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Kleingewerbe Eigenbeleg

Ich bitte um Rat

Ab dem 1. September habe ich mit Kleingewerbe angefangen. Da ich ausschließlich gebrauchte Waren verkaufe, die ich auf dem Flohmarkt kaufe, habe ich vor Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt nachgefragt, ob ich solche Verkäufe starten könnte. Sie sagten mir, dass ich Eigenbeleg verwenden müss und wenn ich irgendwann eine Rechnung vom Verkäufer bekommen können,es wäre gut. Ich habe bereits über 100 Artikel verkauft und absolut keiner von 25 Verkäufern wollte mir irgendeine Quittung geben. Ich habe jeden Artikel für 30 bis 40 Prozent mehr verkauft, als er bezahlt wurde. Reicht es dem Finanzamt, dass ich meinen Gewinn ehrlich zeige, oder kann es Probleme geben? Mein Umsatz wird 22.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.Danke
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Kleingewerbe Eigenbeleg

Was kann ich sonst noch sagen, außer – vielen Dank und wenn Sie sich jemals für einen meiner Artikel interessieren, erhalten Sie 30 Prozent Rabatt 😁.Danke nochmal
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Kleingewerbe Eigenbeleg

Es ist immer möglich fehlende Daten / Angaben nachzutragen.

Einstellungen - Einstellungen für gewerbliche Verkäufer - Rechtliche Informationen des Verkäufers in Angeboten anzeigen - bearbeiten.

 

Hier noch eine Orientierungshilfe:

https://downloads.haendlerbund.de/broschuere-ebay.pdf 

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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Kleingewerbe Eigenbeleg

Ich wusste nicht, dass ich die von Ihnen geschriebenen Details (meine Pflichten) ausfüllen muss. Ich muss schauen, wie ich das in meine Daten einfügen kann. Ich habe es beim Ausfüllen des Formulars einfach nirgendwo bemerkt. In meinem Anzeigentext steht, dass der Käufer den Artikel zurücksenden kann und ich für die Rücksendung aufkomme Ihrer Meinung nach ist es kein Problem, dass mir die Verkäufer keine Rechnungen ausstellen. Vielen Dank für den Rat, und ich werde alle von Ihnen bereitgestellten Informationen in mein Profil aufnehmen . Ich hoffe, dass es nachträglich möglich ist
Nachricht 3 von 5
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Kleingewerbe Eigenbeleg

Wenn du bei ebay kaufst dann druck dir die Einzelheiten zum Kauf aus, eine Rechnung bekommst du nur wenn du bei einem Gewerblichen kaufst aber das würde ich mit einem gewerblichen Account erst garnicht tun denn du verzichtest damit mindestens auf dein Rückgaberecht. Kaufst du dann mit einem privaten Konto hast du auch beim Gewerblichen keinen Anspruch auf eine Rechnung.

Deinen "Gewinn" musst du so oder so dem FA zeigen ob du Rechnungen hast oder nicht. Und wo liegt das Problem einen Eigenbeleg zu schreiben wenn du auf den Flohmärkten einkaufst? Schau dich im Netz um wie sowas am besten auszusehen hat und gut ist.

 

Aber als Erstes solltest du deinen gesetzlichen Pflichten nachkommen und deine rechtlich vorgeschriebenen, gewerblichen Angaben korrekt und vor Allem vollständig angeben. So wie jetzt wird es nicht lange dauern bis die erste Abmahnung im Briefkasten landet.

 

Wo ist denn dein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung? Sowas muss deutlich sichtbar angegeben werden und auf den Paragrafen hingewiesen werden.

Wo ist der Hinweis und der aktive Link zur Streitschlichtung?

Wo sind deine AGB? (nicht zwingend vorgeschrieben aber sehr sinnvoll)

Wo ist deine Datenschutzerklärung?

Wo ist deine Widerrufsbelehrung?

Wo ist das Muster-Widerrufsformular?

Und wieso bietest du als gewerblicher VK keine Rücknahmen an? Das geht garnicht und kann sehr teuer werden.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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