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Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör [‎30-01-2024]

miriam@ebay

Leider wird meine Anfrage immer wieder Abgelehnt . Weil angeblich die 0% MwSt ausgelaufen sind . Obwohl es in diversen deutschen Shops den Artikel genauso mit 0% zu kaufen gibt . Laut Google ist die 0% MwSt auf PV Artikel noch nicht ausgelaufen .

Bitte helfen sie mir , danke

Nachricht 39 von 51
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50 ANTWORTEN 50

Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Hallo zusammen,

 

ich habe bei einem Verkäufer den folgenden Artikel gekauft:
8/16x Solarmodul Halterung Befestigung Aluminium Z Winkel PV Solar Modul Halter

Nun habe ich gesehen, dass in der Käufe-Übersicht sowie auf der Rechnung 19% MwSt. ausgewiesen und auch eingezogen wurden. Ab 1.1.2023 ist jedoch ein Kauf mit 0% MwSt. für private Käufer möglich.

 

Nach Rücksprache mit dem ebay-Kundenservice habe ich den Verkäufer kontaktiert. Von ihm kam die Aussage, dass die MwSt. nicht von ihm, sondern von ebay eingezogen wird. Ich drehe mich im Kreis.

 

Auf der Käufe-Seite steht ja auch explizit:
*Die von eBay für diese Transaktion eingezogene Mehrwertsteuer basiert auf der geltenden Gesetzeslage.

Die Aussage ist ja falsch. Wie bekomme ich nun meine MwSt. zurück???

 

VG

Tobias

Nachricht 1 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Hallo @cybertoby ,

 

Sie wissen schon, dass Sie bei einem chinesischen Händler gekauft haben, dem natürlich Einfuhrumsatzsteuer berechnet wird? Auch bei Artikelstandort Bremen, evtl. aus einem sog. "Zollfreilager".

 

Aber selbst wenn Sie bei einem rein deutschen Verkäufer gekauft hätten,

muss dieser die erlassene 19% MWSt. nicht an den Verbraucher weiterreichen.

Das ist eine reine Kann-Bestimmung ohne Verpflichtung für den Verkäufer.

 

Dieser müsste dann in seinem Angebot bei Erstellung das Feld für die MWSt. frei lassen, also nicht ausfüllen.

 

Was bei Ihrem chinesischen Verkäufer kaum möglich sein dürfte.

Schauen Sie in Ihrem Angebot doch mal ganz unten nach den vielen bunten Bildchen auf "Rechtliche Informationen des Verkäufers"!

Nachricht 2 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Hallo @cybertoby! eBay erhebt bei Lieferungen nach Deutschland unter den auf unserer Hilfe-Seite: Ihre Pflichten im Vereinigten Königreich und in der EU bezüglich der Umsatzsteuer benannten Umständen die Mehrwertsteuer und führt diese auch ab.

Bedauerlicherweise konnten wir es technisch noch nicht umsetzen, bei Photovoltaik-Produkten den reduzierten Steuersatz von 0 % für Deutschland einzurichten. Wir arbeiten daran. Käufer*innen, die dadurch unberechtigt eine Mehrwertsteuer gezahlt haben, können sich bei unserm Kundenservice melden und erhalten eine Rückerstattung. Für dich haben wir diese bereits beantragt und bitten um ein bisschen Geduld, bis der Betrag auf die verwendete Zahlungsmethode zurückgebucht wurde.

 

Innerhalb der EU und somit in Deutschland sind Verkäufer*innen angehalten, den richtigen Mehrwertsteuersatz in ihren Angeboten zu hinterlegen. Hier geht der Gesamtbetrag an die Verkäufer*innen und diese müssen bei einer fehlerhaften Angabe von den Käufer*innen direkt informiert werden.

Bitte beachtet, dass der Mehrwertsteuersatz vorübergehend auf 0 % reduziert und nicht entfällt. Daher enthalten auch Angebote deutscher Verkäufer*innen, die den richtigen Steuersatz in ihren Angeboten hinterlegt haben, den Hinweis "inkl. MwSt.".

 

Danke für die bisherige Unterstützung, @viersektoren-verbannt🙂

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 3 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

 

Das ist mal wieder ein Beispiel für selektives Lesen.

Diese Kann-Bestimmung wird nicht wahrgenommen.

 

Warum Ebay jetzt hier die MwSt. erstattet, erschließt sich mir nicht.

Und auch nicht, warum das zukünftig so sein soll.

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 4 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

UStG §12 Abs.3

erklärt alles!

Nachricht 5 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

 

Nee, es erklärt gar nichts.

 

Es erklärt vor allem nicht das:

Nun habe ich gesehen, dass in der Käufe-Übersicht sowie auf der Rechnung 19% MwSt. ausgewiesen und auch eingezogen wurden. Ab 1.1.2023 ist jedoch ein Kauf mit 0% MwSt. für private Käufer möglich.

 

Richtig, er ist nur möglich, mehr nicht.

 

Es ist möglich, wenn der Verkäufer den Preisvorteil weiter geben will.

In dem Fall kostet z.B. ein PV-Artikel mit 19% MwSt. 119€,  mit 0% MwSt. kostet er dann 100€.

Ist der Verkäufer nicht gewillt, den Preisvorteil weiter zu geben, kostet der PV-Artikel mit 19% MwSt. 119€, dann eben 119€ mit 0% MwSt.

 

Davon abgesehen hast du bei einem ausländischen Verkäufer gekauft.

