Kosten für Annahmeverweigerung
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27-05-2019 11:16
Hallo,
habe wegen Falschbestellung bei einem Artikel die Annahme verweigert und der Verkäufer will mir nun von der Rückerstattung (123€) 9,90 € abziehen da DHL angeblich so viel dafür berechnet. Ist das normal?
LG
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Ohne rechtliche Haltbarkeit versuche ich es mal auf dem ganz normalen Wege zu erklären,
der mir persönlich logisch und menschlich erscheint:
Ein Käufer sollte finanziell komplett schadlos gestellt werden, wenn aufgrund fehlerhafter Beschreibung ein falscher, aufgrund unsachgemäßer Verpackung oder andersweitigen Gründen ein beschädigter Artikel ankommt.
Denn dafür kann der Käufer nichts.
Ein Verkäufer jedoch sollte ebenso schadlos gestellt werden (können), wenn ein Käufer ohne ordentliche Einleitung eines Widerrufes einfach nur die Annahme verweigert.
Aus welchem Grunde sollte der Verkäufer denn auf den Versandkosten (online vermutlich 5,90 € zzgl. 4,00 € Rückversandgebühr?) ohne jedwede Gegenleistung sitzen bleiben müssen?
Wie der Widerruf genau zu erfolgen hat, steht in den Widerrufsbedingungen im betreffenden Angebot.
Da habe ich bewusst noch nie gelesen, dass eine einfache Annahmeverweigerung dem Widerruf gleichgesetzt ist.
Sondern in aller Regel eine eindeutige Erklärung in Form einer eMail oder sonstigen Kontaktaufnahme gemäß den jeweiligen Widerrufsbedingungen erforderlich wäre.
Solch Hin-und Her-Versand wegen der ach so praktischen Rückgabementalität selbst bei ordentlichem Widerruf versaxt die Preise auf online-Marktplätzen für alle Käufer,
weil jeder nur halbwegs vernünftig kalkulierende gewerbliche Verkäufer diese ihm dann zu Lasten fallenden Hinversandkosten bereits anteilig in alle Verkaufspreise mit einbezieht.
Wenigstens gibt es nicht überall den auch noch kostenlosen Rückversand.
Auch so können Mondpreise für eigentliche Cent-Artikel entstehen.
Du selbst bietest als privater Verkäufer für Deine "brandneuen" medizinischen Hilfsmittel ja noch nicht mal eine Rückgabemöglichkeit an!
Ich verstehe diese Menschen nicht, die bzgl. des eigenen Geldbeutels ihr Recht zu kennen glauben und es mit allen Mitteln durchsetzen wollen, die Belange anderer Parteien dabei jedoch vollkommen außer acht lassen.
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... vielen Dank, dass Du die Allgemeinheit schädigst ...
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@aschebergerin
Aus dem gleichen Grunde,
wie echte gewerbliche Verkäufer Rücknahmen für brandneue Blutzucker-Teststreifen in ungeöffneten Original-Verpackungen anbieten !
Denn all das hier aus ordentlichen Widerrufsbelehrungen (auszugsweise entliehen, Standard) trifft für Deine Blutzucker-Teststreifen wohl nicht zu:
"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren,
die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist
oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren,
die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;"
Wo also wäre das Problem für eine Rücknahme?
Ah ja, ich verstehe natürlich:
Privatens haben auch bei Neuware Narrenfreihei und müssen keinen Service und keine Transparenz anbieten!
Noch nicht mal mit Rücksendekosten durch den Käufer.
Weil die natürlich dann die Hinsendekosten nicht verlieren möchten!
Ich z.B. biete auch in meinen privaten Angeboten immer eine Rücknahme an.
Aber schon klar:
Von anderen verlangen, was man selbst nicht bereit ist zu geben,
das ist gaaaanz groß in Mode !
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auch wenn die Accu-Check nichts mit deiner Frage zu tun haben, muss ich trotzdem noch meinen Senf dazugeben.
Du belastest nicht wirklich die Allgemeinheit - die Allgemeinheit hat schon dein Arzt belastet.
Aber den Ärzten ist es egal, ob sie 2 oder 3 Streifen täglich verschreiben - bezahlt ja eh die Kasse.
Und ein Diabetiker hat Anspruch auf 3 Streifen täglich - morgens-mittags-abends - ob er die verbraucht oder
nicht.
Zurückgeben geht nicht (auch die Apotheke darf die nicht mehr verkaufen und entsorgt diese), also entweder verschenken, verkaufen oder in die Tonne damit.
Wenn weniger benötigt werden, dann sollte ein Gespräch mit dem Arzt stattfinden.
Schlimm ist es, wenn jemand mehr als drei täglich benötigt, die werden nämlich NICHT von der Kasse bezahlt.
Also ist man in den Heimen gezwungen von anderen Patienten die Streifen zu nutzen, welche nicht verbraucht wurden.
Und ein Widerrufsrecht KANNST du einräumen, MUSST aber nicht.
