- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
24-12-2024 14:27
Der Kunde kann bei ebay wohl frei schalten und walten wie er es möchte. Die Ware wurde per Einwurfschreiben dem Käufer zugestellt, dieser behauptet jedoch die Ware nicht erhalten zu haben. Die Sendung wurde zusätzlich fotografiert sodass erkenntlich ist das Sendungsnummer auf dem Beleg und der Ware identisch sind.
Möglichkeit 1 : Der Kunde möchte gerne etwas umsonst haben.
Möglichkeit 2: Der Postbote möchte gerne etwas umsonst haben.
Möglichkeit 3: Der Nachbar möchte gerne etwas umsonst haben.
Möglichkeit 4: Der Verkäufer möchte gerne etwas umsonst versenden.
Ebay hat zugunsten des Käufers entschieden und weiß genau das Verkäufer wegen 28,50 Euro keinen Anwalt einschalten werden.
Frohe Weihnachten lieber Kunde, oder Postbote, oder Nachbar, oder Ebay.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
30-12-2024 09:32 - bearbeitet 30-12-2024 09:32
Hallo @electroflash ,
danke für deine Geduld.
Ich übernehme hier einmal für meine liebe Kollegin selina_b@ebay .
Dein Einspruch wurde nun angenommen und der Betrag erstattet.
Liebe Grüße
Elke
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
24-12-2024 15:01
@electroflash schrieb:Der Kunde kann bei ebay wohl frei schalten und walten wie er es möchte. Die Ware wurde per Einwurfschreiben dem Käufer zugestellt, dieser behauptet jedoch die Ware nicht erhalten zu haben. Die Sendung wurde zusätzlich fotografiert sodass erkenntlich ist das Sendungsnummer auf dem Beleg und der Ware identisch sind.
Möglichkeit 1 : Der Kunde möchte gerne etwas umsonst haben.
Möglichkeit 2: Der Postbote möchte gerne etwas umsonst haben.
Möglichkeit 3: Der Nachbar möchte gerne etwas umsonst haben.
Möglichkeit 4: Der Verkäufer möchte gerne etwas umsonst versenden.
Ebay hat zugunsten des Käufers entschieden und weiß genau das Verkäufer wegen 28,50 Euro keinen Anwalt einschalten werden.
Frohe Weihnachten lieber Kunde, oder Postbote, oder Nachbar, oder Ebay.
Hallo @electroflash woher willst du wissen dass das Einwurfeinschreiben auch beim Käufer im Briefkasten gelandet ist.
Die Trackingverlauf besagt nur das der Brief irgendwo zugestellt wurde.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
24-12-2024 18:53
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2012 klargestellt, dass ein solches Schreiben einen Tag nach Einwurf des Einschreibens als zugegangen gilt (BGH, Urteil vom 25.01.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 95/11).
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
24-12-2024 20:14
@electroflash schrieb:Der Bundesgerichtshof hat bereits 2012 klargestellt, dass ein solches Schreiben einen Tag nach Einwurf des Einschreibens als zugegangen gilt (BGH, Urteil vom 25.01.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 95/11).
Das nutzt dir garnichts , @electroflash zugestellt ist er ja,
aber du kannst nicht beweisen das der Postzusteller den Brief in den richtigen Kasten eingeworfen hat.
Somit fehlt dir der Ablieferungsbeleg, ohne den hast du keinen Verkäuferschutz.
Außerdem solltest du als gewerblicher Anbieter ja wissen wer im Verlustfalle die sogenannte Popokarte hat.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25-12-2024 00:50
Einwurfeinschreiben ist da sinnlos - musst schon gegenzeichnen lassen . Aber wer beschxxxxxxxxx will, tut das eh.
Was sagen denn die Käufer-Bewertungen des Kunden ?
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25-12-2024 11:31
Ich persönlich nutze Einwurfeinschreiben nur wenn ich Post für die Krankenkasse, DRV, Versicherungen oder so habe.
Also Empfänger mit Großkundenpostfach, nur um zu sehen ob der Brief angekommen ist.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25-12-2024 11:48
Also, Leute bleibt doch auf dem Teppich.
TE hat nach seinen Angaben per Einwurf-Einschreiben versandt und dieser Brief wurde dementsprechend vom Postboten beim Empfänger in dessen Briefkasten geworfen. Dafür hat er einen potenten Zeugen, nämlich den Postboten. Im Trackingsverlauf muss also eine Bestätigung des Postbotens enthalten sein, dass er den Einschreibe-Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen hat.
Warum soll also TE beweisen, dass der Postbote wirklich den Brief in den Briefkasten geworfen hat? Dafür ist doch das Einwurf-Einschreiben mit seiner Beurkundungsfunktion da.
Eventuell hatte aber TE die Sendungsnummer weder beim Versand bei EBAY noch im Fall eingetragen. Normalerweise entscheidet doch im ersten Level die KI gegen den Käufer, wenn eine Sendungsnummer vorhanden ist.
Ob TE noch Einspruch einlegen und die Sendungsnummer sowie den Trackingsverlauf nachreichen kann, ist etwas fraglich. Versuchen sollte TE aber das.
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25-12-2024 12:20
Du unterliegst einem Irrtum @grohbacher TE ist gewerblicher Anbieter und haftet so oder so schon für den Untergang und um hier auf ebay in den Genuß des bißchen Verkäuferschutz zu kommen reicht die Sendungsnummer nicht aus, er braucht einen Abliefernachweis.
