12-01-2024 06:30
15-01-2024 22:20
Ich sage "Hut Ab" vor dem unermüdlichen Engagement von einigen hier!!
16-01-2024 08:57
@jokebold schrieb:
Per Mail wurde ich gestern über die Änderung der AGB zum 11.02.24 informiert.
In den aktuellen und noch geltenden AGB wird in den Schlussbestimmungen lediglich von wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen der AGB geschrieben. Und davon, wie diese zu erfolgen haben.
Dazu heißt es:
„Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet eBay den Nutzer um seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung.“
„Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt, wenn er die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber eBay in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert eBay den Nutzer in der Mitteilung, in der eBay dem Nutzer die Änderung vorschlägt, im Voraus besonders über das Recht des Nutzers auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Nutzers (siehe § 10 Abs. 1).“
In der Mitteilung mit dem Hinweis auf die Änderung wurde aber weder um meine ausdrückliche Zustimmung gebeten, noch wurde ich über das Recht auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht informiert.
Gibt es neben wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen noch eine 3. Art der Änderungen, die in den AGB nicht aufgeführt wird und bei denen kein Zustimmungsersuchen und keine Informationspflicht zu Rechten, Pflichten und Folgen der Versäumnis nötig ist? Entspricht die Mitteilung über die Änderung der AGB so ÜBERHAUPT den AGB?
Danke
Guten Morgen @jokebold, schön, dass jemand unsere Kommunikation so aufmerksam liest 😍 und Danke für Deine Frage, welche ich gerne beantworte und somit etwaige Unklarheiten hoffentlich beseitigen kann:
Die Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Änderungen gibt es erst nach der Änderungsklausel der neuen AGB. Diese gilt aber erst bei der nächsten AGB-Änderung. Wichtig ist hier, dass Nutzer*innen natürlich jederzeit das Nutzungsverhältnis mit eBay beenden können.
Lieben Gruß,
Steffi
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