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Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Hallo,

ich setzte das Thema mal bewußt in "technische Schwierigkeiten"
Es geht um Rückgaben innerhalb eines angegebenen Urlaubes
Auktionen kann man ja während des Urlaubes ausblenden bzw die Lieferzeiten werden entsprechend der Urlaubslänge automatisch verlängert
Bei Rückgaben ist das leider nicht der Fall, hier wird die Rückerstattung sofort fällig auch wenn das innerhalb eines angegebenen Urlaubes ist.
Das muß unbedingt geändert werden, so das die Bearbeitungszeit für Anfragen/Fälle auch entsprechend Verlängert wird.

 

Ich habe z.B. eben die Entfernung eines Mangels angefordert, da der Kunde in meinem Urlaub einen Fall eröffnet hat da die Rückerstattung für eine Rücksendung nicht kam, wurde abgelehnt mit folgender Begründung:

"....Dennoch kann der der Mangel nicht aus Ihrer Mängelquote entfernt werden, da trotz einer erfolgreichen Zustellung der Rücksendung keine Rückerstattung an Ihren Käufer stattgefunden hat.......Sie haben uns mitgeteilt das Sie im Urlaub waren auch wenn sie sich in der Abwesenheitstool eingetragen haben sind sie dazu verpflichtet die Rückerstattungen in den Fristen durchzuführen um sich vor Mängeln zu schützen ....Für die Zukunft empfehle ich Ihnen, den Kaufbetrag nach Erhalt und Prüfung des Artikels an Ihren Käufer zu erstatten..."


ACH WAS !!!!  😡😠

Ich möchte es nicht weiter kommentieren (Anliegen nicht verstanden, ablehnen, Textbaustein benutzen, erledigt)

 

Wäre schön wenn ebay gewerblichen Händlern tatsächlich einen Urlaub erlaubt ....

Nachricht 1 von 17
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16 ANTWORTEN 16

Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Anonymous
Nicht anwendbar

ebay scheint davon auszugehen, wenn trotz Urlaub eine Rücksendung beim Verkäufer ankommt, dass er gefälligst die Rückerstattung zu machen hat.

Und wenn so eine Rücksendung jemand anders entgegen genommen hat? Der Housesitter, der aber kein ebay für den Verkäufer macht.....😎 ?

 

Urlaub ist Urlaub und dann sollte ebay das dahingehend ändern. 

 

Das muß unbedingt geändert werden, so das die Bearbeitungszeit für Anfragen/Fälle auch entsprechend Verlängert wird.👍

 

Nachricht 2 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Moin @sammlerkiste-1-2-3 

moin @Anonymous 

 

tut mir Leid, aber da bin ich anderer Meinung als Ihr. 

 

Wenn ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay vertreten bin, muss ich m.E. z.B. über die Rücksendeadresse oder einen berechtigten Empfänger sicherstellen, daß in der Urlaubszeit mögliche Rücksendungen auch in Empfang genommen werden. Ansonsten würden diese ja nach Ablauf der Lagerfrist an den Kunden zurückgeschickt.

 

Und wo ist das Problem, auch während des Urlaubs mal alle 2 Tage einen Blick in die Mails und ins Ebay VCP zu werfen?

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 3 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Sehr interessantes Thema. 👍

Damit habe ich auch alle Jahre wieder zu kämpfen.

Bisher habe ich während des Urlaubs immer das Tracking der Rücksendung beobachtet und das Geld auf gut Glück erstattet, wenn das Paket als zugestellt gemeldet wurde. 

 

Das hat aber weder was mit Urlaub zu tun, noch ist man vor Betrug geschützt.

Was ist, wenn sich in dem Retourenpaket mal ein Backstein, und nicht die eigentliche Ware befindet?

Bei meinen Artikeln, die preislich zwischen ca. 70 und 1000 Euro liegen, kann das schon einen ordentlichen Schaden anrichten. 

 

Momentan müsste man, um auf Nummer sicher zu gehen, bereits 30 Tage vor dem Urlaub ALLE Angebote beenden, damit es während des Urlaubs nicht zu Rückgaben kommen kann.