Ob sich der Zusteller ausgerechnet an den Brief und die ordentliche Zustellung, sprich den Einwurf in den richtigen Briefkasten, erinnern kann mag ich mal nicht glauben.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25-12-2024 12:31
Es kann ja nicht sein, dass bei Prio (ist bald Geschichte) und Matrix (über eBay frankiert), Verkäuferschutz besteht, bei Einwurfeinschreiben nicht.
Leider ist heute kein Ebay-Mitarbeiter anwesend, sonst könnte man hier einen um Stellungnahme bitten.
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25-12-2024 13:02
Hallo, "Oskar",
ich schätze eigentlich Deine sonstige etwas burschikose Art sehr.
Aber, diesmal irrst Du Dich etwas.
Der Postbote "braucht sich nicht zu erinnern". Denn er hat ja bereits im Trackingsverlauf dokumentiert, dass er einen Einwuf-Einschreiben-Brief mit genau dieser Sendungsnummer in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen hat. Damit hat TE einen "Abliefernachweis".
Es obläge nun dem Käufer, diesen Urkundenbeweis (!) zu erschüttern (falsche Adresse usw.).
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25-12-2024 15:43
@kenn-i-di-1 schrieb:
Das sehe ich genauso wie du.
Es kann ja nicht sein, dass bei Prio (ist bald Geschichte) und Matrix (über eBay frankiert), Verkäuferschutz besteht, bei Einwurfeinschreiben nicht.
Leider ist heute kein Ebay-Mitarbeiter anwesend, sonst könnte man hier einen um Stellungnahme bitten.
Du irrst, @kenn-i-di-1 .
verena@ebay kann hier vielleicht Licht ins Dunkel bringen ?
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25-12-2024 15:58
Hallo @electroflash,
vielen Dank für deinen Beitrag!
Um von deinem Verkäuferschutz Gebrauch zu machen, benötigst du einen Zustellnachweis, der die folgenden Angaben enthält:
- Name des Versandunternehmens
- den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum
- Name und Adresse des Empfängers
- Name und Adresse des Versenders
Wenn du einen solchen Nachweis zu deiner Sendung hast, empfehle ich dir, Einspruch gegen unsere Entscheidung einzulegen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Ich wünsche dir frohe Weihnachten!
Liebe Grüße
Verena
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25-12-2024 16:47
Zum Zeitpunkt als ich das schrieb, war keiner anwesend. Das sei ihnen an diesen Tagen auch gegönnt.
Ich habe mir alle Mitarbeiter, wie einmal von
@petersmodellbahnstuebchen empfohlen, als Freunde markiert und sehe also jederzeit, wer gerade online ist. Ein hilfreicher Tipp übrigens......
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
26-12-2024 10:23
klar und noch notar zur bestätigung oder besser zwei
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
26-12-2024 11:11
"Das nutzt dir garnichts , @electroflash zugestellt ist er ja,
aber du kannst nicht beweisen das der Postzusteller den Brief in den richtigen Kasten eingeworfen hat." So einen Antwort-Unfug muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen! Wo steht denn geschrieben, dass der Absender bei Bestätigung des Briefe-Ankommens beim Empfänger per Einwurf-Einschreiben noch weiter in der Schuld steht? Da sollte sich der schnell raushämmernde Wikinger evtl. doch einmal antwaltlich rück-versichern lassen. Unglaublich!
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
27-12-2024 17:14
So ist es, der Brief gilt rechtlich gesehen als zugestellt. Der Verkäufer müsste jetzt einen Nachforschungsantrag stellen, die Post würde dann sagen das der Brief zugestellt sei. Der nächste Schritt wäre einen Anwalt einzuschalten und dies macht bei einen so geringen Wert keinen Sinn. Also: 30 Minuten ärgern, fertig, zum Glück sind die meisten Kunden ehrlich.
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
27-12-2024 17:25
Hallo Verena,
die Belege habe ich über den von Ebay gemailten Link hochgeladen und verschickt. Dennoch kam die Meldung, die Nachweise seien nicht geliefert worden. Diese Antwort kam nach dem Einspruch.
Freundliche Grüße
electroflash
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
27-12-2024 20:51
Obwohl du die Belege hochgeladen hast, also auch das Foto mit dem Brief samt Adresse und Sendungsnummer, wurde der Einspruch abgelehnt?
Das ist traurig und lächerlich zugleich....
Auf dieser Plattform läuft gewaltig was schief. Während so vielen Privaten hier kulanterweise der Kaufpreis erstattet wird, z.B. weil sie ihn China kaufen und dann jammern, dass die Rücksendekosten so hoch sind, behandelt man Gewerbliche mittlerweile wie den letzten Dre....unglaublich......
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
27-12-2024 21:00
selina_b@ebay hat hier vielleicht eine Antwort ?
Betreff: Ware nicht erhalten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
27-12-2024 21:29
Hallo @electroflash,
leider kann ich in System keinen Nachweis von dir finden. Deshalb wurde dein Einspruch auch abgelehnt.
Ich sende dir gleich eine E-Mail. Bitte antworte auf diese aus deinem privaten E-Mail-Postfach, dort kannst du Anhänge hinterlegen. Lasse uns bitte dort die Nachweise zukommen.
@voli-maus Vielen Dank fürs Markieren 🤗
Liebe Grüße
Selina
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
