Wenn der Käufer eine Rückgabe öffnet wegen eines nicht der Beschreibung entsprechenden Artikels dann muss jeder verkäufer zurücknehmen, den Rückversand bezahlen und erstatten. Machst du das nicht freiwillig wird ebay es für dich erledigen und du bekommst zusätzlich einen Mangeleintrag.
Da spielt es keine Rolle ob gewerblich oder privat. Und wenn etwas vor dem Versand noch in Ordnung war so kann es nach dem Versand durchaus zu solchen "Beschädigungen" kommen wenn nicht ordnungsgemäß verpackt wurde.
Aber da du ja eh im gewerblichen Umfang verkaufst und noch dazu jede Menge Neuware anbietest, kannst du dir so eine Rücknahme locker leisten.
Ich hoffe du denkst auch an das Plattformensteuergesetz und führst Buch über deine Verkäufe. Die meldung seitens ebay ist dir schonmal sicher und bei dem Umfang könnte auch das Finanzamt auf dich zukommen.
Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)