11-04-2024 17:31
Hallo,
ich habe bei einem Händler 2 gefälschte Rucksäcke gekauft. Als sie ankamen, habe ich sie auf Echtheit geprüft, weil sie enorm stanken. Ich habe daher die Rücksendung angefragt. Zuerst hat der Händler mir Preisnachlässe in Höhe von 2 und 5 Euro machen wollen, dann hat er mir gedroht, dass die Rücksendekosten sehr hoch seien, weil das Unternehmen in der Schweiz säße und dann kam eine Fake-Adresse als Rücksende-Adresse.
Ich habe die Produkte bereits als gefälscht bei ebay gemeldet und eine Bestätigung dafür bekommen. Allerdings möchte ich auch gern den ebay-Käuferschutz bemühen, weiß aber nicht, wie. Ich finde nirgends die Möglichkeit dazu (nicht wie in der Hilfe beschrieben).
Was kann ich nun tun? Eine Kommunikation mit dem Händler macht keinen Sinn, noch mehr Kosten in eine gefakte Rücksendung zu investieren, ebenfalls nicht.
Wie kann ich nun vorgehen?
Danke für eine Unterstützung.
11-04-2024 17:59
Um in den Genuß des Käuferschutz zu kommen musst du erstmal eine Rückgabe öffnen mit dem Grund, dass der Artikel nicht wie beschrieben ist. Und wie hoch die Rücksendekosten sind ist zum Glück nicht deine Sache sondern die des Verkäufers.
Und auch wenn der VK in der Schweiz sein sollte, so bin ich zu 99% sicher, dass du beim Chinesen gekauft hast.
Vielleicht kann dir verena@ebay noch Weiteres sagen.
11-04-2024 18:13
@littlebeatle77 schrieb:
Hallo,
ich habe bei einem Händler 2 gefälschte Rucksäcke gekauft. Als sie ankamen, habe ich sie auf Echtheit geprüft, weil sie enorm stanken. Ich habe daher die Rücksendung angefragt. Zuerst hat der Händler mir Preisnachlässe in Höhe von 2 und 5 Euro machen wollen, dann hat er mir gedroht, dass die Rücksendekosten sehr hoch seien, weil das Unternehmen in der Schweiz säße und dann kam eine Fake-Adresse als Rücksende-Adresse.
Ich habe die Produkte bereits als gefälscht bei ebay gemeldet und eine Bestätigung dafür bekommen. Allerdings möchte ich auch gern den ebay-Käuferschutz bemühen, weiß aber nicht, wie. Ich finde nirgends die Möglichkeit dazu (nicht wie in der Hilfe beschrieben).
Was kann ich nun tun? Eine Kommunikation mit dem Händler macht keinen Sinn, noch mehr Kosten in eine gefakte Rücksendung zu investieren, ebenfalls nicht.
Wie kann ich nun vorgehen?
Danke für eine Unterstützung.
Hallo @littlebeatle77,
wir haben deinen Verkäufer bereits dazu aufgefordert, dir ein Rücksendeetikett für die beiden Rucksäcke zukommen zu lassen.
Sollte er dies nicht tun, kannst du uns ab dem 13. April in der Rückgabeanfrage einschalten, um von deinem Käuferschutz Gebrauch zu machen. Eine Anleitung dazu findest du hier.
Liebe Grüße
Verena
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11-04-2024 18:58
Hallo in die Runde,
werden Verkäufer die offensichtlich gefälschte Waren verkaufen eigentlich von Ebay gesperrt?
11-04-2024 19:16
Sollte man denken ....
Markenprodukte vom Chinesen ... hmmm ... wohl eher nicht.
Um zukünftig solche Fälle zu vermeiden, wäre angeraten, sich das Angebot ganz genau anzuschauen, sprich bei wem du kaufst (Impressum des Händlers oder Bewertungsprofil checken).
Der Artikelstandort sagt erstmnal nur aus, von wo versendet wird, nicht wo der Verkäufer seinen Geschäftsitz hat.
