28-03-2024 13:05
28-03-2024 14:14
@pebbles963 schrieb:
Käufer hat die Ware angeblich (noch) nicht erhalten. Will nicht warten, ob Artikel noch zugestellt wird sondern will Geld zurück. Ich kann beweisen, dass ich die Warensendung abgeschickt habe. Gem. BGB und auch den Regelungen von EBay liegt das Versandrisiko beim Käufer. Doch eBay erstattet den Betrag - ohne das mit mir abzustimmen. Wenn der Artikel verspätet geliefert wird: Prima für den Käufer.
Frage: Wird der Betrag nun mir berechnet? Kann EBay über mein Geld bestimmen und darf das BGB unbeachtet lassen?
Na klar kann ebay das, schon allein weil du den Nutzungsbedingungen zugestimmt hast und leider verlierst du den Verkäuferschutz wenn du unversichert/ohne Zustellnachweis versendest.
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaeuferstandards/verkaeuferschutz
Wenn sie Versandmethoden mit Sendungsverfolgung verwenden, sind Sie geschützt, wenn Artikel ohne Ihr Verschulden verspätet oder gar nicht eintreffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unwetter oder Betriebsunterbrechungen beim Versandunternehmen dazu führen. Wenn aus den Angaben zur Sendungsverfolgung hervorgeht, dass Sie den Artikel rechtzeitig verschickt haben, werden negative Bewertungen automatisch entfernt.
Niedrigpreisige Artikel können Sie z.B. mit PRIO versenden. PRIO ist eine Zusatzleistung der Deutschen Post für Briefe mit Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung. Die Zustellung erfolgt in der Regel am nächsten Tag.
Wenn Sie Versandetiketten über Mein eBay erstellen, ist die Käuferadresse bereits eingetragen und die Daten zur Sendungsverfolgung werden automatisch hinterlegt. Alternativ können Sie die Sendungsdaten auch per Scan über die eBay-App hinzufügen.
https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/
Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:
Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:
Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.
Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.
28-03-2024 13:11
Du brauchst hier nicht mit dem BGB ankommen, du hast den AGB von ebay zugestimmt. Das BGB würde unter Umständen in Betracht kommen wenn du den Versand nachweisen könntest! Das kannst du bei Warensendungen nicht.
Und ebay muss mit dir garnichts abstimmen wenn ein Käufer seinen Artikel nicht erhält und du nichtmal den Versand nachweisen kannst!
Und ja, ebay wird die Kohle von dir holen! Wir predigen seit über 2 Jahren, dass man unter der zahlungsabwicklung nicht ohne Sendungsverfolgung verschiken sollte - aber es macht eben niemand! Und dann wenn Geld und Ware weg ist kommt das große Jammern und plötzlich sind alle Nutzer perfekt informiert was das BGB angeht!