21-03-2024 22:31
Die Grundsätze des Unternehmens und die Aspekte des Einsatzes künstlicher Intelligenz im Kundenservice seien diskriminierend, basiert auf der Nationalität der Käufer und/oder Verkäufer. Da eBay sich weigert zu handeln, habe ich sie bei der Bundesbehörden angezeigt. Viel Glück mit den wesentlich größeren Fischen als mir.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
25-03-2024 17:42
@wienerwald10 schrieb:Danke für diese nützliche Antwort, Sie haben hier wirklich Recht.
Der Tatbestand des Gesetzes für gewerbliches Handeln bei mir bisschen
anders aussieht aber durch eBay geregelt: die ziehen von mir zbS. immer
-27% mWSt ab, da meine Verkaufe nach der ungarischen Gesetze
steuerpflichtig sind.
Aber:
Obwohl ich nicht mehr als 4-5 Artikel monatlich verkaufe, die keine Neuware
sind und mache es ganz unregelmässig, es war mir nicht bewusst, dass ich
hier für Dritte nicht verkaufen darf. Es betrifft nur 2 Artikel meiner Liste, die ich
deswegen sofort entfernen werde und wirklich vielen Dank für diesen
wichtigen Hinnweis.
Standort Ungarn, @wienerwald10 ;Artikelstandort Wien ?
Jetzt hast du uns die Taschen so richtig voll gehauen.
Übrigens bin ich eine sie.
25-03-2024 18:08
Das ist ja auch ein Hammer :
25-03-2024 21:49
@miss-chili612 schrieb:Das ist ja auch ein Hammer :
Hallo @miss-chili612 ,
auf mich macht der Eingangsthread den Eindruck, dass es hier nicht um Meinungen anderer, sondern
um Frustabbau gegenüber eBay ging.
Und eine zumindest unterschwellige Drohung in deren Richtung durfte natürlich auch nicht fehlen.
Nachdem dann so einige Kommentare hier abgegeben wurden, die nicht der Auffassung des TE's
entsprachen, hat er sich auf die verzweifelte Suche nach Rechtfertigungsargumenten begeben.
Das ganze musste dann mit demonstrativer Kompetenz über blaublütige Zeitgenossen unterstrichen
werden.
Dass dann ein Kommentar mit der Anrede "Du" in diesem öffentlich zugänglichen Forum verbittet wurde,
passt da ins Bild.
Was andere dann ggf. so alles sehen können, wenn man hier einen Thread einstellt, hat TE sich sicher nicht
vorgestellt.
Und für die wohl noch nicht in seinem Besitz befindliche Sammlung hat er ganz bestimmt auch eine Erklärung,
diese ohne Rücksicht auf Verbraucherrechte anzupreisen und zu verkaufen.
26-03-2024 09:26 - bearbeitet 26-03-2024 09:28
Hallo @wienerwald10
Ich wollte nochmal kurz auf dein eigentliches Problem eingehen:
Die Angaben zum Versand sind erstens immer ein verbindlicher Bestandteil eines Kaufvertrags und wenn du auf dieser Plattform handelst, dann gelten dabei eben auch die folgende Rahmenbedingungen:
________________________________________
Aus dem angegebenen Artikelstandort muss korrekt hervorgehen, von wo der Artikel verschickt wird.
Um Käufern klare Angaben zu Versandkosten und Lieferzeiten bereitzustellen, müssen Verkäufer in ihren Angeboten korrekt angeben, von wo aus sie ihren Artikel verschicken werden.
Hier nachzulesen: Grundsatz zur Angabe des Artikelstandorts
____________________________________________
Und nebenbei, mal ganz allgemein:
Wenn man glaubt eine üble Nachrede, oder Verleumdung zu erkennen, besteht übrigens die Möglichkeit, strafrechtliche, wie auch zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
Zu deinem Status als Verkäufer verkneife ich mir mal besser den Kommentar.....😎