11-04-2024 19:54
@molfish schrieb:Hallo in die Runde,
werden Verkäufer die offensichtlich gefälschte Waren verkaufen eigentlich von Ebay gesperrt?
Hallo @molfish ,
»offensichtlich« ist sicher nicht Anlass genug, sich das mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.
Und selbst wenn, der nächste Fakesortiment-Verkäufer aus dem Reich der Mitte wartet sicher schon
auf seinen Auftritt hier.
11-04-2024 20:21
Hallo @sinmarfi
das mit den Fakeverkäufern aus China ist ja alles richtig.
Allerdings bietet Ebay eine Plattform für Fälschungen und Produktpiraterie und sowas ist in Deutschland strafbar. Und der viel gepriesene KKäuferschutz fängt eben auch damit an seine Käufer vor solchen Verkäufern zu schützen.
Natürlich weiss man bei der Menge der Verkäufer und Waren nicht wer illegale Waren verkauft aber wenn man einen solchen Verkäufer klar identifiziert hat sollte man ihn sperren auch wenn er vielleicht durch die Hintertür mit neuem Verkäufernamen doch wieder auftaucht.
Steter Tropfen höhlt den Stein.
Wobei ich nicht glaube das Ebay irgendetwas unternimmt denn die verdienen ja mächtig Kohle damit und da sind die paar Kröten die sie den betrogenen Käufern auszahlen nicht der Rede wert.
11-04-2024 20:30
11-04-2024 21:33
@molfish schrieb:Hallo @sinmarfi
das mit den Fakeverkäufern aus China ist ja alles richtig.
Allerdings bietet Ebay eine Plattform für Fälschungen und Produktpiraterie und sowas ist in Deutschland strafbar. Und der viel gepriesene KKäuferschutz fängt eben auch damit an seine Käufer vor solchen Verkäufern zu schützen.
Natürlich weiss man bei der Menge der Verkäufer und Waren nicht wer illegale Waren verkauft aber wenn man einen solchen Verkäufer klar identifiziert hat sollte man ihn sperren auch wenn er vielleicht durch die Hintertür mit neuem Verkäufernamen doch wieder auftaucht.
Steter Tropfen höhlt den Stein.
Wobei ich nicht glaube das Ebay irgendetwas unternimmt denn die verdienen ja mächtig Kohle damit und da sind die paar Kröten die sie den betrogenen Käufern auszahlen nicht der Rede wert.
Kein Stein wird gehöhlt, da fehlen die Tropfen.
11-04-2024 22:01
Man muss die Tropfen natürlich auch sehen wollen 😏
Wenn ebay konsequent wäre könnte man da sehr wohl etwas ändern aber wie gesagt "Money makes the world go round"
12-04-2024 18:33
1000 Dank! Das hilft mir sehr und ich werde dann die nötigen Schritte einleiten.
Und beim nächsten Mal sehr genau hinschauen, bevor ich etwas kaufe.
12-04-2024 18:35
Tatsächlich bin ich eigentlich geschult und achte immer darauf, dass mir sowas nicht passiert - umso entsetzer war ich, als ich begann Verdacht zu schöpfen....
Einen Moment nicht nachgedacht und schon hat es mich erwischt... Nächstes Mal gibt es hoffentlich nicht.
12-04-2024 23:23
Hallo @molfish
eBay wird einen Verkäufer nur dann dauerhaft sperren wegen des Verkaufes von Fake-Produkten, wenn a) der Rechteinhaber eBay dazu auffordert oder b) ein Gericht den Verkäufer untersagt, weiterhin auf dieser Plattform tätig zu sein und das Urteil entsprechend in Kopie an eBay weitergeleitet wird.
Hin und wieder mögen auch vermehrte negative Bewertungen durch Käufer mit Hinweis auf Produktpiratie oder Copyright-Verstöße und dazugehörige Käuferschutzfälle dazu führen.
Aber ganz sicher wird hier kein Verkäufer gesperrt, weil ein anderes eBay Mitglied als vermutlicher Einzelfall eBay dazu auffordert.
Klar - Wünsche können durchaus Träume wiederspiegeln und müssen daher nicht immer realistisch oder umsetzbar sein.
