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Liebe eBay-Verkäufer,

am 15. Oktober tritt ein neuer Grundsatz für die Verwendungvon Links auf den Artikelseiten in Kraft.

Der neue Grundsatz lautet:

Es ist grundsätzlich verboten, Verweise (Links) auf externeWebsites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiteneinzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierteInternetadressen (URLs) und Teile davon.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz:

  • Die eBay-Artikelseiten dienen allein dem Zweck, die zum Verkaufangebotenen Artikel und Leistungen zu beschreiben.

  • Alle Angaben zu den Angeboten, die für die Kaufentscheidungeines Interessenten und die Preisbildung wesentlich sind, werdenausschließlich auf den eBay-Artikelseiten und nicht überexterne Quellen zur Verfügung gestellt.

Ausnahmen:

  • eBay-interne Verlinkungen, die zu anderen eBay-internen Seitendes Verkäufers führen, z.B. auf die Mich-Seite desVerkäufers, die eigene Bewertungsseite, andere eigene Angeboteoder den eigenen eBay Shop

  • Verweise zu externen eBay-Partner-Sites (Partner-Sites sindSites von autorisierten eBay-Service-Partnern, z.B.Versandservices, Bezahlservices, Treuhandservices,Versicherungen)

  • Links, die für die Durchführung von Auktionen in derRubrik "Stars & Charity" notwendig sind

  • Verweise, die für die Beschreibung von Angeboten, die denVerkauf von Domains oder Bannerwerbeplätzen zum Inhalt haben,unerlässlich sind. Diese Angebote müssen in den fürdiese Angebote vorgesehenen Kategorien eingestellt sein. DieVerweise (Links) dürfen nicht zu Seiten führen, auf denenInhalte und Angebote dargestellt werden, die bei eBay verbotensind.

  • per HTML-Tag in den Quellcode der Angebotsbeschreibungeingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Artikelbildernund Multimediapräsentationen

Diese Ausnahmen gelten nur, wenn dabei die verwendeten Linktexteallein den mit den Ausnahmen verfolgten Zwecken dienen. DieseLinktexte sind insbesondere dann nicht erlaubt, wenn sieandere, nicht bei eBay angebotene, Artikel bewerben.

Hinweise:

  • eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegendiesen Grundsatz verstoßen.

  • Die Entscheidung, ob eine Ausnahme vorliegt, liegt allein beieBay.

  • Ein Verstoß kann zu einem Ausschluss vom Handel bei eBayführen.

Bitte berücksichtigen Sie in Zukunft diese Änderungbei der Erstellung oder Bearbeitung von Angeboten.

Herzliche Grüße

eBay-Team