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selbstverständlich belastet sie die Allgemeinheit - abgesehen davon bekommen Ärzte mächtig Ärger von den KK, wenn sie zu viel verschreiben (ja, sowas wird kontrolliert), dann gibt's nämlich Regressforderungen der KK und die Ärzte dürfen zurückzahlen ... sind dann ja mal eben nur ein paar tausende Euros (durchauchs im 5- oder sogar 6-stelligen Bereich) - oder machen mal eben ein paar Wochen die Praxis zu, weil sie ihr Budget schon vor Quartalsende verbraten haben ... und ja, die Angestellten "dürfen" dann auch noch in Zwangsurlaub
es gibt auch nicht wenige die Ärztehopping machen - mal schön alles verschreiben lassen, über eBay oder andere Plattformen lassen sich dann ja noch ein paar Euros rausholen ... zum kotzen ist sowas
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Übrigens ein Dank an alle Foris, die dem TE auf eine einfach Frage die Verwerflichkeit eines Widerrufes erklären und dann gleich im Profil nach entsprechenden Verfehlungen suchen. Könnt ich vom gewerblichen Account so nicht machen.
Schönen Abend an alle.
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Ein Widerruf ist nicht verwerflich.
Er wäre nur ordentlich durchzuführen. Das habe ich hier so nicht herauslesen können.
Annahmeverweigerung ist Couch-Potatoe-Mentalität:
Nur nix tun, nicht aktiv werden, nicht kommunizieren.
Und siehe da:
Sofort nach dem Zauberwort "Kosten" ist das Geschrei dann groß,
mit einem Male wird geredet, geschrieben, diskutiert.
Keine Frage, dass Zusatzkosten bei einem ordentlichen Widerruf nicht auferlegt werden dürfen.
War das denn ein ordentlicher, rechtskonformer Widerruf?
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Aber auch nur dann,
wenn die Widerrufsfrist zum Zeitpunkt der nachgelegten Kommunikation noch nicht verstrichen war?
Mit der Interpretation bestimmter Gesetze tue ich mich durchaus schwer.
Wenn ich mir aber den § zur Widerrufsfrist zu Fernabsatzverträgen im BGB so durchlese,
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
beginnt die Frist mit Vertragsschluss zu laufen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Nun kennen wir hier alle weder Artikel noch Verkäufer.
Inkl. aller Liefer- und Versandzeiten könnte das bei 14-tägigem Widerrufsrecht schon knapp werden.
unter Umständen war das gar ein Artikel, der gar nicht dem Widerrufsrecht unterliegt?
Man weiß es nicht ...
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Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat.
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aschebergerin schrieb:Hallo,
habe wegen Falschbestellung bei einem Artikel die Annahme verweigert und der Verkäufer will mir nun von der Rückerstattung (123€) 9,90 € abziehen da DHL angeblich so viel dafür berechnet. Ist das normal?
LG
in der Tat berechnet DHL seit geraumer Zeit bei Annahmeverweigerung für die Rücksendung eine Gebühr
da gewerbliche Anbieter auch bei unfreiem Rückversand die Mehrkosten in Abzug bringen können, dürfte das auch für obige Gebühr gelten
mir erschliesst sich jetzt auch nicht, warum man etwas kauft und dann die Annahme verweigert ...
ach ja: Gebote sind VERBINDLICH
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@aschebergerin schrieb:Hallo,
habe wegen Falschbestellung bei einem Artikel die Annahme verweigert und der Verkäufer will mir nun von der Rückerstattung (123€) 9,90 € abziehen da DHL angeblich so viel dafür berechnet. Ist das normal?
LG
Sieh es mal so:
Du hättest den Artikel annehmen und zurücksenden können. Dann wären dir Rücksendekosten entstanden.
Da du den einfacheren Weg gewählt hast, sind dem Verkäufer Rücksendekosten entstanden, die DHL ihm berechnet.
Ob das nun 4,00 € oder 9,90 € sind, kann hier keiner sagen, da keiner weiß, ob der Verkäufer ein DHL Vertragskunde ist oder nicht.
Ich bin z.B. mit meinem gewerblichen Account DPD Vertragskunde, versende aber auch mal mit DHL (z.B. wenn der Kunde Packstationslieferung wünscht) und habe dort keinen gewerblichen Vertrag. Bei mir müsstest du auch wahrscheinlich 9,90 € bezahlen.
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Hallo @aschebergerin ,
was Du tun kannst: (Der Rückversand kostet übrigens 4 Euro netto bei DHL und das ist in jeder Gewerbekundenpreisliste nachzulesen)
Ärgern und akzeptieren. Verschaukelte Käufer gibt es auf dieser Plattform schon genug.
Entsprechend bewerten. Kann aber sein, das diese bei einem ordenlichen Kaufabbruch verschwindet.
Klagen. Eher unwahrscheinlich.
Wettbewerbszentrale
Grüße
moebel-halser
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Hallo @aschebergerin ,
die Rückversandgebühr bei DHL beträgt 4 Euro netto. Das gilt aber nur für gewerbliche Verkäufer.
Meine Meinung und keine Rechtsberatung:
Grundsätzlich erklärt die Annahmeverweigerung noch keinen Widerruf, sondern stellt erst mal einen Annahmeverzug dar.
