20-01-2024 17:38
Ich habe vor etwas längerer Zeit eine Kabelfritzbox gekauft welche als frei und gebraucht inseriert war. Zu meinem Pech hat die Box zwei Jahre lang funktioniert und seitens Vodafone stellte sich nun heraus dass die Box mal ein Leihgerät war. Habe den Verkäufer unzählige Male kontaktiert, via ebay und direkt auf der Website aber es kam nie eine Anwwort.
25-01-2024 22:30
Ist nicht ganz korrekt und da werden wohl ein paar Dinge durcheinander gebracht.
Der Vorfall ist sittenwidrig und somit ist der Kaufvertrag nichtig, da interessiert keine Gewährleistung/Garantie.
Da der Händler über keinen Weg antwortet ist das Portal in der Pflicht den Kontakt herzustellen, ihn im schlimmsten Fall zu erzwingen.
23-01-2024 19:42
@berliner_19 schrieb:Ich habe vor etwas längerer Zeit eine Kabelfritzbox gekauft welche als frei und gebraucht inseriert war. Zu meinem Pech hat die Box zwei Jahre lang funktioniert und seitens Vodafone stellte sich nun heraus dass die Box mal ein Leihgerät war. Habe den Verkäufer unzählige Male kontaktiert, via ebay und direkt auf der Website aber es kam nie eine Anwwort.
Nunja @berliner_19
selina_b@ebay hat es bereits ausgeführt das du hier auf dich alleine gestellt bist, ist aber auch nicht schlimm.
Du hast die Box zwei Jahre lang störungsfrei nutzen können, hättest du das Gerät damals neu in einem Geschäft gekauft würdest du jetzt nach dieser Zeit auch von keinem Hersteller oder Verkäufer eine Gewährleistung in irgendeiner Form erhalten und du müßtest ein neues Gerät anschaffen.
Von daher bist du ja nicht schlechter gestellt als ein Neuwarenkäufer.
Hake die Sache ab und such dir etwas neues.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
23-01-2024 19:31
Hallo @berliner_19,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Käuferschutz hast du nach Erhalt der Ware + 30 Tage. Da diese Zeit abgelaufen ist, besteht dieser nicht mehr und wir können da nichts machen.
Du kannst rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten.
Rechtsauskünfte dürfen in Deutschland nur von zugelassenen Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden. Ich bitte dich um Verständnis, dass wir als eBay-Mitarbeiter deine Frage aus diesem Grund nicht beantworten dürfen. Allgemeine rechtliche Informationen zum Kaufen und Verkaufen bei eBay findest du in unserem Rechtsportal.
Liebe Grüße
Selina
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.