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Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung

de.news@ebay schrieb:

(…) "Wir haben die Bedingungen für Zahlungseinbehalte angepasst, um die Zahlungsdienste, die wir für Sie erbringen, verständlicher darzustellen."

 

😅

Nur mal so als Anregung:
Eigentlich hat es sich heute fast überall bewährt, die alten und neuen Passagen solcher AGB-Veränderungen so zu kennzeichnen (unterstreichen, farbige Markierungen, durch-x-en, whatever), dass sich die Neuerungen schneller erfassen lassen.   

Ist dieser Zeitaufwand wirklich nicht drin für AGB, die alle halbe Jahr erneuert werden, vermutlich Dutzende Hausjuristen in Vollzeit beschäftigen und satte 20 PDF-Seiten umfassen?

DAS würde ich dann eventuell als "verständlich darstellen" bezeichnen. 

Nichts für ungut, 

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6 ANTWORTEN 6

Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung

nina@ebay
Community Support Team
Community Support Team

@roter_rauch Guten Morgen und vielen Dank für deinen Verbesserungsvorschlag bezüglich unserer AGB. Selbstverständlich habe ich diesen direkt an unsere entsprechende Fachabteilung weitergegeben.

 

Update 08:50Uhr: Welche Änderungen wurden an Part I, (7) und Part III, (8) vorgenommen – Nutzung der Zahlungsabwicklung / Einbehaltene Zahlungen? Wir haben klargestellt, wie wir Gelder für Verbraucher in Deutschland einbehalten. Die neue, detailliertere Bestimmung (nur für deutsche Verbraucher) befinden sich unter Part III, Abschnitt 8. Für alle anderen Nutzer gilt weiterhin die derzeitige Regelung in Part I, Abschnitt 7 / Einbehaltene Zahlungen.

 

Liebe Grüße,

Nina

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Nachricht 2 von 7
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Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung

Ist ja irgendwie putzig, dass bei einbehaltenen Zahlungen jetzt Unterschiede zwischen deutschen und anderen Verbrauchern gemacht wird. 

Aber mittlerweile kann ich auch nachvollziehen, dass dieses Thema viele überfordert, wenn man den Text so liest. Also einfach ist das nicht.

Nachricht 3 von 7
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Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung

hmmm

 

Part I(7) Abschnitt 3 / Absatz 1

Ein Käufer (oder der Inhaber eines Zahlungsinstruments) kann eine Rückbuchung oder eine Rücklastschrift veranlassen, ...

Über den Streitfall entscheidet stets das Finanzinstitut des Käufers.

 

Nett.

Jetzt ist das Finanzinstitut des Käufers = seine Hausbank mit im Spiel?

 

Part III(8) Abschnitt 2  Absatz 3 / 5

Für bestimmte Lieferarten, wie z.B. Abholung, können Gelder einbehalten werden, um sicherzustellen, dass der Verkäufer die Lieferung des Artikels gemäß den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen vornimmt. Der Einbehalt wird aufgehoben, wenn die Lieferung bestätigt wird, z.B. durch Scannen eines QR-Codes bei der Abholung.

 

Weiss Ebay eigentlich was sie schreiben? Normalfall bei Abholung

- Lieferart ist Abholung

- Abholung ist Artikel anschauen ... und mitnehmen ... oder eben nicht

- wenn mitnehmen = QR Code

== > gäbe es laut obiger Aussage eigentlich keinen Fall des Geldeinbehalts

 

Ach so, es heisst "zum Beispiel". Wer haftet eigentlich nach Übergabe für die Ware, Verkäufer oder Käufer?

Nachricht 4 von 7
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Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung

Ja putzig!

Schau mal in die AGBs von eBay. com , wie ratz fatz da die Auszahlung geht.

Bzw. ich verkaufe inzwischen auf einer anderen Plattform. Da hat der Empfaenger 3 Tage Zeit das Produkt zu pruefen, dann wird SOFORT ausgezahlt. Das funktioniert IMMER!

Gruss

Nachricht 5 von 7
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Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung

Hallo,

meiner Meinung ist das man auf dieser Plattform recht selten eine klare Aussage erhaelt.

Immer ein "normalerweise", " in der Regel", "meistens", "in seltenen Faellen", usw..

Wer will denn mit sowas arbeiten?

Gruss

Nachricht 6 von 7
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Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung

Danke, das ist doch schon mal ein Anfang. 👍🙃

Nachricht 7 von 7
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