Das ist aber weder in meinem Sinne, noch kann es im Sinne von eBay sein, dass dann anstatt 30 Tage, 60 Tage keine Verkäufe zustande kommen.

Ich bin daher auch der Meinung, dass eBay da eine Lösung für finden sollte.

Nachricht 4 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Anonymous
Nicht anwendbar

@petersmodellbahnstuebchen  schrieb:

Moin @sammlerkiste-1-2-3 

moin @Anonymous 

 

tut mir Leid, aber da bin ich anderer Meinung als Ihr. 

 

Wenn ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay vertreten bin, muss ich m.E. z.B. über die Rücksendeadresse oder einen berechtigten Empfänger sicherstellen, daß in der Urlaubszeit mögliche Rücksendungen auch in Empfang genommen werden. Ansonsten würden diese ja nach Ablauf der Lagerfrist an den Kunden zurückgeschickt.

 

Und wo ist das Problem, auch während des Urlaubs mal alle 2 Tage einen Blick in die Mails und ins Ebay VCP zu werfen?

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter


Davon bin ich in meiner Antwort vorhin auch ausgegangen, dass jemand das entgegennimmt.

Aber die Rücksendung beurteilen sollte dann m.M.n. der Verkäufer bei der Rückkehr und er kann doch nicht einfach erstatten, nur weil er sieht, da ist was angekommen?

Denn ebay könnte dann im Urlaubsfall auch die Tage, die ein Verkäufer zum erstatten hat, entsprechend verlängern.

Oder habe ich da den totalen Denkfehler?

Nachricht 5 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes


@Anonymous  schrieb:

 

 

 

......

Denn ebay könnte dann im Urlaubsfall auch die Tage, die ein Verkäufer zum erstatten hat, entsprechend verlängern.

Oder habe ich da den totalen Denkfehler?


Ganz genau das ist mein Anliegen !!!! Wo ist das Problem ? Technisch in 5 Sekunden erledigt !
  .... es ist ein sehr guter Freund von mir zum Jahreswechsel gestorben eben weil er KEINEN Urlaub gemacht hat und nur 24 Stunden für seine Firma da war ... super, ganz toll, jede Menge Kohle angehäuft und mit 55 dann abgetreten (https://www.lakritzerie.com/)
.... nicht mit mir, ich mache URLAUB und dann will ich nicht an ebay Am a z ohn Kunden oder Lieferanten denken 😋   ist übrigens für Angestellte vom Gesetzgeber auch so geregelt das es sogar verboten ist im Urlaub etwas für die Firma zu machen .... und das gilt für 30 Tage, davon träumen wir Selbständige.

Nachricht 6 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Mal zwei Gegenfragen, da ich das wirklich nicht weiß:

 

Kennt das Widerrufsrecht (analog zu Rückgabe) eine aufschiebende Wirkung bei urlaubsbedingter Abwesenheit des Verkäufers?

Kann ein Käufer ein zu spät gestelltes Rückgabeverlangen auch mit Urlaub begründen?

Nachricht 7 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Moin @viersektoren-verbannt 

 

soweit ich weiß, nein. Vielleicht hier mal ein Beispiel aus meiner Widerrufsbelehrung (nicht von mir selbst erstellt):

 

Zu Punkt 1: nein

 

"Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist."

 

Zu Punkt 2 ebenfalls nein,

,

"Sie haben das Recht, binnen 1 Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 1 Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat."

 

Soweit ich das beurteilen kann, hält sich Ebay allerdings nicht an die in den Widerrufsbedingungen hinterlegten Fristen.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 8 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Womit dann die weitere Diskussion zu diesem Thema eigentlich hinfällig würde, wenn ich das richtig interpretiere und es keine rechtlichen Ausnahmen gibt.

 

Es muss wohl die Abwesenheitsnotiz in Verbindung mit verlängerten Bearbeitungszeiten für den Versand schon als kleines Zugeständnis von ebay bezeichnet werden,

welche weitere mit einem Verkauf zusammenhängende Abläufe eben nicht mit einschließt.

