Käufer behauptet Paket war leer
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07-10-2024 14:16
ich bin seit 8 Jahren Mitglied und habe hin und wieder auf eBay gekauft und verkauft. Bisher mit 100% positiver Bewertung.
Nun habe ich einen Artikel verkauft an einen Käufer, der sein Konto am selben Tag erstellt hat. Er behauptet, dass das Paket leer war und hat mir davon Fotos geschickt. Ich habe versucht mit ihm den Fall zu klären und nach einer eidesstattlichen Erklärung gefragt, um bei der Post einen Nachforschungsantrag und in weiterer Folge Schadensersatz zu melden. Dies ließ er mir auch zukommen. Nun hat er einen Fall eröffnet und ich habe begrenzte Auswahlmöglichkeiten. Ich kann mich nur für Erstattung oder Rückgabe entscheiden. Doch was will er zurückgeben, wenn der Artikel fehlt? Ich habe das Verpacken und die Paketaufgabe in der Postfiliale auf Video inkl. allen sichtbaren Details, wie Gewicht, Seriennr. des Artikels und der vollständigen und versiegelten Verpackung des Artikels. Mir wäre sehr geholfen, wenn sich ein eBay Support Mitarbeiter melden könnte, da ich nun fürchten muss, dass ich am Ende weder mit Geld noch mit Ware dastehe. Wie sieht hier der Verkäuferschutz aus?
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Verkäuferschutz
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03-01-2025 18:22
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03-01-2025 18:36
@jenotte0 schrieb:
Der versanddienstleister haftet aber nicht, da der Käufer keine Verlustmeldung aufgibt und am Ablageort zustellen lassen hat. Ich verstehe nicht wo ich da zur Rechenschaft gezogen werden kann und hätte da gerne eine Erklärung, das Paket war verfolgbar versendet, es wurde geliefert, durch den Käufer autorisiert am Ablageort wodurch dhl keine Haftung mehr übernimmt und ich trage nun den Verlust und den Schaden? Wo ist da der Verkäuferschutz?
verena@ebay ich frage mich auch, wo der Verkäuferschutz ist? Der Käufer hat einen Ablageort gewählt und in den normalen Zustellweg eingegriffen! Wieso haftet jetzt der Verkäufer? Da wurde schon sehr oft für den Verkäufer entschieden, warum hier nicht?
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03-01-2025 18:58
Hallo @jenotte0,
der Verkäuferschutz gilt bei einer nachweislichen Zustellung an einen Ablageort, wenn der Käufer meldet, dass er die komplette Sendung nicht erhalten hat.
In deinem Fall hat der Käufer das Paket erhalten, jedoch fehlte der Inhalt teilweise. Daher muss nun durch den Transportdienst geklärt werden, ob der Inhalt möglicherweise auf dem Transportweg verloren gegangen ist. Das ist kein Teil des Verkäuferschutzes.
Liebe Grüße
Verena
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03-01-2025 19:07
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03-01-2025 19:18
@jenotte0 schrieb:
Aber der Käufer muss laut dhl eine Schadensmeldung aufgeben mit dem erhaltenen Paket das habe ich ihm mehrfach erklärt aber er tut es nicht, was soll ich denn jetzt tun?? Zudem er einen Teil erhalten hat Zubehör bestimmt im Wert von 80€ und das hat er nun alles kostenlos + dass ich die versandkosten an eBay zurückerstatten soll? Das kann doch nicht wahr sein?!
Doch, das ist leider wahr. Denn du bist hier bei eBay. Seit Jahren ist klar, dass man bei eBay keine teuren Sachen verkaufen sollte. Aber jeder macht seine ganz eigenen, persönlichen Erfahrungen. So wie du jetzt.
Du kannst den Verlust nun akzeptieren (sind wohl über 700€ mit Versand, wenn ich das richtig gesehen habe) oder wirst rechtlichen Beistand (Anwalt etc.) bemühen müssen. eBay wird da jetzt nichts mehr machen, da der Fall geschlossen wurde und ich gehe ganz stark davon aus, dass vom Käufer auch nichts mehr kommen wird.
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03-01-2025 19:45
Tja das neue Ebay. Es gab mal eine Zeit das machten sie noch Werbung mit verkäuferschutz, aber die sind vorbei!Jetzt heisst es glaube ich nur noch Umsonst Verkaufen. Es wäre aber treffender zu sagen "Verschenkt eure Sachen" damit der Käufer sich freut!
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03-01-2025 22:19
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04-01-2025 01:24
(z. B. Familienangehörige oder Mitbewohner im gleichen Haushalt) stellen DHL insoweit auch von Ansprüchen Dritter einschließlich des Absenders der jeweiligen Sendung frei.
Mit seiner Entscheidung hat der Käufer hier die volle Haftung übernommen, weder ich noch er haben Ansprüche bei DHL! ABER er hat die Haftung übernommen! Auch die eBay Grundlagen Versagen den Käuferschutz in diesem Fall! Ich werde diesen Verlust und die resultierenden Konsequenzen der Fehlentscheidung des Käufers und von eBay nicht tragen.
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04-01-2025 12:33
Alles bekannt, was du sagst. Gibt viele hier, die haben gleiche oder ähnliche Probleme. Fakt ist, dass eBay dein Geld hat und frei darüber verfügt. Darüber hast du übrigens dein Einverständnis gegeben, ansonsten kann man hier nicht verkaufen. Hier haben sie nun einmal darüber verfügt, es wieder dem Käufer zu geben. Begründung hast du ja oben von der Mitarbeiterin gelesen. Pech gehabt und somit in der eBaylotterie verloren. Was da andere AGBs von Post etc. sagen interessiert da, hier, sonstwo keinen.
