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12-03-2025 23:11
Wie schon oben erwähnt, hatte ich jetzt 2 x in kürzester Zeit - folgenden Fall.
Ich erwerbe einen Artikel per Sofort-Kauf, zahle diesen dementsprechend direkt und nach kurzer Zeit erhalte ich eine Mail, dass der Kauf abgebrochen wurde - mit der Begründung
"Käufer möchte den Kauf abbrechen."
Daraufhin kontaktiere ich den Verkäufer und erhalte die Rückmeldung, dass ich diesen doch angeschrieben und um einen Abbruch gebeten hätte.
Dabei stellt sich heraus, dass eine Dritte Person, den Verkäufer - in meinem Namen (des Käufers) angeschrieben hat - und den Verkäufer bittet, den Kauf aus irgendwelchen Gründen abzubrechen und die Ware erneut einzustellen.
Der Verkäufer denkt, dass es sich dabei um den tatsächlichen Käufer handelt - prüft nicht, wer direkt gekauft hat - und bricht den Kauf ab und stellt den Artikel einfach erneut an. Dieser wir dann auch direkt erneut verkauft!
Passiert ist mir dies bei der Bestellnr. 26-12785-88989 und 17-12811-84432 -
Bei beiden Käufen war es immer der gleiche Account (Verkäufer haben mir den Namen mitgeteilt), der den Verkäufer angeschrieben hat und um einen Kaufabbruch gebeten hat, trotz dass dieser Account die Ware nicht erworben hatte, sondern ich! In beiden Fällen sind die Verkäufer darauf hereingefallen und haben die Käufe abgebrochen.
Ich bitte daher um Prüfung miriam@ebay
Hier werden Verkäufer vorsätzlich durch Dritte getäuscht, sodass die Verkäufe abgebrochen werden und diese dann die Ware, bei erneutem Sofort-Kauf erwerben können.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
- Beschriftungen:
-
Betrug
Akzeptierte Lösungen
Betreff: Vorsätzliche Täuschung von VK durch Dritte, damit Verkäufe abgebrochen werden

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13-03-2025 08:37
Hallo @kometenhuhn und Danke, dass du uns auf diese beiden Vorfälle aufmerksam machst. Wir haben die Situation geprüft und unsere Sicherheitsabteilung involviert. Bitte beachte dabei, dass die von uns möglicherweise ergriffenen Maßnahmen nicht immer für Außenstehende sichtbar sind.
Wir hoffen, dass du in Zukunft wieder nur erfolgreiche Einkäufe bei eBay erlebst! 🙂
Liebe Grüße
Miriam
Betreff: Vorsätzliche Täuschung von VK durch Dritte, damit Verkäufe abgebrochen werden

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13-03-2025 08:37
Hallo @kometenhuhn und Danke, dass du uns auf diese beiden Vorfälle aufmerksam machst. Wir haben die Situation geprüft und unsere Sicherheitsabteilung involviert. Bitte beachte dabei, dass die von uns möglicherweise ergriffenen Maßnahmen nicht immer für Außenstehende sichtbar sind.
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Liebe Grüße
Miriam
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13-03-2025 08:50 - bearbeitet 13-03-2025 08:52
Danke für deine Hilfe und das Weiterleiten, an die Sicherheitsabteilung miriam@ebay
Was mich aber immer noch fraglich stimmt ist, wie ist in solchen Fällen mit dem Verkäufer umzugehen?
Der Kaufvertrag bleibt - unabhängig vom Abbruch - schließich unberührt.
Wem steht die Ware zu, wenn der Verkäufer getäuscht wurde - durch Dritte - und daher der Abbruch initiiert wurde? Dem ersten, oder dem zweiten Käufer?
Ggf. ist der zweite Käufer die Person, die den Verkäufer vorher vorsätzlich getäuscht hat.
Dürfen in solchen Fällen - nach Abbruch - die Zahlungen nachträglich, außerhalb von Ebay, getätigt werden, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist?
Das Ganze stimmt mich ratlos.
Betreff: Vorsätzliche Täuschung von VK durch Dritte, damit Verkäufe abgebrochen werden

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14-03-2025 14:53
Hallo @kometenhuhn! Das sind rechtliche Fragen, die wir von eBay dir leider nicht beantworten dürfen. Am besten versuchst du im ersten Schritt, eine Lösung mit dem*der Verkäufer*in zu finden und wenn das keine Früchte trägt, bleibt dir noch die Möglichkeit, eine Rechtsberatung außerhalb von eBay in Anspruch zu nehmen, um die Situation zu klären.
Wir wünschen dir, dass sich alles klären lässt und zukünftige Käufe wieder reibungslos abgewickelt werden können 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
Betreff: Vorsätzliche Täuschung von VK durch Dritte, damit Verkäufe abgebrochen werden
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14-03-2025 15:01
Sicherlich kannst Du mir aber mitteilen, ob es von Seitens Ebay erlaubt ist, dass mir ein Verkäufer - nach Kaufabbruch - seine Daten bzgl. einer Zahlung außerhalb von Ebay, über den Mailverkehr, mitteilen darf?
Dies natürlich nur dann, wenn der Verkäufer die Ware weiterhin an mich verkaufen möchte, wenn er wie oben erwähnt, dieser getäuscht wurde.
Danke und viele Grüße
Betreff: Vorsätzliche Täuschung von VK durch Dritte, damit Verkäufe abgebrochen werden

