Verkauf unter falscher Angaben
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16-02-2021 12:24
Wir haben eine Auspuff-Anlage gekauft und einbauen lassen (mit Angabe des korrekten Fahrzeuges).
Nun ist ca. 1,5 Jahre später aufgefallen, dass die ABE (Betrieserlaubnis) nicht für das Auto (Cabrio) zulässig ist. Daher bekommen wir kein TÜV.
Der Händler hat uns mitgeteilt, dass wir die richtige ABE hätten und ausserdem hätten wir vor einbau das selber nochmal prüfen müssen und zudem ist es zulange her.
Der Händler ist ein Fach Händler, auf der Bestellung sowie der Rechnung stand die korrekte Bezeichnung des Fahrzeuges drauf.
Haben wir Anspruch auf Erstattung?
Wenn ja, wer zahlt Ein- und Ausbau?
Und, muss das Teil in dem Fall zurück gesendet werden?
Nun ist ca. 1,5 Jahre später aufgefallen, dass die ABE (Betrieserlaubnis) nicht für das Auto (Cabrio) zulässig ist. Daher bekommen wir kein TÜV.
Der Händler hat uns mitgeteilt, dass wir die richtige ABE hätten und ausserdem hätten wir vor einbau das selber nochmal prüfen müssen und zudem ist es zulange her.
Der Händler ist ein Fach Händler, auf der Bestellung sowie der Rechnung stand die korrekte Bezeichnung des Fahrzeuges drauf.
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Wenn ja, wer zahlt Ein- und Ausbau?
Und, muss das Teil in dem Fall zurück gesendet werden?
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16-02-2021
12:34
Meiner Meinung nach liegt hier ein Sachmangel vor, da sich die Auspuffanlage nicht der vorausgesetzten Verwendung eignet.
Da die Sachmangelhaftung (im üblichen Sprachgebrauch Gewährleistung genannt) erst nach 2 Jahren verjährt, muss der Verkäufer alle Kostebn erstatten, auch den erneuten Einbau.
Wenn der verkäufer darauf besteht muss der Artikel zurück geschickt werden.
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