19-11-2023 18:25
Guten Abend,
ich habe auf ein Buch geboten. Die Auktion wäre heute ausgelaufen.
Der Verkäufer hat heute die Gebote vor Auktionsablauf gestrichen und das laufende Angebot beendet.
Ich habe den Verkäufer kontaktiert um zu erfahren, weshalb das Angebot beendet wurde.
Als Antwort bekam ich vom Verkäufer folgende Info:
" ich werde den Artikel zu einem Festpreis wieder einstellen, ich möchte ungern das Buch unter Wert verkaufen"
Mein Gebot war bei Abbruch das Höchstgebot von Höhe 12,50 Euro plus Versand.
Aus meiner Sicht hatte der Verkäufer keinen ersichtlichen Grund das Angebot zu beenden,
ausser das er es nicht unter Wert verkaufen möchte.
Nun er hatte ja im Vorfeld die Möglichkeit ein Mindestgebot festzulegen.
Zusatzinfo: Verkäufer ist gewerblich - Sitz des Gewerbes Schweiz
Der Verkäufer vertritt jetzt folgende Auffassung:
"Sie haben weder einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag, noch haben Sie das Buch bezahlt. Die Zahlung müsste über das Ebay-System erfolgen."
Tja wer hat nun recht. Habe ich das Buch auch beim vorzeitigen Abbruch zum Höchstgebot gekauft
oder der Verkäufer kann bei Nichtgefallen der Gebotshöhe und des eventuell erwartenden Auktionsergebnisse die Auktion vorzeitig beenden und zu einem höheren Festpreis einstellen?
Beste Grüße und Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
22-11-2023 01:08
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schadensersatz-fuer-abgebrochene-ebay-auktion_064206.html
😎
19-11-2023 18:34
Hallo, grundsätzlich haben sie Anspruch auf das Buch, allerdings wäre es recht aufwendig die Sache durchzusetzen ! Sie haben sogar Anspruch auf den Preis zu Zeitpunkt der Beendigung . Ich würde ersteinnmal mit Ebay Kontakt aufnehmen und die Sache melden ! Wenn das nicht bringt können sie den Verkäufer auf Vertragserffüllung verklagen !
Gruß
19-11-2023 18:37
Hallo,
aus diesem Grund darf kein Angebot beendet werden.
Du müsstest aber das Buch einklagen und dies würde sich nicht rechnen.
Ich würde aber über eine rote Bewertung nachdenken.
19-11-2023 18:38
@olra_9139 Hey. 🙂 Es ist wirklich sehr ärgerlich, dass dein Verkäufer die Auktion abgebrochen hat.
Da, gemäß unseren Grundsätzen, die Transaktion erst bindend ist wenn die Auktion ausgelaufen ist, kann ich dir hier nur den zivilrechtlichen Weg empfehlen um deinen Artikel gegebenenfalls noch zu erhalten.
Da dein Verkäufer die Auktion aber beendet hat, obwohl es bereits Gebote hatte, kann ich dir versichern, dass ihm dafür Gebühren in Rechnung gestellt werden. Ich weiß natürlich, dass dir das jetzt an der Stelle nicht weiterhilft - vielleicht ist es dennoch ein "kleiner" Trost.
Liebe Grüße,
Nina
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19-11-2023 18:39
@olra_9139 Hej!
Ich denke einfach mal, mit deiner Gebotsabgabe hast du dein Interesse bekundet und warst auf dem Weg zu einem Kaufvertrag und durch die Streichung deines Gebotes und seiner wahrhaft ehrlichen Meinung zu dem Vorgang, solltest du ihn ebay melden.
Er hat nicht geschrieben, dass er einen Einstellirrtum hatte, das wäre was anderes, sondern er möchte einfach mehr Kohle haben. Vermutlich hat er sich mehr Gebote erhofft.
Je mehr Meldungen ebay zu so einem Verkäufer bekommt, desto eher eine Reaktion von ebay.
19-11-2023 18:40
Tagchen @olra_9139
Verbindliche Rechtsauskünfte bekommst du beim Anwalt deiner Wahl.
HIER bekommst du nur die Einschätzungen und Meinungen von anderen Nutzern.
Es gibt Urteile, in denen festgestellt worden ist, dass der Abbruch einer Auktion und die Streichung der Gebote nicht bedeuten, dass der Verkauf damit vom Tisch ist und es wurde klargestellt, dass der Höchstbietende zum Zeitpunkt des Abbruchs verbindlich gekauft hat.
