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Liebe Verkäuferinnen und Verkäufer,

 

das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist seit dem 1. Januar 2023 gültig. Das bedeutet, dass Betreiber digitaler Plattformen, zum Beispiel Online-Marktplätze wie eBay, gesetzlich dazu verpflichtet sind, unter bestimmten Umständen Transaktionsdaten ihrer Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. 

 

Video ersetzt - 21.12.2023 

 

 

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Update: 

 

1:1-Sitzungen 

Wenn ihr spezifische Fragen zum PStTG habt oder die Fälle im Webinar auf eure Situation nicht zutreffen, nutzt unsere 1:1-Sitzungen. Als private Verkäufer*innen könnt ihr euch in diesen individuellen Sitzungen an Expert*innen wenden und diejenigen Fragen klären, auf die ihr bisher keine Antwort gefunden habt. Das Beste dabei: Ihr lasst euch beraten und wir übernehmen die Kosten.

 

Um eine persönliche Beratung zu erhalten, sende eine E-Mail an steuernmitkopf@ebay.com. Schreibe in den Betreff "Beratung zur Meldepflicht PStTG + eBay-Nutzernamen". Wir teilen dir dann mit, wie du einen Termin vereinbaren kannst.

11 Kommentare

mir ist noch nicht klar ob ich nur 30 Artikel verkaufen darf oder darf ich ich noch mehr Artikel

verkaufen bis ich ca. 1.900 E erreicht habe?

Hallo @jrba_8455, es zählt das, was als erstes erreicht wird. 

Lieben Gruß,

Steffi

Hallo Ebay,
ich sammle seit über 40 Jahren Münzen und um mir den Ruhestand zu erleichtern, möchte ich mit dem Verkauf meiner Sammlung beginnen.
Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich für mich?
Da ich seit so vielen Jahren sammle, habe ich keine Belege über den Verkauf.
Und viele der Münzen habe ich geerbt!!

 

Gruß

Ian

Imhaltlich habe ich zu den Informationen Nichts hinzuzufügen, sie waren erschöpfend und gut recherchiert.

Allerdings sollte man sich bei ebay beser beraten lassen, was die Präsentation des Themas durch diesen "FinanzNerd" angeht. Es ist immer für das Verständnis gut, einen Wortvortrag durch Gesten zu unterstützen. Dann sollten aber diese Gesten synchron zum Inhalt sein und dzu passen. Dies ist hier aber nicht der Fall. Seine Gesten sind so unpassend  und überzogen, dass der Vortrag eigenlich nur noch wie ein Rumgehampel erscheint.

WENIGER WÄRE MEHR!

 

 

Ich habe nach einer Verkaufssperre von EBAY ein Gewerbe angemeldet, vom Finanzamt eine Umstatzsteuernummer erhalten, die ich aber in den Masken von EBAY nicht eintragen kann. Denn da wird die Umsatzsteuer ID (9stellig) gefordert, wird für Kleinunternehmen aber nicht vom zuständigen Finanzamt vergeben !!

Die Umsatzsteuer ID wird zentral für Deutschland vom Finanzamt Saarluis vergeben, aber nur wenn man explizit bei seinem zuständigen Finanzamt ein ein Steuersignal setzen lässt, erst dann übernimmt Saarluis die Daten und erteilt die Nummer. Kann bis zu 4 Wochen dauern.

Das wäre schön gewesen , wenn ich das von EBAY erfahren hätte wie das prozedere ist, dann hätte ich viel Zeit und Geld sparen können.

Das ist heutzutage das Problem, dass, was wichtig ist erfährt man nicht !

Es ist auch noch der Punkt zu klären, ob man die MwSt - Option (ohne Mehrwertsteuer) nutzen kann ?

Bei mir lössen die Ebay Bestimmungen immer ein Geschmäckle aus.

Zu vieles bleibt doch vage.

Es gibt Anbieter die für mich deutlich "hofiert"werden, denen werden mangelhafte Beschreibungen,

überhöhte Versandkosten zugestanden. Ersteigert man bei diesen 2 Artikel im Abstand von wenigen

Minuten so soll man 2X nicht unerhebliche Versandkosten zahlen. Zb. ein Artikel 1,50€ der andere 2,00€

und Versandkosten von 2x 5,99€ Der Verkäufer weigerte sich auf eine Gebühr zu verzichten.

Ebay findet das offensichtlich in Ordnung, zumindest geschah nichts!!

Zu den Steuern, rate jedem zur Vorsicht! Kleingewerbe eingerichtet vor einigen Jahren mit Putzmittel, und Wischzubehör war alter Bestand aus Tätigkeit als Betriebsleiter einer Firma. Das Angebot war begrenzt und so wurde das Kleingewerbe wider abgemeldet. Ergebnis war das 2X die Steuerfandung

auftauchte, riesen Theater 1 1/2 Jahre.  War dann das "Hornbergerschießen" Aber ÄRGER, ÄRGER

Allen eine Glückliche Hand

Hallo zusammen. Gilt dieses Gesetz pro Haushalt oder pro Person?? das heist ich darf 30 Teile Verkaufen  und 30 Teile darf meine Frau Verkaufen ?

 

Mit freundlichen Grüßen

Das kommt daraauf an. Bei gemeinsamer Steuererklärung, kommt es wohl auf
die Höhe des erzielten Kaufpreis an.

Reichen sie bei Finanzamt eine vorab Frage eine-die 30 teile Regel ist
nur ein Anhaltspunkt.

Mit der 2.000,--€-Obergrenze für Privatverkäufer kann ich sehr gut leben. Nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber hier eine Grenze setzt. Die alternativ geltende 30-Artikel-Grenze erscheint von der Anzahl "30" willkürlich gesetzt und lebensfremd. Das wären dann gerade mal 2,5 Artikel pro Monat eines jeden Jahres.  Angenommen, ich würde 30  Artikel à 1,00 € verkaufen. Lächerlich.

Die vom Ehemann u.a. geerbete umfangreiche Privatbibliothek (ein Lebenswerk!) vor der Entsorgung durch meine späteren Erben zu retten, wird damit zu einem Großteil zur Illusion. Bitte kein Hinweis auf Verkauf an Antiquare. Davon haben etliche hier schon kistenweise rausgeschleppt. Problem  wahrscheinlich nicht lösbar, außer vielleicht über Anmeldung als Kleinunternehmen.  

Ich habe von einer anderen Plattform ( Catawiki) erfahren, dass für Nutzer, die bereits vor 1.1. 2023  dort angemeldet waren, die Meldepflicht erst für das Jahr 2024 erfolgt, nicht aber für 2023.

Ist das bei EBAY auch der Fall?

Gelten die jeweiligen Grenzen immer vom 1.1. bis zum 31.12. oder wie läuft das ab?