So wie es aussieht bleibt dir wohl nur der Weg zum Anwalt, der das Geld beim Käufer einklagen kann. Wenn du Pech hast, gibt es bei dem Käufer nichts (mehr) zu holen. Das wäre dann noch mehr Geld aus dem Fenster geworfen.
Solltest du rechtliche Schritte einleiten, wäre es nett, uns daran teihaben zu lassen, wie es ausgegangen ist.
Am Ende bleibt die Erkenntnis: Bei eBay zu verkaufen sollte man sich (vorher) dreimal überlegen. Oder am besten gleich sein lassen.
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04-01-2025 13:01 - bearbeitet 04-01-2025 13:03
@jenotte0 Und schon wieder scheint eine Masche zu funktionieren, die durch die Willkür Ebays erst ermöglicht wird.
Anzeige erstatten ist auf jeden Fall schon mal richtig, darüber würde ich den Käufer informieren und ihm ein Versandetikett mit Fristsetzung zukommen lassen, damit er das Zubehör an dich zurücksendet. Sollte er dem nicht nachkommen, wäre spätestens das ein Warenkreditbetrug.
Ich hoffe, dass Ebay dich wenigstens hierbei unterstützt und den Käufer zum Rückversand anfordert.
Bei dem Betrag würde ich die Sache maximal eskalieren und es dem Käufer nicht zu bequem machen.
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04-01-2025 17:55
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05-01-2025 11:28
Hallo @jenotte0
scheinbar hat Dein Käufer schon die Erfahrung gemacht, dass man von eBay kein Geld bekommt, wenn vom Ablageort die komplette Lieferung abhanden kommt. Daher ist jetzt das Telefon weg, aber das Zubehör noch vorhanden.
Logisch wäre es, wenn jemand schon das Paket öffnet, auch den gesamten Inhalt mitzunehmen, oder eben gleich das ganze Paket, wie man es ja in zahlreichen Youtube-Videos sehen kann, wenn in den USA Security-Cams an Privathäusern solche Paket-Diebe filmen, welche ihre Beute von der Terasse oder vor der Haustür mitnehmen.
Mit einem Messer das Paket aufschneiden, Teile daraus zu entfernen und den Karton dann wieder mit Paketklebeband zu verschliessen würde für mich dann eher auf einen Diebstahl während des Transportes hinweisen, nicht am Ende am Ablageort.
Aber wie gesagt, ich vermute hier eher Absicht beim Käufer - dafür spricht dann auch, dass er sich nicht kümmert, denn vielleicht würde es dann auffallen, dass er womöglich so etwas schon mal versucht hat. Und wenn mir beispielsweise etwas an einem Ablageort verloren geht, würde ich diesen garantiert nicht für die nächste Lieferung wieder nutzen wollen.
Aber wie gesagt, alles nur reine Spekulation von mir. Und da eben nur ein Teil entwendet wurde laut Aussagen des Käufers behandelt eBay im Prinzip den Fall so als ob der Artikel von der Beschreibung abweicht und der Verkäufer (in diesem Fall Du) den Artikel vielleicht nicht vollständig geliefert hätte. eBay ist raus, Dir bleibt nur der Weg über einen Rechtsanwalt bzw. Zivilrecht, Dein Geld gegenüber dem Käufer einzufordern.
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05-01-2025 12:09
verena@ebay schrieb:Hallo @jenotte0,
der Verkäuferschutz gilt bei einer nachweislichen Zustellung an einen Ablageort, wenn der Käufer meldet, dass er die komplette Sendung nicht erhalten hat.
In deinem Fall hat der Käufer das Paket erhalten, jedoch fehlte der Inhalt teilweise. Daher muss nun durch den Transportdienst geklärt werden, ob der Inhalt möglicherweise auf dem Transportweg verloren gegangen ist. Das ist kein Teil des Verkäuferschutzes.
Liebe Grüße
Verena
Nach meinen Empfinden sollte der Verkäufer hier Recht bekommen. denn "der Käufer muss laut dhl eine Schadensmeldung aufgeben" - wenn er das nicht tut, ist es seine Verantwortung. Zumal er den Ablageort verändert hat.
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06-01-2025 01:17
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06-01-2025 01:20
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06-01-2025 11:04
Hast du denn das Zubehör zurückgefordert? Das hatte ja auch einen Wert und "braucht" er ja nicht, wenn der Hauptartikel fehlt.
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06-01-2025 11:20
...und nach Grundsatz von eBay übernimmt der Käufer die Haftung bei Übergabe an den Versanddienstleister.
Da liegst du falsch. Das ist kein Grundsatz von Ebay, im Gegenteil, du brauchst ja den Zustellnachweis.
Das ist ein Grundsatz in unserem BGB §447, wo eben kein Zustellnachweis gefordert wird, sondern die Übergabe an einen Versanddienstleister ausreicht.
Was die Bewertung betrifft:
die muss doch nicht negativ sein, die kann man so formulieren, dass sie auch nicht von Ebay gelöscht wird.
Wie zB "Schade, Artikel wurde laut Aussage des Käufers, aus dem Paket entwendet"
Ohne jegliche Anspielung auf einen Betrug oder Polizei, Anzeige, Anwalt oder Warnungen oder ähnliches.
Dann weiß der nächste Verkäufer auch Bescheid, wenn er das wieder abziehen will.
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06-01-2025 18:48
Schade, daß ich von Ihnen vom überraschenden Verlust des Hauptartikels hören musste. 🙀
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03-03-2025 11:33

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