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Liebe eBay-Verkäufer,

 

wir möchten Sie daran erinnern, dass sich mit dem 29. April 2019 die PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie ändert. Davon sind auch Ihre Verkäufe bei eBay betroffen, die mit PayPal bezahlt werden.

 

Zur vollständigen Verkäuferschutzrichtlinie von PayPal in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

 

Beachten Sie bitte insbesondere die geänderten Anforderungen an Versandbeleg / Zustellnachweis für einen nicht erhaltenen Artikel

 

Bisher musste Händler einen Nachweis über den Versand (Proof of Shipment) vorlegen.

 

Ab 29. April 2019 gilt:

Für materielle Güter muss ein Zustellnachweis bereitgestellt werden. Dieser muss sowohl:

 

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

 

Für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist ein Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung erforderlich, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

 

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).

 

Mehr zur Änderung der PayPal-Verkäuferrichtlinie

 

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team