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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Seite heute Mittag werden auf einmal bei der Kaufübersicht ein Teil der erworbenen Artikel der letzten Jahre angezeigt, auch all jene, die ich bereits ausgeblendet hatte, was ich immer dann mache, wenn eine Transaktion vollständig abgehakt ist. Die Option "Ausblenden" ist bei den bereits ausgeblendeten Transaktionen nicht verfügbar und somit in der Vergangenheit definitiv bereits ausgeblendet worden, werden aber dennoch angezeigt. Interessant auch in dem Zusammenhang, das es nur einen Teil der Artikel aus den vergangenen Jahren betrifft; ein Muster kann ich bei aller Mühe nicht erkennen...

Bis heute Morgen (sicher aber gestern Abend) war es noch so, das mir ausschließlich die gerade gekauften und noch nicht gelieferten resp. noch nicht abgeschlossenen Transaktionen angezeigt wurden.

Die s.g. Lösung aus https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Uralte-Eink%C3%A4ufe-werden-wieder-angeze... ist hier leider nicht zielführend, da sich diese Einstellung auf den Zeitraum bezieht, nicht aber auf offen/erledigt/ausgeblendet.

Das Abmelden, Löschen aller eBay-spezifischen Daten im Cache und wieder anmelden hat auch nichts geändert.

 

 

Nachricht 1 von 61
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60 ANTWORTEN 60

Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Wie ich gerade feststelle,

sind beim großen Mitbewerber, für mich ungewohnt und so meiner Meinung nach noch nicht beobachtet,

 

nun auch diverse ältere Käufe, m.M. nach noch aus 2018/2019 aufgeführt, wenn ich dort in die Kaufabwicklung gehe.

So als Hinweis, ob ich den gleichen Artikel nicht noch einmal benötigte.

 

Wenn also zwei Platzhirsche so verfahren,

wäre es zumindest zu hinterfragen, ob es überhaupt ungesetzlich wäre.

Ich persönlich habe nun gar kein Problem damit, selbst meine Käufe aus 2010 noch angezeigt zu bekommen.

 

Weil mein Konto a) persönlich ist und somit theoretisch niemand anderes Zugriff auf meine Kaufübersicht hätte,

und b) meine Frau sowieso alles einsehen könnte, selbst meine Bankkonten, den kompletten email-Verkehr erhaltenswerter Nachrichten (z.B. Käufe und andere Geschäftsabschlüsse etc.) und nach Belieben mein Handy durchstöbern könnte (wenn sie mir zwei Finger abschnitte 😁) oder auf Anfrage hin auch jederzeit dürfte.

Alle anderen Menschen aus meinem näheren oder weiteren Umfeld hätten hingegen nie die Gelegenheit, dies einzusehen.

 

Also warum dieser Hype um die verlängerte Einsicht in die Käufe? Weil man sich aus Bequemlichkeit nicht ausloggen mag?

Oder weil man im Zeitalter des freiwilligen Teilens aller möglicher Daten mit google, Apfel oder Unsocial Media eine gesteigerte Sorge um seine Daten nun ausgerechnet bei ebay verspürt?

Verstehe ich immer noch nicht!

Nachricht 41 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Dazu noch als Ergänzung:

 

Beim Mitbewerber kann ich angemeldet mit zwei einfachen Klicks meine Käufe selbst aus dem Jahre 2009 noch aufrufen! Und die archivierten.

Nachricht 42 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

 

Ich kann die Aufregung um das Thema auch nicht nachvollziehen.

Sogar meinen ersten Kauf aus dem Jahr 2004 kann ich da aufrufen.

Wüsste nicht, warum mich das stören sollte, ganz im Gegenteil, war diese lange zurück reichende Aufstellung doch so manches mal hilfreich.

 

Von Gesetztesverstößen in dieser Hinsicht zu reden, halte ich für übertrieben, wie das ganze Thema übrigens auch.

Einfach an den Haaren herbeigezoge Probleme.

 

Wen es stören mag, der soll klagen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 43 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt


@sunrise1605  schrieb:

 

Wen es stören mag, der soll klagen.

 


Oder einfach das Konto schließen (lassen). Habe ich 2019 auf A. so gemacht, da sich meine 12 Jahre alte Liste anders nicht löschen ließ. Hatte dann vor, mich neu anzumelden, aber bist heute dann doch keinen Bedarf mehr dafür. Kundenbindung geht sicherlich anders.

Nachricht 44 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt


@kaufmagnet  schrieb:

@sunrise1605  schrieb:

 

Wen es stören mag, der soll klagen.

 


Oder einfach das Konto schließen (lassen). Habe ich 2019 auf A. so gemacht, da sich meine 12 Jahre alte Liste anders nicht löschen ließ. Hatte dann vor, mich neu anzumelden, aber bist heute dann doch keinen Bedarf mehr dafür. Kundenbindung geht sicherlich anders.


