07-01-2024 16:44
Ein gewerblicher Verkäufer wollte die Ware nicht zurücknehmen obwohl in der Artikelbeschreibung ein 14 tägiges Rückgaberecht angegeben war. Ich musste ebay einschalten. Der Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden. Ich habe eine negative Bewertung abgegeben. Kurze Zeit danach war meine Bewertung gelöscht. Jetzt weiss ich wie ich mich auf Bewertungen bei Ebay verlassen kann.
07-01-2024 17:01 - bearbeitet 07-01-2024 17:01
@4502alfred schrieb:Ein gewerblicher Verkäufer wollte die Ware nicht zurücknehmen obwohl in der Artikelbeschreibung ein 14 tägiges Rückgaberecht angegeben war. Ich musste ebay einschalten. Der Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden. Ich habe eine negative Bewertung abgegeben. Kurze Zeit danach war meine Bewertung gelöscht. Jetzt weiss ich wie ich mich auf Bewertungen bei Ebay verlassen kann.
Hallo @4502alfred
wenn die Rückgabe abgeschlossen wurde, vertritt ebay die Auffassung das kein Deal stattgefunden hat der bewertet werden muss.
Daher auch die Löschung.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
07-01-2024 17:24
@4502alfred schrieb:Ein gewerblicher Verkäufer wollte die Ware nicht zurücknehmen obwohl in der Artikelbeschreibung ein 14 tägiges Rückgaberecht angegeben war. Ich musste ebay einschalten. Der Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden. Ich habe eine negative Bewertung abgegeben. Kurze Zeit danach war meine Bewertung gelöscht. Jetzt weiss ich wie ich mich auf Bewertungen bei Ebay verlassen kann.
Es kommt ja immer darauf an, wie die Widerrufsbelehrung und das Rückgabeverfahren definiert ist, @4502alfred .
Schreibt der Verkäufer z.B., dass der Käufer für die Rücksendung des Artikel bei einfachem Widerruf des Kaufvertrages selbst aufzukommen hat ("Käufer zahlt Rückversand"),
dann wäre nach Rückzahlung alles korrekt abgelaufen und eine negative Bewertung ungerechtfertigt.
Anders sähe es aus, wenn kostenlose Rückgabe beworben und diese Zusage nicht eingehalten wurde.
Wofür auch die Einbindung und Fall-Entscheidung von ebay spräche.
Dann wäre die Löschung der negativen Bewertung selbstverständlich eine Frechheit,
weil unredliches Verkäuferverhalten, Rechtsbeugung und ein Verstoß gegen die ebay-AGB aka Grundsätze dadurch unterstützt würde.
War diese zweite Variante bei Ihnen der Fall, oder Rückgabe mit "Käufer zahlt Rückversand"?
09-01-2024 11:42
Hallo @4502alfred , ich habe mir den Fall einmal angeschaut. Deine Bewertung wurde automatisch gelöscht, weil der Einspruch des Verkäufers auf dem Fall aus Kulanz akzeptiert wurde. Der Verkäufer teilte uns mit, dass er deine Rücksendung nicht auffinden konnte. Manchmal gehen Sendungen auf dem Versandweg verloren, daher ist in Ausnahmefällen eine Kulanz möglich. Sobald ein Fall oder ein Einspruch zugunsten des Verkäufers ausfällt, löscht das System die Bewertung direkt.
Liebe Grüße, Sonja
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09-01-2024 15:50
Hallo,
Wenn man sich den Fall richtig ansieht sieht man wie folgt:
- In der Artikelbeschreibung ist ein 14 tägiges Rückgaberecht angegeben
- Mir gefällt der Artikel nicht und bitte um Rücknahme
- Verkäufer lehnt die Rücknahme ab
- Ich berufe mich auf das angegebene Rückgaberecht und drohe mit "ebay einschalten"
- Verkäufer bietet ca. ein drittel des Preises an was ich ablehne
- Ich schalte ebay ein und und erhalte die Zusage der vollen Rückerstattung
- Ich sende die Ware in dem Zustand wie ich sie erhalten habe zurück mit dem RELABEL welches ich vom Verkäufer erhalten habe.
