßenbahn und wurde auf einen gültigen Fahrausweis kontrolliert.
Die Kontrolleurin sah sich meine Monatskarte an und bezichtigte mich des Schwarzfahrens. Ich dachte: Wie jetzt? Die Monatskarte ist am 10.5. um 14:30 Uhr entwertet worden und gilt bis zum 10.5 des Folgemonats 14:30 Uhr. Sie meinte: nein, das ist falsch, die Monatskarte liefe schon um 12:30 Uhr - also 2 Stunden früher als gedacht - aus, und ich könne dies in den AGBs, die in der Zentrale dieser Verkehrsbetriebe aushängen, nachlesen.

Ich schaute mir die Monatskarte noch einmal genauer an und stellte fest, dass darauf stand: Monatskarte - es stand nicht darauf, Monatskarte minus 2 Stunden.
Gut, ich gab ihr meine Personalien und harrte der Dinge, selbstverständlich ohne 60 € zu zahlen.

Eines Tages bekam ich Post von einem Inkassobüro, an welches die Verkehrsbetriebe meine Angelegenheit verkauft hatten - auch hier reagierte ich nicht - und bekam schließlich Post vom Gericht, welchem ich die Angelegenheit schilderte.

Im Ergebnis wurde diese AGB-Klausel, wonach ein Monat beispielsweise nicht 31 Tage, sondern nur 30 Tage und 22 Stunden hat, für nichtig erklärt. Ich musste also keine inzwischen 260 € bezahlen.

Danke

hmmmmm...daß dein Vergleich hinkt, wurde dir ja schon geschrieben...

ich muß allerdings ergänzen, daß ich diese Story schlecht glauben kann.

Ich fahre seit über 30 Jahren fast ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und

Bahn und habe noch nie was von einer Monatskarte gehört, die eine wie von dir geschilderte

Gültigkeitsdauer hätte... über 2 Kalendermonate hinweg....😎

Ich kenne das nur so:

Eine Monatskarte gilt immer für einen Kalendermonat und ist bis 12:00 des ersten

Werktags im Folgemonat gültig.

...und bitte...es gibt keine AGB´s

 

 
 
 
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( Captain Jean-Luc Picard)

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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen


@Anonymous  schrieb:


Tagchen @boccadifragola 

 

Ich habe eine stille Leidenschaft für hinkende Vergleiche.

Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen AGB an sich und der Auslegung und Interpretation übereifriger Angestellter.

 


Hallo @Anonymous ,

TE wollte doch zum Abschluss nur mal zu Ausdruck bringen, dass er erfolgreich eine juristische

Auseinandersetzung für sich verbuchen konnte.

Ich bin überzeugt, dass wir, wann auch immer, in seinem Fall keine Erfolgsmeldung in Form

eines abschließend rechtskräftigen Urteils (natürlich mit Aktenzeichen) vernehmen werden.

Wenn eBay eines ganz sicher hat: eine juristisch sehr gut aufgestellte Fakultät.

Die Meinung über die anderen Abteilungen überlasse ich hier mal jedem selbst.

Hier wurden ja schon recht häufig eventuelle Rechtsbrüche thematisiert.

Haben diese Initiatoren hier jemals wieder belastbare Fakten geliefert?

Meiner Vernehmung nach: nein.

Und lustig ist auch immer wieder, wenn TE's glauben hier etwas abschließen zu können.

 

 

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Tagchen @sinmarfi 

 

Na ja, wenn ich mir so gewisse Dinge ansehe, bezweifle ich das schon irgendwie, dass da alles so gut aufgestellt ist.

Aber für die derzeit herrschenden Rahmenbedingungen mit Blick auf Behörden und abmahnenden Konkurrenz passt das schon.

Ist wie im Straßenverkehr: Wenn man weiß, dass kaum jemand unterwegs ist, der Knöllchen schreibt oder Geschwindigkeiten misst, nimmt die Zahl der Falschparker und Raser eben zu. 

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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen


@perfect-sally  schrieb:

Aber denke nicht, dass sich ebay nicht vor der Veröffnetlichung seiner AGB nach allen Seiten abgesichert hat und diese aufs genaueste vorab gecheckt wurden.


Wenn ich mir die "Leistungen" von eBay der letzten 5-10 Jahre so anschaue, bin ich mir da nicht so sicher. Ich halte eBay für unfähig und/oder dreist genug, auch rechtlich nicht haltbare AGB aufzustellen.

Forenaccount
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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen


@perfect-sally  schrieb:

Ja, dann geht doch vor Gericht und lass die AGB von ebay checken. Das was dann herauskommt hat Hand und Fuß und ist rechtlich verwertbar.

Aber denke nicht, dass sich ebay nicht vor der Veröffnetlichung seiner AGB nach allen Seiten abgesichert hat und diese aufs genaueste vorab gecheckt wurden.


Also, ich denke schon, daß da einiges angreifbar wäre...ich erinnere nur an die Geschichte mit

der zusätzlichen Mehrwertsteuer auf den Anzeigentarif für Privatverkäufer, die nicht wirklich sichtbar kommuniziert wird.

Nur wehren sich vermutlich viel zu wenige Verbraucher!

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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

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Tagchen @dmary56 

 

Der Verbraucher kann da auch recht wenig tun... Hier wären Konkurrenten (aber wer soll das sein), Verbände oder Behörden gefragt. 

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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Ich habe da gerade einen Satz gelesen:

 

Zitat: "Wenn eBay eines ganz sicher hat: eine juristisch sehr gut aufgestellte Fakultät.".

 

Die Ärzte werden Stunden brauchen, um mir das Grinsen aus dem Gesicht zu entfernen.

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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen

Hier auch mal ein Beispiel:

 

Die tägliche Zensur beim Versand von E-Mails an den E-Mail-Alias mit z.B. Rechnung, Widerrufsbelehrung, Batterieverordnung etc.

 

Dazu gibt es z. B. vom Oberlandesgericht Karlsruhe folgendes Urteil (1 WS 152/04) bezieht sich auf die Verletzung des Post- und Briefgehmeinisses, wenn "elektronische Briefe" technisch ausgefiltert werden.

 

Den Artikel gibt es bei der Süddeutschen Zeitung zu lesen:

https://www.sueddeutsche.de/digital/internet-filter-das-briefgeheimnis-gilt-auch-fuer-e-mail-1.61370...

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Betreff: 10 Tipps zum Versand unversicherter Sendungen


@dmary56  schrieb:

@perfect-sally  schrieb:

Ja, dann geht doch vor Gericht und lass die AGB von ebay checken. Das was dann herauskommt hat Hand und Fuß und ist rechtlich verwertbar.

Aber denke nicht, dass sich ebay nicht vor der Veröffnetlichung seiner AGB nach allen Seiten abgesichert hat und diese aufs genaueste vorab gecheckt wurden.


Also, ich denke schon, daß da einiges angreifbar wäre...ich erinnere nur an die Geschichte mit

der zusätzlichen Mehrwertsteuer auf den Anzeigentarif für Privatverkäufer, die nicht wirklich sichtbar kommuniziert wird.

Nur wehren sich vermutlich viel zu wenige Verbraucher!


 

Hast du es mal gemeldet?
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/beschwerdeformular/

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