 

Tja, und ich halte es für eine gute Kundenbindung, wenn ich alle meine Käufe aufrufen kann, egal wie lange die her sind.

So verschieden empfinden die Kunden halt.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 45 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt


@sunrise1605  schrieb:


Tja, und ich halte es für eine gute Kundenbindung, wenn ich alle meine Käufe aufrufen kann, egal wie lange die her sind.

So verschieden empfinden die Kunden halt.

 


Und die Lösung dieses Problems: Jeder sollte seine uralten historischen Listen selbst dauerhaft löschen können, wenn er meint, diese nicht mehr zu benötigen. Älter als 3 Jahre = dauerhaft löschbar.

 

Wie lange sollen denn irgendwelche uralten Einkaufslisten (ob sichtbar oder intern unsichtbar) gespeichert werden? 10 Jahre? 100 Jahre? 500 Jahre? Da können dann die ur-ur-ur-ur-Enkel nachforschen, welches Waschmittel oder Klopapier und so, ihre ur-ur-ur-ur-Oma damals gekauft hatte. Gratulation, genial, einfach toll.

 

Verbrauchsartikel sind schon längst verbraucht, vor Jahren gekaufte Pflanzen schon längst hinüber, andere Artikel schon lange im Müll, einige Artikel besitzt gar man nicht mehr, weil sowieso für jemand anderen gekauft, und dann noch die speziellen Käufe, wegen denen man satten Ärger hatte. An diese möchte man natürlich gerne immer mal wieder erinnert werden. Und nach einigen Monaten sind viele der Angebote von eBay ohnehin gelöscht und es erscheint beim Versuch diese aufzurufen und eventuell nachzubestellen nur noch "Wir haben überall gesucht".

Nachricht 46 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Na, wenn die Ur-ur-ur-ur-Verwandten denn alle Ihr Passwort von Ihnen bekommen haben und Ihr Mitgliedskonto nicht rechtzeitig gelöscht würde, dann sei es so.

 

Auch ich persönlich empfinde es als durchaus hilfreich, zumindest den alten Verkäufer noch aufrufen zu können.

 

Der alte Artikel selbst interessiert mich ja eh' nicht mehr bzw. es muss dieser ja nicht mehr aufrufbar sein, wenn sich Produktwechsel oder Preisänderungen ergeben haben.

Aber ich bekomme angezeigt, ob ein Kauf abgebrochen werden musste und ich kann möglicherweise an einen hervorragenden Verkäufer erinnert werden.

Und ich kann dann einen entsprechenden, ähnliche Artikel suchen und sehen, ob der lobenswerte Verkäufer diesen auch anbietet.

 

Womit Sie natürlich schon Recht haben:

Wenn Sie sich aus freien Stücken dazu entscheiden, einige der Käufe zu löschen, dann sollte man auf Plattformseite dem auch nachkommen.

 

Dazu aber mal zum Nachdenken:

Wenn einige Ihrer Familienmitglieder, auch ohne Ur-ur-ur..., Einblick und Zugriff in Ihr ebay-Konto hätten,

dann könnten auch diese bestimmte Käufe löschen.

 

Ob dies ebenfalls immer so in Ihrem Interesse läge? 😁

 

Nachricht 47 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Anonymous
Nicht anwendbar

@kaufmagnet  schrieb:

@sunrise1605  schrieb:


Tja, und ich halte es für eine gute Kundenbindung, wenn ich alle meine Käufe aufrufen kann, egal wie lange die her sind.

So verschieden empfinden die Kunden halt.

 


Und die Lösung dieses Problems: Jeder sollte seine uralten historischen Listen selbst dauerhaft löschen können, wenn er meint, diese nicht mehr zu benötigen. Älter als 3 Jahre = dauerhaft löschbar.

Allein das ausblenden können wie vorher würde schon reichen.

 

Wie lange sollen denn irgendwelche uralten Einkaufslisten (ob sichtbar oder intern unsichtbar) gespeichert werden? 10 Jahre? 100 Jahre? 500 Jahre? Da können dann die ur-ur-ur-ur-Enkel nachforschen, welches Waschmittel oder Klopapier und so, ihre ur-ur-ur-ur-Oma damals gekauft hatte. Gratulation, genial, einfach toll.

 

Durch das dauerhafte ausblenden wäre jedem gedient. Denn dann kann es jedem selbst überlassen werden, wenn er in alten Käufen stöbern muss oder nicht.

 

 

Verbrauchsartikel sind schon längst verbraucht, vor Jahren gekaufte Pflanzen schon längst hinüber, andere Artikel schon lange im Müll, einige Artikel besitzt gar man nicht mehr, weil sowieso für jemand anderen gekauft, und dann noch die speziellen Käufe, wegen denen man satten Ärger hatte. An diese möchte man natürlich gerne immer mal wieder erinnert werden. Und nach einigen Monaten sind viele der Angebote von eBay ohnehin gelöscht und es erscheint beim Versuch diese aufzurufen und eventuell nachzubestellen nur noch "Wir haben überall gesucht".