- Ich erhalte einige Tage danach den vollen Kaufbetrag zurück
- Ich stelle diese negative Erfahrung in der Bewertung ein
- Kurz danach ist meine Bewertung gelöscht
Hier von Kulanz zu sprechen kann ich nicht nachvollziehen da erstens mir die vollständige Rückerstattung zusteht und zweitens liegt vom Versanddienstleister DPD über die Sendungsverfolgungsnummer der Zustell Tag sowie die Zustell Uhrzeit vor. Um was es hier geht ist deutlich sichtbar. Ich werde meine Schlüsse daraus ziehen.
09-01-2024 15:57
Tagchen @4502alfred
Danke für die Ausführung mit der Sendungsverfolgung.
Interessant, dass Käufer durchaus Probleme mit dem Käuferschutz haben, wenn sie zwar nichts erhalten haben, aber die Sendungsverfolgung eine Zustellung anzeigt, während hier der Verkäufer eine Kulanzzahlung erhält, obwohl die Zustellung angezeigt worden ist.
Leider ist für uns nicht erkennbar, welcher Verkäufer es ist... und die Forenaufsicht würde bei Nennung des Namens diesen auch entfernen.
Wahrscheinlich ein großer Verkäufer und/oder aus Fernost....
16-05-2024 07:23
Auch mir ist es wiederholt dass meine berechtigten Negativbewertungen ohne jegliche Bedrohungen oder gar Beleidigungen von Ebay gelöscht werden. In einer automatisierten Email wirft Ebay mir Beleidigung und Bedrohnung vor.
Der Sachverhalt : Der Verkäufer: vertrieb-again (6425) bewirbt in seinem Getränkeangebot: eBay-Artikelnr.:324663265577 dass das Getränk aus fortlaufender Produktion stammt und liefert dann Ware mit Rest Mhd von ca 10 Tagen.
Auf meine Anrage auf kostenlose Rücknahme mit Erstattung der Versandkosten reagiert er nicht. Darauf sachliche Negativbewertung mit Foto der Flasche und des MHD zum Beweis.
Auch bei mir:
Ebay löscht einfach und sendet mir dazu noch eine Mail in welcher mir Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen wird.
Dies ist mir seit etwa der Gebührenfreistellung für private Verkäufer nun schon mehrmals passiert sodass hier eindeutig ein illegales System zur Begünstigung bestimmter gewerblicher Grosskunden eingeführt wurde,
Eine Irreführung der Käufer und eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten anderer Verkäufer.
Kann hier eine Kanzlei mit einem Abmahnverfahren nicht ordentlich Geld verdienen?
Meine persönliche Strategie: Ich werde versuchen Spiegel TV , Focus u.a. für das Thema zu aufzuwecken.
viele Grüsse
Achim Emmenegger
Tipp : Screenshot von jeder Bewertung machen ,ebenso Emails sichern und dann alles auch zu Spiegel TV , Focus, Mario Barth deckt auf und wer euch sonst noch so einfällt , dann ist es nur noch eine Frage der Zeit bis diese unfaire Nummer auffliegt und eine gerisse Anwaltskanzlei Ebay ordendentlich zur Kasse bittet.
16-05-2024 09:41
Hallo @4502alfred , ich kann deinen Unmut nachvollziehen, jedoch kann es auch Käufern passieren, dass der Versanddienstleister eine erfolgreiche Zustellung bestätigt, aber der Käufer die Sendung nicht auffindet. Da wenden wir in manchen Fällen auch eine Kulanz an. Der Vekäufer hat uns benachrichtigt, dass die Sendung nicht aufgefunden werden konnnte.
Liebe Grüße, Sonja
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