Das Vereinigte Königreich und die EU haben ein Austrittsabkommen geschlossen, das die Handelsvereinbarungen nach dem 1. Januar 2021 regelt. Erfreulicherweise handelt es sich dabei um ein "Nulltarif"-Abkommen, sodass für britische Waren generell keine neuen Zölle gelten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Waren weiterhin den ursprünglichen Regeln entsprechen müssen, um von den Nullzöllen zu profitieren. Für weitere Details zu diesen Regeln besuchen Sie bitte den Brexit-Checker der britischen Regierung.

 

Bitte beachten Sie auch, dass zwar die Zölle in der Regel entfallen werden, sich aber viele andere Regeln ändern.  Zum Beispiel werden sich die Zollverfahren ändern, neue Regeln für den Versand von Waren von Großbritannien nach Nordirland werden gelten, und die Regeln für die Einfuhrumsatzsteuer werden sich ändern.  Es ist daher wichtig, sich auf diese Änderungen vorzubereiten. Weitere Details finden Sie in unserem Verkäuferportal.