Es sei denn, er wäre durch z. B. den Gebotsrückzieher eines anderen Höchstbietender geworden.
Formal muss Ebay die Option zum Abbruch anbieten, weil durchaus eine Unmöglichkeit oder ein Irrtum vorliegen könnten.
Eine Anfechtung bedeutet letztlich, dass das Geschäft "nie passiert" ist. Aber eine Anfechtung bedeutet auch fast immer, dass daraus ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen kann.
Die Einschätzung des VK über den Vertragsschluss halte ich in Bezug auf Ebay für Käse...
Das nützt dir nur nix, weil Ebay dir kaum helfen kann und eine Klage in die Schweiz halt schwieriger ist.
19-11-2023 18:45
@raffke2012 schrieb:Hallo,
aus diesem Grund darf kein Angebot beendet werden.
Du müsstest aber das Buch einklagen und dies würde sich nicht rechnen.
Ich würde aber über eine rote Bewertung nachdenken.
Wie soll das denn laufen @raffke2012 ?
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
19-11-2023 19:05
Guten Abend,
der Verkäufer hat gerade mitgeteilt, dass es sich die Rechtslage noch einmal angeschaut hat und er mir damit das Buch für 12,50 Euro verkauft hat.
Es sagt jetzt, dass ich mir das Buch in der Schweiz abholen muss nach Terminvereinbarung.
Scheint doch etwas komplizierter zu sein. Bestandteil eine erfolgreichen Gebotes ist doch der Erwerb des Artikels und auch der Versand wenn der Versand angeboten wird.
Der Verkäufer hat das Buch einschliesslich Versand angeboten und bietet ja auch seine anderen Angebote
mit Versand an.
19-11-2023 19:10
Wie wäre es denn mal mit einem Link zum Artikel, damit wir nicht Kaffeesatzlesen betreiben müssen?
19-11-2023 19:16
Verlink das Buch bitte mal - der meint wohl, er wäre besonders pfiffig ...
19-11-2023 19:23
Guten Abend,
ich habe jetzt den Verkäufer mitgeteilt, mir das Buch zu senden,
da ich dieses mit Versand erworben habe.
Das ich das Buch tatsächlich gekauft habe und er es aber nicht zusenden möchte,
lasse ich so nicht stehen.
Es sieht ja jetzt so aus, dass jeder meint Recht zu haben und es notfalls sogar anwaltlich geklärt werden muss. Ich bin ein wenig vorsichtig, einen Link zum verkauften Artikel zu senden,
habe da wenig Lust mir da eventuell so etwas wie üble Nachrede vorwerfen zu lassen.
Dieses angebotene Buch wurde schon einmal bei einer Präzensauktion für 500 Euro plus Zuschlaggebühr angeboten. Da es sich um ein recht seltenes Werk handelt und perfekt in meine Sammlung passt,
lohnt sich eine Auseindersetzung, zumal der Verkäufer jetzt grundsätzlich meinen Anspruch anerkannt hat,
er es jetzt nur nicht liefern will.
19-11-2023 19:32
Wie soll das gehen, wenn du lediglich geschilderst hast, was er dir geschrieben hat???
Es geht um die Frage, in welche Länder er versenden will, ob ein Irrtum erkennbar gewesen wäre usw.
19-11-2023 20:07 - bearbeitet 19-11-2023 20:07
@over_dog schrieb:Hallo, grundsätzlich haben sie Anspruch auf das Buch, allerdings wäre es recht aufwendig die Sache durchzusetzen ! Sie haben sogar Anspruch auf den Preis zu Zeitpunkt der Beendigung . Ich würde ersteinnmal mit Ebay Kontakt aufnehmen und die Sache melden ! Wenn das nicht bringt können sie den Verkäufer auf Vertragserffüllung verklagen !
Gruß
Natürlich bringt das nichts. eBay bringt weder die Ware noch erfährt man, was sie gegen den Verkäufer unternehmen.
19-11-2023 20:08
Lass es, sein Profil ist jetzt privat ... er macht das schon...
19-11-2023 21:35
Hallo @olra_9139 ,
im Prinzip haben Sie ja recht.
Es wird Ihnen aber, wie schon in Nachricht #2 und #5 geantwortet wurde, wohl nur noch bleiben, den Verkäufer an ebay zu melden wegen Grundsatzverstoßes (Link siehe Nachricht #5, Grund: "wenn der Verkäufer nicht die Absicht hat, den Verkauf abzuschließen").
