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19-12-2024 18:38
Ab dem 1. September habe ich mit Kleingewerbe angefangen. Da ich ausschließlich gebrauchte Waren verkaufe, die ich auf dem Flohmarkt kaufe, habe ich vor Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt nachgefragt, ob ich solche Verkäufe starten könnte. Sie sagten mir, dass ich Eigenbeleg verwenden müss und wenn ich irgendwann eine Rechnung vom Verkäufer bekommen können,es wäre gut. Ich habe bereits über 100 Artikel verkauft und absolut keiner von 25 Verkäufern wollte mir irgendeine Quittung geben. Ich habe jeden Artikel für 30 bis 40 Prozent mehr verkauft, als er bezahlt wurde. Reicht es dem Finanzamt, dass ich meinen Gewinn ehrlich zeige, oder kann es Probleme geben? Mein Umsatz wird 22.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Gesetzliche Anforderungen
Betreff: Kleingewerbe Eigenbeleg
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19-12-2024 19:45
Betreff: Kleingewerbe Eigenbeleg
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19-12-2024 19:38
Es ist immer möglich fehlende Daten / Angaben nachzutragen.
Einstellungen - Einstellungen für gewerbliche Verkäufer - Rechtliche Informationen des Verkäufers in Angeboten anzeigen - bearbeiten.
Hier noch eine Orientierungshilfe:
https://downloads.haendlerbund.de/broschuere-ebay.pdf
Betreff: Kleingewerbe Eigenbeleg
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19-12-2024 19:36
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19-12-2024 19:11
Wenn du bei ebay kaufst dann druck dir die Einzelheiten zum Kauf aus, eine Rechnung bekommst du nur wenn du bei einem Gewerblichen kaufst aber das würde ich mit einem gewerblichen Account erst garnicht tun denn du verzichtest damit mindestens auf dein Rückgaberecht. Kaufst du dann mit einem privaten Konto hast du auch beim Gewerblichen keinen Anspruch auf eine Rechnung.
Deinen "Gewinn" musst du so oder so dem FA zeigen ob du Rechnungen hast oder nicht. Und wo liegt das Problem einen Eigenbeleg zu schreiben wenn du auf den Flohmärkten einkaufst? Schau dich im Netz um wie sowas am besten auszusehen hat und gut ist.
Aber als Erstes solltest du deinen gesetzlichen Pflichten nachkommen und deine rechtlich vorgeschriebenen, gewerblichen Angaben korrekt und vor Allem vollständig angeben. So wie jetzt wird es nicht lange dauern bis die erste Abmahnung im Briefkasten landet.
Wo ist denn dein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung? Sowas muss deutlich sichtbar angegeben werden und auf den Paragrafen hingewiesen werden.
Wo ist der Hinweis und der aktive Link zur Streitschlichtung?
Wo sind deine AGB? (nicht zwingend vorgeschrieben aber sehr sinnvoll)
Wo ist deine Datenschutzerklärung?
Wo ist deine Widerrufsbelehrung?
Wo ist das Muster-Widerrufsformular?
Und wieso bietest du als gewerblicher VK keine Rücknahmen an? Das geht garnicht und kann sehr teuer werden.