Liebe eBay-Mitglieder,
wir möchten Sie heute über einen neuen eBay-Grundsatzinformieren: eBay behält sich vor, Top-Angebote von derStartseite zu entfernen, wenn diese das Ansehen der Marke eBay oderden eBay-Marktplatz schädigen, selbst wenn diese Angeboteansonsten nicht gegen eBay-Grundsätze verstoßen.
Das schließt zum Beispiel Angebote ein, dieübertriebene oder unrealistische Versprechungen hinsichtlichGewichtsverlust oder eines Geldgewinns machen.
Lesen Sie weitere Informationen zum eBay-GrundsatzTop-Angebot auf der Startseite. Auf dieser Seite finden Sieeinige Beispiele, welche Artikel sich nicht als Top-Angebot auf dereBay-Startseite eignen und eine Auflistung möglicherKonsequenzen bei Verletzung des Grundsatzes für denAnbieter.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team