22-01-2024 19:41
Hallo,
der Fall wurde zu meinen Gunsten geschlossen. Der einbehalten Betrag wurde mir auch schon überwiesen. Heute bekam ich eine Mail von Ebay der gleiche Käufer hat einen Fall geöffnet wegen nichterhalt der Ware.
Kann man einen geschlossenen Fall wieder öffnen, hab ich da was verpennt?
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23-01-2024 14:32
Tagchen @lionheadfish
Zu der Frage in der Überschrift, wie ein bereits geschlossener Fall wieder geöffnet werden kann, kurz die Erklärung, dass es hier um zwei Stellen geht.
Zunächst wurde ein Fall bei Ebay angestoßen und in deinem Sinne geschlossen.
Dann ist der Nutzer auf seinen Zahlungsdienstleister ausgewichen und hat dort einen Zahlungsstreitfall geöffnet.
Wenn er z. B. bei Paypal auch wieder einen Nichterhalt gemeldet hat, obwohl du eine Sendungsnummer vorweisen konntest, würde er auch dort keinen Erfolg haben.
Zivilrechtlich betrachtet wäre das vielleicht anders mit Blick auf die Tatsache, dass du privat neue Schuhe im großer Anzahl und unterschiedlichen Größen anbietest und in der Vergangenheit sowas auch schon im Bereich Socken und Slips veranstaltet hast.
23-01-2024 14:18
@lionheadfish schrieb:
Hallo,
beim 2ten Mal war er bei PayPal.com vorstellig.
VG
und von da kann auch nichts mehr kommen, da der Fall auf eBay Seite bereits am 18.01.24 zu Deinen Gunsten geschlossen worden ist. Also alles gut @lionheadfish
Lieben Gruß,
Steffi
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23-01-2024 13:55
@lionheadfish schrieb:
Hallo,
beim 2ten Mal war er bei PayPal.com vorstellig.
VG
Hallo @lionheadfish, ich sehe es mir an 🙂.
Lieben Gruß,
Steffi
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22-01-2024 22:00
Hallo,
beim 2ten Mal war er bei PayPal.com vorstellig.
VG
22-01-2024 21:57
Hallo,
Wir haben das Ergebnis des Streitfalls vom Zahlungsinstitut des Käufers noch nicht erhalten, aber für diesen Streitfall gilt der Verkäuferschutz. Von Ihrem Geld wird nichts abgezogen.
Wir schließen diesen Fall, sobald wir eine Antwort erhalten.
Diese Nachricht erhielt ich von Ebay.
VG
22-01-2024 19:42
Der erste Fall war auch schon wegen Nichterhalt der Ware.