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14-03-2025 15:13
Lieber wäre es uns, wenn der Artikel, sofern noch/wieder vorhanden, neu bei eBay eingestellt wird - das dient auch deiner Sicherheit, denn nur so bist du durch unseren Käuferschutz abgesichert, falls etwas schiefgehen sollte (Artikel kommt nicht oder beschädigt bei dir an), @kometenhuhn.
Liebe Grüße
Miriam
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14-03-2025 22:26
@kometenhuhn schrieb:
Dabei stellt sich heraus, dass eine Dritte Person, den Verkäufer - in meinem Namen (des Käufers) angeschrieben hat - und den Verkäufer bittet, den Kauf aus irgendwelchen Gründen abzubrechen und die Ware erneut einzustellen.
Mich beunruhigt hier eher, dass in Deinen Namen angeschrieben wurde.
War das jetzt nur so allgemein gemeint?
Woher soll denn jemand wissen, mit wessen Namen oder Nick gekauft wurde.
Und der gleiche auch bei 2 verschiedenen Verkäufern?
Dein Account oder Postfach gehackt?
Woher soll der Dritte denn das sonst wissen?
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15-03-2025 07:56
Ich habe mich da gegebenfalls etwas missverständndlich ausgedrückt, tut mir leid.
Mit "in meinem Namen" meinte ich, dass die Dritte Person sich als meine Person ausgegeben hat, im Sinne, dass dieser der Käufer des Artikels sei und den Zuschlag bekommen hätte.
Die Nachrichten an den Verkäufer erfolgten von einem komplett anderen Account - ohne dass hierbei irgendwelche Daten von mir angegeben wurden, weder mein Nuterzname, noch andere persönliche Daten.
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am
21-03-2025
23:00
- zuletzt bearbeitet am
22-03-2025
14:25
von
kh-stev
Diese Masche kenne ich, um was für ein Artikel hat es sich denn gehandelt?
Ich saß deswegen 6 Monate unschuldig in Haft, erzähl mal mehr ins Detail bitte.
Bei mir war das so das ich ein Artikel gekauft habe, ein dritter hat sich als mich ausgegeben und hat den Artikel abgeholt. Ich daraufhin habe geklagt.
Das Gericht hat es so entschieden das der dritte zu mir gehört(e) und ich nebenbei eine Klage kassieren wollte.
Es gabs keine Beweise! Es wurde einfach so geurteilt weil die das geglaubt haben.
Aber wie schon gesagt, ebay wird die Unterbindung durch dritte per Kontaktaufnahme nicht unterbinden bei beendete Auktionen.
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21-03-2025 23:15
Das habe ich tag täglich das dritte sich als Käufer ausgeben, nur das wort Käufer reicht!
Der Verkäufer fällt drauf rein und verkauft den Artikel ein zweites mal.
Ich habe jeden Tag damit zu kämpfen, @kometenhuhn hat schon recht.
Wer diese Masche nicht kennt der wird das nicht glauben oder denkt das der ersteller dieses Beitrages nur mist erzählt.
Und genau das ist das Problem was ebay nicht unterbinden WILL, das wird also so bleiben und ebay bleibt für uns ein Schlachthof, wird immer mehr unseriöser und desto mehr wird [nicht auf eBay] größer, das Blatt hat sich gewendet.
Dennoch bin ich ebay treu und bleibe hier bis mir die puste ausgeht oder bis ich die Million € durch Klagen knacke.
Ebay soll einfach bei verkaufte Artikel bzw beendete Auktionen unterbinden das dritte User den Verkäufer nicht anschreiben können, dann sind wir alle glücklich und haben 999 weniger Probleme.
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22-03-2025 11:20
Wie bitte soll Ebay denn unterbinden, das fremde Personen einen fremden Kauf durch eine simple Nachricht an den VK abrechen können, wenn die VK die Usernamen nicht gegenchecken?
Dass das funktioniert, ist doch allein der Unachtsamkeit der VK geschuldet.
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22-03-2025 11:46
@sunrise1605 dann denkst du anders und fällst erst garnicht rein. Andere schon!
Also wenn du etwas für 1000€ einstellst und verkaufst, dann meldet sich ein dritter das er das doppelte zahlt.
Was würdest du dann machen?
Der Käufer für 1000€ erhält einen Abbruch vom Verkäufer und verkauft den Artikel an den dritten für 2000€.
Richtig, der VK ist der verursacher!
Ich habe binnen einer Woche deswegen 3 Abbrüche erhalten weil dritte nach der Auktion den VK angeschrieben haben das die mehr bieten.
das macht kein Sinn mehr etwas per Bieten oder Sofort Kauf zu kaufen, manchmal klappts und der VK hält sich dran.
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22-03-2025 11:52
Hallo @kometenhuhn !
Ich verstehe es nicht so ganz. Was verspricht sich dieser *DRITTE*
von seiner Aktion, welches Ziel verfolgt er?

