abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Per Mail wurde ich gestern über die Änderung der AGB zum 11.02.24 informiert.
In den aktuellen und noch geltenden AGB wird in den Schlussbestimmungen lediglich von wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen der AGB geschrieben. Und davon, wie diese zu erfolgen haben.
Dazu heißt es:
„Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet eBay den Nutzer um seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung.“
„Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt, wenn er die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber eBay in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert eBay den Nutzer in der Mitteilung, in der eBay dem Nutzer die Änderung vorschlägt, im Voraus besonders über das Recht des Nutzers auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Nutzers (siehe § 10 Abs. 1).“

In der Mitteilung mit dem Hinweis auf die Änderung wurde aber weder um meine ausdrückliche Zustimmung gebeten, noch wurde ich über das Recht auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht informiert.
Gibt es neben wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen noch eine 3. Art der Änderungen, die in den AGB nicht aufgeführt wird und bei denen kein Zustimmungsersuchen und keine Informationspflicht zu Rechten, Pflichten und Folgen der Versäumnis nötig ist? Entspricht die Mitteilung über die Änderung der AGB so ÜBERHAUPT den AGB?
Danke

Nachricht 1 von 22
Neueste Antwort
21 ANTWORTEN 21

Betreff: Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Ich sage "Hut Ab" vor dem unermüdlichen  Engagement von einigen  hier!!

 

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 21 von 22
Neueste Antwort

Betreff: Ist die Änderung der AGB AGB-konform?


@jokebold  schrieb:
Per Mail wurde ich gestern über die Änderung der AGB zum 11.02.24 informiert.
In den aktuellen und noch geltenden AGB wird in den Schlussbestimmungen lediglich von wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen der AGB geschrieben. Und davon, wie diese zu erfolgen haben.
Dazu heißt es:
„Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet eBay den Nutzer um seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung.“
„Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt, wenn er die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber eBay in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert eBay den Nutzer in der Mitteilung, in der eBay dem Nutzer die Änderung vorschlägt, im Voraus besonders über das Recht des Nutzers auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Nutzers (siehe § 10 Abs. 1).“

In der Mitteilung mit dem Hinweis auf die Änderung wurde aber weder um meine ausdrückliche Zustimmung gebeten, noch wurde ich über das Recht auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht informiert.
Gibt es neben wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen noch eine 3. Art der Änderungen, die in den AGB nicht aufgeführt wird und bei denen kein Zustimmungsersuchen und keine Informationspflicht zu Rechten, Pflichten und Folgen der Versäumnis nötig ist? Entspricht die Mitteilung über die Änderung der AGB so ÜBERHAUPT den AGB?
Danke


Guten Morgen @jokebold, schön, dass jemand unsere Kommunikation so aufmerksam liest 😍 und Danke für Deine Frage, welche ich gerne beantworte und somit etwaige Unklarheiten hoffentlich beseitigen kann:

Die Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Änderungen gibt es erst nach der Änderungsklausel der neuen AGB. Diese gilt aber erst bei der nächsten AGB-Änderung. Wichtig ist hier, dass Nutzer*innen natürlich jederzeit das Nutzungsverhältnis mit eBay beenden können. 

Lieben Gruß,
Steffi

Die Community noch besser kennenlernen und nutzen - sehe Dir dazu unsere Community Tutorial Videos an.

⤷ Du hast Deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem Du Dein Problem als gelöst markierst.
Einfach bei der Antwort, die Dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.


 

Nachricht 22 von 22
Neueste Antwort
Hast Du Fragen zu Deinem eBay-Konto? Fang hier an: