03-04-2024 14:06
Ich habe einen Schuh gekauft, der damals (2019) als Original von mir gekauft worden ist. Nun hat sich beim Wiederverkauf von mir herausgestellt (2024) der der Schuh kein Original ist. Kann ich den Verkäufer von damals hier noch haftbar machen bzw. das Geld zurück verlangen?
03-04-2024 16:20
03-04-2024 16:19
Sind die Schuhe ein Unikat oder haben sie eine Nummer, @2kloer ?
Wie @bootyooty schrieb, ist es nach der langen Zeit schwierig zu beweisen, dass die Schuhe von dem Verkäufer sind.
Ich denke, da helfen auch die Fotos nicht.
03-04-2024 16:11
Hallo bootyooty, ich habe noch sämtliche Fotos von den Schuhen sowie den Verkaufstext abgespeichert, so dass man alleine schon an den Fotos erkennen kann, dass es die selben Schuhe sind.
03-04-2024 15:34
Tagchen @2kloer es dürfte für dich schwierig werden nach 5 Jahren einen Beweis zu erbringen, dass die Schuhe die du jetzt wieder verkaufen wolltest, auch vom damaligen Verkäufer sind/waren.
Von daher wird auch eine Anzeige bei der Polizei im Sande verlaufen, denn beweispflichtig bist im Klageverfahren du als Antragsteller. Es sei denn der Vk hat seinerzeit einen üppigen Handel mit Plagiaten betrieben, dann kann es nat. sein, dass der Name schon bekannt ist/war.
03-04-2024 14:46
Sag uns doch dann bitte wie es dir gelungen ist ebay einzuschalten. Das würde mich brennend interessieren.
Anzeige kannst du natürlich erstatten oder es zumindest versuchen ob das nach der zeit noch geht.
03-04-2024 14:28
Lieben Dank perfect-sally, für die Antwort. Ich werde trotzdem Ebay einschalten und auch bei der Polizei eine Anzeige machen, da ich noch sämtliche Bilder sowie auch die Beschreibung von damals vorliegen habe, falls sich die Käuferin nicht kooperativ bzw. einsichtig zeigt.
03-04-2024 14:08
Kann ich den Verkäufer von damals hier noch haftbar machen bzw. das Geld zurück verlangen?
Aber sicher nicht nach 5 Jahren. Da wird wahrscheinlich nichtmal rechtlich was zu machen sein.