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Liebe gewerbliche Verkäuferinnen und Verkäufer,

 

wir informieren Sie über eine gesetzliche Änderung der Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen, die am 1. September 2021 wirksam wird. Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

Die neue Verordnung definiert neue gesetzliche Vorgaben an die Kennzeichnung von Lichtquellen und ändert die bisherige Regelung und Verpflichtung. Zu den Kennzeichnungspflichten gehören weiterhin u.a. die Angabe der Energieeffizienzklasse (EEK) und das zugehörige “EEK Spektrum”.

 

Nur Angebote, bei denen Sie gültige Werte für die Artikelmerkmale Energieeffizienzklasse und EEK Spektrum angegeben haben, können auf der Suchergebnisseite mit einem entsprechenden Pfeil und dem Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen angezeigt werden.

 

Beispiel einer Suchergebnisseite:

 

de_news_team_0-1627903573609.png

 

Darüber hinaus sollten Sie die Artikelmerkmale Marke, Herstellernummer und EAN korrekt angeben. Nur wenn Sie diese Angaben machen und diese unserem externen Dienstleister vorliegen, werden zukünftig das elektronische Etikett (Label) und das Produktdatenblatt systemseitig auf der Artikelseite bei eBay.de angezeigt. Falls die Informationen auch bei älteren Modellen verfügbar sind, werden sie nach Möglichkeit ebenfalls angezeigt.

 

Beispiel einer Artikelseite:

 

de_news_team_1-1627903572531.png

 

 

Bitte stellen Sie sicher, dass alle relevanten Angebote mit den entsprechenden Artikelmerkmalen ausgestattet sind.

 

Hinweis: Das Energielabel wird bei Angeboten mit Varianten nicht angezeigt. Mehr über Ihre Informationspflichten gegenüber Käuferinnen und Käufern beim Verkauf von energieverbrauchsrelevanten Produkten erfahren Sie in unserem Rechtsportal.

 

Wie immer vielen Dank, dass Sie bei uns verkaufen.

 

Herzliche Grüße

 

Ihr eBay-Team