11-11-2023 05:13
12-11-2023 18:02
Zum Thema Lieferzeit überschritten hier mal aus einer Nachricht des anderen Forenbereiches:
Durchaus erwähnenswert für mich daraus dieser Hinweis der ebay-Mitarbeiterin:
"Die eine Option wäre, du öffnest ab dem xx. Monat* 2023 eine Anfrage wegen eines nicht erhaltenen Artikels. Sollte deine Verkäuferin die Artikel dann trotzdem losschicken und die Ware kommt nach dem xx. Monat* 2023 an, darfst du die Annahme verweigern.
Sollten die Artikel zugestellt werden, z. B., weil du nicht zu Hause bist, darfst du sie zurücksenden. Öffne dann bitte eine Rückgabe und gib dort an "nicht wie beschrieben". Denn die Artikel sind nicht wie beschrieben vor dem xx. Monat* 2023 bei dir angekommen."
* Ursprünglich letztgenannter Liefertermin in der Kaufübersicht zum Angebot. Tatsächliche Daten geändert wegen anderer Lieferfristen.
Die Frage wäre für mich nur, ob ebay dem zu folgen vermag, wenn es dann an eine Rückerstattung geht.
Ansonsten interessanter Ansatz, falls zutreffend. Diese Aussage käme ja einer Zusage gleich?
21-11-2023 13:42
Du meinst vermutlich " in Deutschland".
Nur Deutschland ist verschleierung des Standorts und sollte nach den Richtlinien von eBay nicht akzeptiert werden.
Leider wird das von eBay weniger nachverfolgt, denn ich sehe hier VIELE Anbieter die den Artikelstandort verschleiern......
21-11-2023 13:59
Tagchen @halenka_uwe2xto
Dass das hier seit Jahren durchrutscht... gerade auch bei Privaten... dürfte eine gewisse Arbeitskultur darstellen... unbestritten.
Aber ich verstehe auch die Käufer nicht.
Ein wenig mehr Eigenverantwortung würde ich mir wünschen...neben all den Punkten, die man sicher bei Ebay kritisieren könnte.
Nebenbei bemerkt: In den ersten Entwürfen zu den gesetzichen Vorgaben, die dazu führen sollten, dass auch Chinesen eine deutsche Umsatzsteuer-ID haben müssen, war eigentlich vorgesehen, dass schon bei entsprechender Beantragung ein inländischer Empfangsbevollmächtigter angegeben sein musste. Das wurde aber dahingehend aufgeweicht, dass es nun im entsprechenden Paragrafen nur noch heißt, dass dieser auf Verlangen der zuständigen Finanzbehörde genannt werden muss... und da geht es sogar eher um Zustellungsproblamtiken. (Siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__123.html)
Auch bei Fragen des TMG könnte man strenger vorgehen. Ich sehe aber nicht, warum ein Unternehmen strenger sein müsste als der Staat oder die EU.
22-11-2023 17:57
Ja, kann/wird so sein.....
Ein anderer Knackpunkt ist die Besserstellung von Kunden die bei eBay.com angemeldet sind.
Nur meine Meinung...