Aber die eigentlich richtige Vorgehensweise in Deinem Fall wäre es gewesen, die Fälschungen zur Beweissicherung dem Rechteinhaber zur Verfügung zu stellen. Zumal bei Fälschungen, die vom Rechteinhaber als solche begutachtet wurden, beispielsweise PayPal bei einem Konfliktfall gar keine Rücksendung verlangt, sondern auch so erstattet, wenn man die Fälschung per Gutachten nachweisen kann. Oder man hätte Strafanzeige bei der Polizei erstatten können. Schließlich ist der Verkauf von Fake-Artikeln in Deutschland nicht nur verboten sondern stellt auch eine Straftat dar.
Wenn man aber als Käufer die Rücksendung beantragt, weil der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, schützt man nicht nur seine Investition, sondern auch den Verkäufer, denn wenn der sofort zurückerstattet, bekommt er nicht mal einen Mängeleintrag bei eBay und bleibt so unter dem Radar. Und manchmal werden dann sogar etwaige negative Bewertungen gelöscht, weil die Transaktion rückabgewickelt wurde, ohne dass eBay aktiv werden musste.
Du hast Dich für die Rückgabe der Rucksäcke entschieden, weil Du nicht auf Dein Geld verzichten wolltest, wirst aber im Prinzip eBay genau dieses Verhalten vor, dass sie bei Verkäufern mit Fake-Sortiment eine Auge zudrücken zu scheinen, weil sie nicht auf ihre Provision (Geld) verzichten wollen.
Ist aber nur meine persönliche Sicht der Dinge die niemand teilen muss.
12-04-2024 23:31
Hallo @katzenjogi
danke für deine ausführlich geschilderte Denkweise. Allerdings war ich nicht der Käufer der Rucksäcke sondern ich habe lediglich meine Gedanken dazu geäußert. Mir ist schon klar das es nicht ganz so einfach ist wie es mir mein Wunschdenken vorgaukelt aber etwas mehr Konsequenz seitens des Seitenbetreibers wäre doch wünschenswert.
13-04-2024 00:14 - bearbeitet 13-04-2024 00:15
Konsequenz von ebay? Dann kann sich der Plattformbetreiber gleich einstampfen
lassen. Feindliche Übernahme lässt grüßen 😎🤐🤐
Gute Nacht.
13-04-2024 10:09
Der Artikelstandort sagt erstmnal nur aus, von wo versendet wird, nicht wo der Verkäufer seinen Geschäftsitz hat.
Korrektur: Oft genung kommt die Ware (wenn überhaupt) doch aus dem fernen Asien auch wenn ein deutscher, schweizer oder anderer europäischer Artikelstandort eingetragen wurde 🙄
14-04-2024 06:45
14-04-2024 09:49
hmmm,
Wunschdenken?
Man braucht nur mal kurz die Verkaufsliste nach dem Produkt "Rucksack" durchsuchen. Ruck zuck hat man dann
- Artikel: Damen Herren Rucksack ...
- Verkäufer: Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
- Standort: L..., Sa....., Deutschland
- Versand: Kostenlos Sparversand
- Impressum Widerrufsbelehrung: Wer sucht der findet ....
- angemeldet in CN
- Bewertungsstand: ca 97%
- Status: TOP VK
14-04-2024 10:13
14-04-2024 11:05 - bearbeitet 14-04-2024 11:05
Hallo @littlebeatle77 ich habe die Rückgaben erneut geprüft und sehe, dass er mittelerweile die Rücksendung akzeptiert hat, aber kein Etikett ausgestellt hat. Ich habe jetzt deinem Verkäufer eine Aufforderung geschickt, dass er dir innerhalb von 5 Tagen für beide Rückgaben ein Rücksendeetikett erstellen soll. Solltest du bis zum 18.04.2024 keine Rückmeldung von deinem Verkäufer erhalten haben, kannst du uns gerne erneut kontaktieren. Ich wünsche dir einen schönen Sonntag.
@kenn-i-di-1 Danke, dass du mich markiert hast.
Liebe Grüße
Claudia
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