18-12-2023 23:12
Gelöst! Gehe zu Lösung.
18-12-2023 23:25
Man sieht doch den ebay-namen des Bieters. Draufklicken und rechts oben steht Kontakt.
Wenn sich der Bieter jedoch auf stur stellen sollte hast du ein Problem und musst ihm den Artikel verkaufen oder einen Ersatzkauf tätigen und ihm diesen Artikel zukommen lassen. Das kann bis zu rechtlichen Schritten gegen dich gehen.
18-12-2023 23:25
Man sieht doch den ebay-namen des Bieters. Draufklicken und rechts oben steht Kontakt.
Wenn sich der Bieter jedoch auf stur stellen sollte hast du ein Problem und musst ihm den Artikel verkaufen oder einen Ersatzkauf tätigen und ihm diesen Artikel zukommen lassen. Das kann bis zu rechtlichen Schritten gegen dich gehen.
19-12-2023 00:33
https://www.ebay.de/itm/314992593376?hash=item49570589e0:g:FXQAAOSweV9lZN8v
Hallo,
verkauft werden folgende Gutscheine:
-myDays 20€ Gutschein (3 Stück auf Lager)
-Carrera 20% Rabatt (2 auf Lager)
-Sennheiser 20% Rabatt (1 Stück auf Lager)
-Sennheiser 15% Rabatt (1 Stück auf Lager)
-Mister Spex 20% Gutschein (1 Stück auf Lager)
-Readly 2 Monate Gratis lesen + 1 Jahr 15% Rabatt (1 Stück auf Lager)
-pixum 20% Rabatt (4 Stück auf Lager)
Jeder Gutschein wird für 6,50€ verkauft, bei Fragen sonst gerne Melden!
LG
Der fällt Dir gepflegt auf die Füße !!!
Der dito:
https://www.ebay.de/itm/315035743054?hash=item495997f34e:g:bk8AAOSwi2Blfiyz
-instax 10% auf mini 12 Sofortbildkamera inkl. Film (3 Farben)
-20% Carrera GANZES Sortiment
-30 und/oder 15% Rabatt bei personalisierten T-Shirt bei Spreadshirt
-Sennheiser Hearing 15% Rabatt
-MyDays 20€ Rabatt
-Mister Spex 20% auf den nächsten Einkauf
-3 Monate gratis lesen bei Readly
-20% bei Pixum
Und das Kissen kannst Du nicht einfach abgeben, wenn es quasi verkauft ist.
Lies Dich mal bitte ins -regelwerk ein, bevor es richtig teuer wird.
19-12-2023 03:23
Jupp,
und ein Weiterverkauf der McDoof-Gutscheine ist eiegntlich verboten, laut den Teilnahmebedingungen.
19-12-2023 06:21
19-12-2023 06:26
19-12-2023 06:35
19-12-2023 21:08
@mats.hirschberger schrieb:
Terri131719,
... Wenn ich einen Artikel ausversehen länger in der Auktion gelassen habe, und man diesen nichtmehr rausnehmen kann, dann ist das ja eine klassische E-Bay-Aktion. Deiner Meinung nach soll man also ein Kissen, das nichtmehr der Beschreibung und nicht des Zustandes entspricht trotzdem dem Käufer zusenden? Na ob das dem Käufer gefallen wird… 🤔🤦♂️
Wußtest Du das nicht vorher, oder isser Dir "verunglückt".
Dann solltest Du tatsächlich zusehen, daß Du für Ersatz sorgst.
Das wäre die Konsequenz.
Weil wenn Du etwas einstellst und es ist beboten, hast Du einen Vertrag und auf die Ware nicht "angemessen aufgepaßt".
Versuch mal den Käufer über die erweiterte Suche zu bekommen.
https://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sofindtype=0&_byseller=1#byseller
Auch wenn er keine Artikel drinstehen hat, könnte es darüber klappen.