Da zu verlangen, dass deutsche Steuergesetze, soweit überhaupt diese anzuwenden Pflicht wäre, berücksichtigt werden, ist ein bisschen viel verlangt.

Und überhaupt, von was reden wir hier, ein paar Cent?

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 6 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör


@ciask  schrieb:

UStG §12 Abs.3

erklärt alles!


 

Hallo @ciask ,

 

dieser Beitrag des Bundesfinanzministeriums aber auch:

 

Bundesfinanzministerium - FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltai...

 

"Gilt die Regelung auch für Bestandsanlagen?
Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.

 

Werden mit der Senkung der Umsatzsteuer automatisch Photovoltaikanlagen billiger?
Die Händler und Handwerker sollen die niedrigere Umsatzsteuer grundsätzlich an die Kundinnen und Kunden weitergeben, so dass Photovoltaikanlagen billiger werden. Die Unternehmen sind hierzu jedoch nicht verpflichtet.

 

Fällt auf die Reparatur von Photovoltaikanlagen zukünftig Umsatzsteuer an?
Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage. Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind hingegen nicht begünstigt."

 

Nachricht 7 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Genau das ist das Problem mit dem lesen.

"Werde...billiger?" "Unternehmen....nicht verpflichtet"

Und eindeutig? Nichts von MwSt. enthalten.

Also folglich steht in der Rechnung MwSt. drin und wurde kassiert, ist sie zu erstatten.

Steht in der Rechnung MwSt gleich Null kann ja der Händler sein Nettopreis hochsetzten aufs Niveau mit MwSt. Aber dann nicht ausgewiesen. Dann war er nicht verpflichtigt billiger zu werden.

Nachricht 8 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Doch MWSt. enthaltend!

Gleicher Link zum BuMFi:

 

"Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Beide Bezeichnungen meinen dasselbe. Von der Mehrwertsteuer ist oft umgangssprachlich die Rede, weil es um die Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts geht. Der Begriff steht auch auf manchen Rechnungen oder Quittungen. Der steuerrechtlich korrekte Fachbegriff lautet jedoch Umsatzsteuer, weil der Umsatz von Waren und Dienstleistungen besteuert wird."

 

Und auch die bei dem chinesischen ebay Angebot inkludierte MWSt. wäre aus dem Ausland eintreffend oder hier nachzuentrichtend eine Umsatzsteuer, nämlich die Einfuhrumsatzsteuer EUSt.

Nachricht 9 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Ferner weiß ich ja nicht, wie Sie Ihre PV-Anlage steuerlich handhaben.

Ich jedenfalls holte mir im Rahmen der Anlage EÜR die Ausgaben komplett unter Zeile 65 (Beispiel für 2021) als Betriebsausgaben zurück.

Nachricht 10 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Liebe Miriam,

ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe auf mein 2023 gekauftes Balkonkraftwerk an den chinesischen Händler die ausgewiesene  Mehrwertsuer in Höhe von 121,70€ bezahlt. Wie kann ich den Betrag nun zurückerhalten?

Vielen Dank für deine Hilfe im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

Nachricht 11 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

@volkerwbar0 Hallo!

 

In der Antwort #3 der eBay MA steht drin, daß man sich an den Kundenservice wenden soll. 

Vielleicht machst du das dann einfach.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 12 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Danke! Versuche ich morgen einmal.


WB
Nachricht 13 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör


@volkerwbar0  schrieb:
Danke! Versuche ich morgen einmal.


WB

@volkerwbar0 Es gibt auch heute Support bei eBay. Sieht gerade aus wie ohne Wartezeit.

Bitte runterscrollen.

https://www.ebay.de/help/home

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 14 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Hi,

hattest du erfolg beim Kundenservice?

Gruß

Nachricht 15 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Hallo @many999! Ergänzend zu meiner vorhergehenden Antwort hier: Falls du auch betroffen bist, kann die Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Photovoltaik-Anlagen auch über unsere Hilfe-Seite: Steuern zahlen auf eBay-Käufe über das Formular unter "Anfordern einer Mehrwertsteuer-Rückerstattung" angefordert werden, sofern ein gültiger Nachweis für die Überzahlung verfügbar ist 🙂.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 16 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Hi,

habe 2x Kundenservice kontaktiert.......... ohne erfolg.

Mit dem link von oben alles bestens,Mehwertsteuer wurde erstattet.

 

Gruß

 

Nachricht 17 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Das ist Nonsens. Der Mehrwertsteuersatz ist durch Gesetz (Jahressteuergesetz 2022) auf Null gesetzt. 

Der von ebay angebrachte Hinweis

"*Die von eBay für diese Transaktion eingezogene
Mehrwertsteuer basiert auf der geltenden
Gesetzeslage."

ist falsch. Es wird keine Mehrwertsteuer an den Fiskus abgeführt.

Es darf dem Kunden daher auch keine MWSt.  in Rechnung gestellt werden!

Nachricht 18 von 51
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Betreff: Mehrwertsteuer bei PV-Produkten und Zubehör

Also das ergibt ja noch viel weniger Sinn. Wird dann dem Händler auch die MwSt. erstattet ? Die hat ja dann eBay unberechtigter Weise beim Verkauf eingezogen ( laut Marktplatzhaftung 2021).

 

Das wäre ja mal ganz interessant zu wissen, ob sich eBay hier an den Händlern bereichert.

Nachricht 19 von 51
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