 

Und es müssen tatsächlich der Shop / die Angebote derart rechtzeitig (30 Tage vorher) pausiert werden, dass zumindest die Rückgabe-Formalitäten erhalten bleiben.

 

Bliebe dann nur noch das Wagnis eines Zahlungsstreitfalles.

 

Die Angebote könnten dann ja rein theoretisch schon wieder exakt mit bei ebay eingetragenem "Urlaubsbeginn" starten, wenn aufgrund der zwangsläufig zu hinterlegenden verlängerten Bearbeitungszeiten für den Versand der Artikel sowieso erst nach Urlaubsende zugestellt würde, somit auch dessen Rückgabemöglichkeiten dann erst zu starten begännen.

Nachricht 9 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes


@viersektoren-verbannt  schrieb:

Womit dann die weitere Diskussion zu diesem Thema eigentlich hinfällig würde,.....


Ne, ebay muß einfach nur die Frist in Ihrem System verlängern, es wird ja verlangt das innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt gutgeschrieben werden muß .... DIESE Frist muß verlängert werden UND  ganz wichtig, beim Rückgabeprozess muß der Kunde darauf hingewiesen werden das sich der Verkäufer gerade im Urlaub befindet., das passiert anscheinen auch nicht .... zumindest wäre das schon mal eine "Halbe Lösung" wenn der Kunde wenigstens über den Urlaub DEUTLICH informiert wird 🤔

Nachricht 10 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Anonymous
Nicht anwendbar

@sammlerkiste-1-2-3  schrieb:

@viersektoren-verbannt  schrieb:

Womit dann die weitere Diskussion zu diesem Thema eigentlich hinfällig würde,.....


Ne, ebay muß einfach nur die Frist in Ihrem System verlängern, es wird ja verlangt das innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt gutgeschrieben werden muß .... DIESE Frist muß verlängert werden UND  ganz wichtig, beim Rückgabeprozess muß der Kunde darauf hingewiesen werden das sich der Verkäufer gerade im Urlaub befindet., das passiert anscheinen auch nicht .... zumindest wäre das schon mal eine "Halbe Lösung" wenn der Kunde wenigstens über den Urlaub DEUTLICH informiert wird 🤔


Eigentlich wäre es von der Logik her eindeutig: wenn es wegen Urlaub eine Verlängerung der Lieferzeiten gibt, dann muss alles andere, was damit zusammenhängt, auch verlängert werden. 

Und wer bei einem abwesenden Verkäufer eine Rückgabe machen muss, dem muss man tatsächlich das in vielleicht roter Signal Schrift dann bei der Rückgabe auch einblenden. 

 

Nachricht 11 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Das prohblem was ich da sehe ist nicht die konstelation käufer verkäufer, sondern ebay als verkäufer. Der eigendliche verkäufer ist ein subunternehmen.

 

im stationären handel hängt ein schild an der ladentür wegen urlaub bis ..... geschlossen, wie soll dann der kunde seine wahre reklamiren?

 

genau so wenn er in einem online shop etwas kauft bekommt er den hinweis bis zum ..... urlaub. was ist dann?

Nachricht 12 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes


@sammlerkiste-1-2-3  schrieb:

@viersektoren-verbannt  schrieb:

Womit dann die weitere Diskussion zu diesem Thema eigentlich hinfällig würde,.....


Ne, ebay muß einfach nur die Frist in Ihrem System verlängern, es wird ja verlangt das innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt gutgeschrieben werden muß .... DIESE Frist muß verlängert werden UND  ganz wichtig, beim Rückgabeprozess muß der Kunde darauf hingewiesen werden das sich der Verkäufer gerade im Urlaub befindet., das passiert anscheinen auch nicht .... zumindest wäre das schon mal eine "Halbe Lösung" wenn der Kunde wenigstens über den Urlaub DEUTLICH informiert wird 🤔


 

Diese nicht ganz so ausgereifte Urlaubsfunktion ist die eine Seite.

Wobei: Kann man bei der Einstellung dazu nicht auswählen, ob die Angebote während der Abwesenheit ausgesetzt oder weiter kaufbar sind?