Mehr als ein erhobener Zeigefinger "Du-Du" wird bei erstmaliger Verfehlung jedoch nicht erfolgen.
Insbesondere werden Sie keine Kenntnis erlangen, wie ebay entschieden hat. Es sei denn, der Verkäufer wäre urplötzlich nicht mehr aktiv auf ebay.
Das mit dem Klageweg erscheint mir bei diesem Wert kaum rentabel. Weil meines Wissens nach bei Klageerhebung in der Schweiz / bei der Beschäftigung eines schweizerischen Gerichtes der Kläger in finanzielle Vorleistung gehen muss. Und scheinbar persönlich bzw. durch seinen Anwalt vertreten in der Schweiz vor Gericht erscheinen muss.
klage in der schweiz einreichen - Google Suche
19-11-2023 23:29
Genau darum kaufe/verkaufe ich bei eBay nichts mehr.
Ihr macht euch die Regeln wie sie euch gefallen.......
20-11-2023 22:40 - bearbeitet 20-11-2023 22:44
nina@ebay schrieb:@olra_9139 Hey. 🙂 Es ist wirklich sehr ärgerlich, dass dein Verkäufer die Auktion abgebrochen hat.
Da, gemäß unseren Grundsätzen, die Transaktion erst bindend ist wenn die Auktion ausgelaufen ist, kann ich dir hier nur den zivilrechtlichen Weg empfehlen um deinen Artikel gegebenenfalls noch zu erhalten.
DAS ist faktisch falsch . Er hat einen Vertrag !!!
Auszug aus EUEREN Statuten: "Beim Beenden eines Angebots besteht stets das Risiko, dass potenzielle Käufer enttäuscht werden. Auch ist bei dem vorzeitigen Beenden eines Auktionsangebotes ohne berechtigten Grund zu beachten, dass Sie grundsätzlich von dem bisher Höchstbietenden in Anspruch genommen werden können...."
https://www.test.de/Ebay-Recht-Schadenersatz-bei-Abbruch-der-Auktion-4321722-0/
21-11-2023 09:05
Guten Morgen,
danke an Alle für die Hinweise und Lösungsvorschläge.
Der Verkäufer wird mir das Buch für 12,50 Euro verkaufen,
ALLERDINGS MUSS ICH DAS BUCH IN DER SCHWEIZ PERSÖNLICH ABHOLEN.
und das nocheinmal so richtig wirkt, mit der Frist von 5 Tagen.
Er bezieht sich auf die Ebay, dass die Ware bei Ebay innerhalb von 5 Tagen zu zahlen ist.
Das er bei Ebay den Artikel plus Versand angeboten hat . . .
Ich habe den Preis plus Versandkosten an seine EMail-Adresse per Paypal gezahlt.
Er hat mitgeteilt, dass er Paypal-Zahlungen nicht akzeptiert. Komisch.
Über Ebay ging es ja nicht, da das Angebot durch Streichung beendet war.
Mein Hinweis das ich gesundheitlich angeschlagen bin und die Zeit und Kosten für
eine Reise in die Schweiz für einen Kaufprais von 12,50 Euro in keinem Verhältnis steht,
kommt nur in dem Sinne: Sie sind mir nicht entgegengekommen (heisst nicht verzichtet)
so komme ich Ihnen nicht entgegen.
Eine merkwürdige Geschäftsidee nach dem Motto: Mir ist der Preis nicht hoch genug,
ich sende es Ihnen nicht - So Sie möchten das Buch geschickt haben,
wenn Sie jetzt Forderungen stellen, dann sende ich Ihnen das Buch erst recht nicht.
Nun ist es ja so, dass im Angebot nur Lieferung und keine Selbstabholung vermerkt ist.
Ein Einschreiben mit Fristsetzung ist raus.
Ich werde auf jeden Fall eine Anwaltsberatung in nach Fristablauf in Anspruch nehmen,
um meine Chancen auszuloten. Das ist es mit Wert.
Erschwerend ist natürlich, dass der gewerbliche Anbieter mit 10000ten Bewertungen hier ohne AGB
anbietet. Ist wohl bei Schweizer Angeboten nicht erforderlich.
21-11-2023 09:28
Guten Morgen @olra_9139
Ich finde es gut, daß Du es so machst.
Du bist im Recht - auf jeden Fall drücke ich Dir die Daumen !!!
21-11-2023 09:42
Danke Dir terri131719