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Liebe gewerbliche Verkäuferinnen und Verkäufer,

 

wenn Sie in oder nach Frankreich verkaufen, müssen Sie gemäß den französischen EPR-Gesetzen (erweiterte Herstellerverantwortung; Extended Producer Responsibility) den Reparaturindex bei bestimmten Artikelkategorien angeben. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Land Ihr Geschäft angemeldet ist.

Aktuell muss der Reparaturindex bei folgenden Kategorien angegeben werden (wobei die Liste ggf. noch erweitert wird):

  • Waschmaschinen mit Fenstern
  • Smartphones
  • Notebooks
  • Fernseher
  • Elektro-Rasenmäher
  • Toplader-Waschmaschinen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Staubsauger
  • Hochdruckreiniger

Anhand des Reparaturindexwerts können Käufer*innen einschätzen, wie einfach ein Produkt zu warten oder zu reparieren ist. Das Produkt erhält eine Bewertung von 1 bis 10, wobei „1“ für nicht gut reparierbar und „10“ für sehr gut reparierbar steht. Der Reparaturindex wird im Angebot bei der Preisangabe angezeigt. Sie können den Reparaturindex für Ihr Produkt ermitteln, indem Sie sich an Ihren Lieferanten wenden.

 

newsebay_0-1696400542509.png

[Bildunterschrift]: Darstellungen des Reparaturindexwerts

 

Sie können den Reparaturindexwert einfach beim Erstellen eines Angebots hinzufügen.

 


Vielen Dank, dass Sie bei eBay verkaufen.

Ihr eBay-Team