 

Die andere Seite stellt sich für mich aber derart dar,

dass wenn der Gesetzgeber keine Verlängerung oder Verschiebung der festgelegten Fristen zum Widerrufs- und Rückgaberecht vorsieht,

ebay das dann auch nicht derart umsetzen kann oder darf.

 

Im Sinne der Verbraucher schon, weil dadurch das Verbraucherrecht erweitert oder gestärkt würde.

Bestimmt nicht jedoch, wenn dadurch ein Verbraucherrecht beschnitten oder andersweitig verschlechtert würde. Dass also der Verbraucher über Gebühr lange auf seine Rückzahlung warten müsste. 

 

Ich wage deutlich zu bezweifeln, dass bei z.B. vierwöchiger urlaubsbedingter Abwesenheit eines Verkäufers trotz taggenauem Widerruf und erfolgtem Rückversand

der Käufer dann vier Wochen plus Bearbeitungszeit des Verkäufers auf seine Rückzahlung warten muss.

 

Frage des Tages: Wie schnell ist der Kaufpreis nach einem Widerruf zu erstatten? (it-recht-kanzlei.d...

Nachricht 13 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Anonymous
Nicht anwendbar

Dass also der Verbraucher über Gebühr lange auf seine Rückzahlung warten müsste. 

 

Im Grunde geht es immer nur darum, dass es dem Käufer gut geht.

 

Angenommen, es wurde was versandt und der Verkäufer geht 3 Tage später für 1-2 Wochen in Urlaub und der Käufer startet eine Rückgabe, die automatisch akzeptiert wird, weil der Käufer den Rückversand zahlt.

Dann hagelt es ja nur Ärger für den Verkäufer, weil der sich "erdreistet", auch mal frei zu nehmen und die Rückerstattung später kommt.

 

Urlaub soll der Erholung dienen, dass wäre dann als ebay Verkäufer so nicht möglich.

Nachricht 14 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

 

 


@Anonymous  schrieb:

Dass also der Verbraucher über Gebühr lange auf seine Rückzahlung warten müsste. 

 

Im Grunde geht es immer nur darum, dass es dem Käufer gut geht.

 

Angenommen, es wurde was versandt und der Verkäufer geht 3 Tage später für 1-2 Wochen in Urlaub und der Käufer startet eine Rückgabe, die automatisch akzeptiert wird, weil der Käufer den Rückversand zahlt.

Dann hagelt es ja nur Ärger für den Verkäufer, weil der sich "erdreistet", auch mal frei zu nehmen und die Rückerstattung später kommt.

 

Urlaub soll der Erholung dienen, dass wäre dann als ebay Verkäufer so nicht möglich.


 


Dann muss man eben tatsächlich seine Angebote rechtzeitig aussetzen, nicht nur auf Abwesenheit stellen.

 

Der Gesetzgeber wird sich schon irgendwas dabei gedacht haben, denke ich.

Der externe Online-Handel schafft es doch selbst bei kleineren Webseiten auch, für solche Fälle die Lieferzeiten hochzusetzen und somit die Rückgabefristen nach hinten zu schieben. 

 

Wenn Sie ein halbes Netto-Monatsgehalt für 4-6 Wochen gerne fremdparken können, weil der falsche oder ein beschädigter Artikel geliefert wird, dann können Sie sich glücklich schätzen.

Finanziell würde ich es wohl auch problemlos überleben, 1500 Euro für einen Kaffevollautomaten z.B. erst nach sechs Wochen zurückzubekommen.

 

Das schafft aber nicht jeder, und auch nicht jeder ist dazu gewillt.

Von daher halte ich es für durchaus völlig korrekt, die Rückgabe- und Rückzahlungsfristen einhalten zu müssen, wenn man nicht über veränderte Lieferzeiten operieren möchte bzw. seine Angebote nicht rechtzeitig aussetzt.

 

Das mit den Rückgaben betrifft ja noch nicht einmal nur den tatsächlich schon genug gebeutelten Händler, sondern einen jeden Verkäufer.