Die daraus entstehenden Schäden wären zu begleichen. Also der Hin- und der Rückversand. Da der Hinversand aber bereits im Artikelpreis enthalten ist, kann der so nicht zum Abzug gebracht werden. Ein erneuter Hinversand wäre aber zu begleichen.
Der Schaden wäre also die 4 Euro netto.
Bei einem (dann anschließenden) Widerruf werden hier oft die Rückversandkosten dem Kunden auferlegt. Das wären hier also auch die 4 Euro.
Der Artikelpreis (inkl. allem) wäre zu erstatten.
9,90 € halte ich für ungerechtfertigt und auch wenig kundenfreundlich.
Grüße
moebel-halser
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Auf die Anforderung des Nachweises, das DHL die 9,90€ verlangt bekam ich dann folgende Antwort:
"wir werden ihnen selbstverständlich eine Rechnung bezüglich der 9,90€ ausstellen.
bitte haben sie Verständnis dafür das wir aufgrund der Datenschutz leider keine Persönliche Dokumente mit nachweise ihnen zu Verfügung stellen können"
Was kann ich nun dagegen tun? Er behält ja nun die Kosten bei der Rückerstattung ein....was auch merkwürdig ist, angeblich wird NUR Montags zurück erstattet.....
LG
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9,90 € halte ich für ungerechtfertigt und auch wenig kundenfreundlich.
na ..Du magst das für Kundenunfreundlich halten..das ist nobel von Dir.
Ich denke allerdigns der TE hat gemeint er käme ohne weitere Kosten aus dieser Sache raus.
Wenn man zu träge oder nicht clever genug ist, die Ware erst einmal anzunehmen und dann mit
Widerruf weniger zu bezahlen ist das sein Verschulden.
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Ob aschebergerin gedacht hat kostenlos aus der Lieferung zu kommen, können wir nur mutmaßen. Möglich ist es, aber auch nicht verwerflich.
Viele Kunden wissen ja auch gar nicht, dass der Rückversand für gewerbliche Verkäufer dann kostenpflichtig ist.
Juristisch korrekt ist das Berechnen der Rückversandkosten nach separat erfolgtem Widerruf. Und das sind eben 4,76 brutto und nicht 9,90 Euro. Der Hinversand ist nun mal vom Händler zu zahlen und der Rückversand nach korrekter Widerrufsbelehrung vom Käufer. Laut gültiger Widerrufserklärung sind alle erhaltene Zahlungen zu erstatten und keine Entgelte zu berechen. Die Rückversandkosten können dem Kunden durch modifizierte Erklärung auferlegt werden.
Warum es clever sein sollte, das Paket erst anzunehmen, erschließt sich mir nicht. Eventuell für den Händler clever, da sich unter Umständen einige den Widerruf aus Trägheit dann überlegen. Es geht hier aber nur um einen einfachen Widerruf und nicht um eine persönliche Privatfehde.
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Und Du hast auch wohl vergessen vorher mit dem Verkäufer abzusprechen, wie Dein "Irrtum" kostengünstigst bereinigt werden kann?
Bei einem privaten Verkäufer hast Du übrigens kein Rückgaberecht. Der kann den Artikel sogar liegenlassen, bis Du nochmals die Versandkosten bezahlst.
Dein Vorgehen, wie hier geschildert, wäre mehr als unhöflich. Als Erwachsener hast Du für Deine Fehler gerade zu stehen.
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Hallo @aschebergerin ,
etwas mehr Informationen hätte in diesem Falle nicht geschadet. Wir sind hier keine Hellseher.
War der Kauf bei einem gewerblichen oder privaten Verkäufer? Wie hoch waren die ursprünglichen Versandkosten?
Welcher Versanddienstleister wurde genutzt?
So kann die Antwort nur -ja oder nein ist möglich- lauten.
Wenn allerdings eine Rückversandgebühr angefallen ist, dann war es wahrscheinlich nicht 9,90 Euro.
Grüße
moebel
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die Mär vom "kostenlosen" Versand ...
meinst Du, der Verkäufer ist so generös und schenkt Dir diesen? nein, den bezahlst Du, und allen anderen, über den Artikelpreis, ob Du es glaubst oder nicht
wer weiss, wie Du die Frage formuliert hast, dass DHL so antwortet ... auf jeden Fall gibt es die Gebühr für die Rücksendung bei Annahmeverweigerung - hätte man übrigens auch ergooglen können
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Ich Google auch immer vorher. Aber selbst bei Google findet man nicht immer die eindeutige
Lösung und da ist es doch super, wenn du hier nachfragst.
Bin der Meinung, dass du die Rücksendekosten selbst bezahlen musst.
Und wenn DHL soviel dafür verlangt, das ist ja sicherlich belegt, musst du
es auch bezahlen.
https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/start-return/return-postage?id=4066
Viel Glück!
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wie gut dass viele wissen, wie FB, WhatsApp und Co zu bedienen sind, aber für die einfachsten Aktionen im WWW reichts dann nicht
ach ja: der Link für Gebotsrücknahmen, der wird natürlich auch immer gefunden ...
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