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
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22-03-2025 12:02 - bearbeitet 22-03-2025 12:03
Die Person initiiert das Ganze, sodass er den Artikel, nach erneutem einstellen - zum Sofort-Kauf - selbst erwerben kann.
Wie es den Anschein hat, wurde meiner Meldung aber Beachtung geschenkt, sodass ich seither, einen solchen Fall nicht mehr hatte.
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22-03-2025 12:15
Wenn es so abläuft wie du es jetzt als Beispiel nennst, dann wäre es keine Verwechselung oder Unachtsamkeit des VK, sondern pure Absicht.
Dagegen lässt sich von Seiten Ebays noch weniger machen, denke ich mal.
Es steht jedoch jedem in dieser Form geprelltem Käufer zu, den Artikel zu seinem Preis einzuklagen/ Deckungskauf durchzusetzen.
Mit guten Aussichten, denke ich mal, das Gesetz ist da eindeutig aus Seiten des Käufers.
Vielleicht würde schon die Androhung weiterer Maßnahmen den VK dazu bewegen, sich die Sache noch mal zu überlegen.
Kommt natürlich darauf an, ob es sich von Kaufpreis her überhaupt lohnen würde.
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22-03-2025 12:21 - bearbeitet 22-03-2025 12:23
Ich glaube, dass viele Verkäufer sich denken, wenn Ebay die Möglichkeit eröffnet einen Verkauf abzubrechen, dann wird das rechtlich schon in Ordnung sein.
Hatte es auch bereits in einem anderen Beitrag erwähnt - ich wäre schon dankbar, wenn ein Hinweisfeld implementiert würde, dass beim eröffnen eines Transaktionsabbruch erscheint, in dem deutlich zu verstehen ist, dass der Kaufvetrag weiterhin - unabhängig vom Abbruch - Bestand hat.
Nach meinem laienhaften Wissen gibt es wirkich nur sehr sehr wenige Ausnahmesituation, wo es wirklich machbar ist, ohne dass der Käuer ein Anrecht auf Ware / Schadensersatz etc. hat.
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22-03-2025 12:36 - bearbeitet 22-03-2025 12:37
Wenn ich das so weit verstanden habe,
zwei verschiedene Veräufer, eine Person, die um diese Abbrüche bittet.......
Waren deine Käufe in einer bestimmten Warengruppe, wie z.B. Sammlerstücke?
Ansonsten fände ich die Wahrscheinlichkeit gering, dass derselbe Käufer ausgerechnet
bei deinen Käufen dazwischenfunkt.
Wenn das Sofortkäufe betrifft, könnte besagter Käufer doch vor dir kaufen oder sortierst du bestimmte Sparten nach "neu eingestellt" und schlägst dann gleich zu?
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22-03-2025 12:40 - bearbeitet 22-03-2025 12:41
Ich vermute eher, dass hier gefiltert wird, nach "beendeten Angeboten" und eine größere Menge an Verkäufern angeschrieben werden. Nicht jeder meldet sich bei Ebay und noch weniger schreiben hierzu in der Community.
Daher halte ich es eher für einen Zufall, dass es 2x die gleiche Person war. Beide Angebote stammten aber aus dem gleichen Produktsegment.
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22-03-2025 13:01
gefiltert wird, nach "beendeten Angeboten" , richtig!
Entweder muss ebay diese Kategorie rausnehmen oder bei einer beendeten Auktion kann kein dritter den Verkäufer anschreiben, Problem gelöst.
@kometenhuhn um welche Warengruppe handelt es sich denn?
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22-03-2025 13:27
Das Filtern nach beendeten und verkauften Artikeln nicht mehr möglich machen, ein entschiedenes "Nein". Die Gründe hat @bootyooty aufgeführt.
Die Kontaktaufnahme für Dritte bei verkauften Artikeln, da kann ich zustimmen.
Die Kontaktaufnahme für Dritte bei beendeten Artikeln ohne Verkauf, keine Zustimmung.
Es kommt auch mal vor, dass man eine Auktion/Sofortkauf verpasst, dann kann man bitten noch einmal einzustellen.