Weil auch der private Verkäufer bei solch Rückgabebegehren z.B. wegen defektem oder falsch geliefertem Artikel die Rückzahlung vornehmen muss oder der Kaufpreis aufgrund der Abwesenheit und nachgewiesener Rücksendung durch ebay zurückgebucht wird.

 

Da ist es also nicht nur unternehmerisches Risiko, sondern betrrifft alle Verkäufer gleichermaßen.

Bei Unstimmigkeiten bleiben beiden dann nur noch der Rechtsweg, sollte sich der Zustand käuferbedingt verschlechtert haben oder eine Rückgabe unter falschem Vorwand erwirkt worden sein.

 

Allgemeines Risiko des Online-Verkaufes, so würde ich es bezeichnen wollen.

Das mit dem rechtzeitigen Aussetzen der Angebote wurde auch hier in der Gemeinschaft immer wieder mal angeraten, wenn sich private Verkäufer mit ähnlicher Thematik meldeten.

Nachricht 15 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Anonymous
Nicht anwendbar

Es mag aber auch Fälle geben, wo auf Abwesenheit gestellt werden muss und sich nicht unbedingt Urlaub dahinter verbirgt. Welchen Grund jemand hat, warum er vielleicht eine Woche nicht so ansprechbar ist wie sonst, das sei dahingestellt, das ist privat.

Und es wird in wenigen Fällen um vierstellige Summen oder 4-6 Wochen "fremdparken" gehen.

 

Es geht hier um was grundsätzliches, wo ebay vielleicht eine Veränderung vornehmen könnte, nämlich auf die Bearbeitungszeit wegen der Rückerstattung, wenn ein Verkäufer auf Abwesenheit gehen muss.

 

Ein Kauf hat immer zwei Partner- den Käufer und den Verkäufer. Und es kann nicht immer nur einer die Zeche zahlen oder immer gleich parat stehen. Und in dem Fall scheint es aber so zu sein. 

 

Es wird auch viele Käufer geben, die ein Datum, bis wann erstattet werden wird dann zur Kenntnis nehmen, ohne rumzumosern.

 

 

Nachricht 16 von 17
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Betreff: Mangel wegen Rückgabe innerhalb des Urlaubes

Ich wünsche mir auch so vieles von ebay.

Zum Beispiel, dass die Sendungsverfolgung endlich korrekt funktioniert und u.a. Händler nicht durch falsche oder verspätete Versand-Ausgangsmeldungen bzw. Auslieferungsmeldungen benachteiligt werden.

 

Oder dass die Algorithmen (weil "KI" wirklich etwas anderes bezeichnen sollte) bei Sendungsverfolgungen Fehllieferungen erkennen können, sowohl für Käufer als auch Verkäufer.

Ohne dass irgendwelche imaginären Bots Käufer- oder Verkäuferschutzfälle sinnfrei abbügeln.

 

Ich wünsche mir hingegen nicht,

dass ebay und einige Verkäufer die gesetzlich vorgeschriebenen Käuferrechte einschränken können.

 

Fazit aus dem Link in Nachricht #13 (Stand 05.05.2021):

"IV. Fazit

Online-Händler sind grundsätzlich verpflichtet, im Widerrufsfall den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Verbraucherwiderrufserklärung zu erstatten. Maßgeblich ist der Geldeingang beim Verbraucher.

 

Die Rückzahlung kann über diesen Zeitpunkt hinaus allerdings im Wege eines Zurückbehaltungsrechts bis zu dem Zeitpunkt hinausgezögert werden, in dem die Ware beim Händler eingeht oder der Verbraucher – etwa per Einlieferungsbeleg – den Nachweis der Rücksendung erbringt.

 

Zahlt der Online-Händler im Widerrufsfall nicht rechtzeitig zurück, gerät er automatisch in Zahlungsverzug und kann dem Verbraucher gegenüber zur Zahlung von Verzugszinsen und zum Ersatz weiterer verzugsbedingter Schäden verpflichtet sein."

 

Wer es braucht ...

Muss ja nicht passieren, kann aber.

Nachricht 17 von 17
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