11-02-2024 12:21
Hallo. Ich habe gestern Abend versehentlich ein Angebot gemacht. Nun droht mir die Gegenseite mit Anwalt. Das Angebot läuft noch. Und ich habe der Gegenseite schriftlich eine Entschuldigung gegeben. Was kann ich tun? Das Angebot war wirklich nur ein versehntlicher Irrtum.
MfG; Fliege
11-02-2024 15:06
Tagchen @marlitflieg-0
Keine Ahnung, wie man versehentlich bietet, eine Erklärung wäre nett.
Nun könntest du natürlich immer einen Irrtum erklären und einen Vertragsschluss anfechten.
Das heißt aber nicht, dass im Streitfall der Anfechtungsgrund standhalten muss.
Und selbst wenn er das tut, ist man durchaus in vielen Fällen schadensersatzpflichtig.
Der Kundenservice kann dir da also leider auch nicht helfen.
11-02-2024 12:47
Käufer, Preisvorschläge und Gebote sind rechtsgültig und verbindlich. Und es bedarf auch nicht nur 1 Klick um zu bieten.
11-02-2024 12:23
@marlitflieg-0 schrieb:Hallo. Ich habe gestern Abend versehentlich ein Angebot gemacht. Nun droht mir die Gegenseite mit Anwalt. Das Angebot läuft noch. Und ich habe der Gegenseite schriftlich eine Entschuldigung gegeben. Was kann ich tun? Das Angebot war wirklich nur ein versehntlicher Irrtum.
MfG; Fliege
Hallo @marlitflieg-0
geht es etwas genauer?
Du hast versehentlich irgendwo geboten, warum sollte die Gegenseite da drohen?
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."