 

Da ist es bei mir ähnlich. Ich muss tatsächlich nach dem Kauf dann nichts mehr sehen und die Sachen, die ich wieder nachkaufe, die habe ich sowieso auf der Beobachtungsliste, damit ich nicht lange suchen muss, wenn es wieder soweit ist. Oder ich merke dann, der Artikel ist weg und ich muss mich neu orientieren.


 

Nachricht 48 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Wobei das reine Ausblenen ja eigentlich überhaupt nichts nutzt, wenn andere ebenfalls Zugriff auf dieses Mitgliedskonto hätten.

Das scheint ja relativ verbreitet, dass es "Familienkonten" gibt, auch wenn es gemäß Grundsatz so nicht sein sollte.

 

Dann klickt man einfach auf "Ausgeblendete anzeigen", und schon gibt es gar kein Geheimnis mehr.

 

Deshalb wäre wohl das mögliche Löschen aller Käufe älter als zwei Jahre (innerhalb dieser vielleicht aus Gewährleistungsgründen noch nicht, um den Verkäufer noch ausfindig machen zu können) durchaus auch erstrebenswert für den einen oder anderen.

 

 

Nachricht 49 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt


@viersektoren-verbannt  schrieb:

 

Dazu aber mal zum Nachdenken:

Wenn einige Ihrer Familienmitglieder, auch ohne Ur-ur-ur..., Einblick und Zugriff in Ihr ebay-Konto hätten,

dann könnten auch diese bestimmte Käufe löschen.

 


Bei von mir ausgesuchten wichtigen Käufen lege ich mir immer einen Link auf Festplatte, einschließlich eines Screenshots der Angebotsseite. Da verlasse ich mich ohnehin nicht auf die Gnade eBays, ob die Seite irgendwann noch da ist oder dann vielleicht doch schon gelöscht wurde.

 

Die Frage ist eher, was eBay eigentlich mit der nicht-löschbaren Einkaufsliste vor hat? Denn eBay hat ja immer Zugriff darauf. Wenn ich die Liste nicht mehr benötige, aber eBay sich weigert, diese dauerhaft löschbar zu machen, dann scheinen da ja irgendwelche, nicht zwangsläufig gesetzeskonforme Interessen von eBay dahinter zu stehen. Nur mal so zum Nachdenken.

Nachricht 50 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Soweit richtig.

 

Nicht erkennbar jedoch für den Nutzer,

ob ebay denn tatsächlich auch im Hintergrund diese Daten löscht, wenn es nur vordergründig beim Nutzer nicht mehr einsehbar wäre.

 

Und hier kommt nun möglicherweise tatsächlich der Gedanke der Datenschutzverordnung zum Tragen:

Ob denn diese Rumpfdaten in den Einzelheiten zum Kauf aus bei mir längstens bis 2017 zurückliegend auch Daten enthalten, die von Hause aus gelöscht werden müssten,

weil sie keinerlei Tragweite mehr für den Kauf und die Abwicklung besitzen.

Also nicht mehr unmittelbar zur Durchführung des Rechtsgeschäftes und weiterer, eventuell folgender rechtlicher Maßnahmen notwendig wären.

 

Bei mir nun März 2017 als ältester aufrufbarer Kauf in dieser Übersicht. Ich glaube tatsächlich auch, dass keine gesetzliche Daten-Aufbewahrungsfrist dazu für sieben Jahre anwendbar wäre.

 

Womit eine freiwillige Löschung durch den Nutzer ebay eigentlich dazu verpflichten müsste,

diese Daten tatsächlich komplett und unwiderbringlich aus dem gesamten System zu entfernen.

 

Darüber hinaus vertrete ich aber weiterhin den Standpunkt, dass ich nichts gegen diese Datenaufbewahrung einzuwenden habe.

Nur dass dies eben mein ganz persönliches Empfinden darstellt und keineswegs bedeuten soll,

dass ich Ihre Bedenken und Anmerkungen zu diesem Thema in Abrede stellen möchte.

 

Vielleicht hilft es ja, wenn Sie, @kaufmagnet ,

ebay über die im Impressum genannte Adresse anschrieben und darin unmissverständlich auf die endgültige Löschung hinweisen und auffordern. Auch in Hinblick auf Datenschutzverordnungen.

 

Das Ergebnis hier zu teilen wäre bestimmt interessant für den einen oder anderen Nutzer.

Denn Sie sind mit Ihrer Ansicht wahrlich nicht alleine.

 

Nachricht 51 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Hallo zusammen,

auch ich hatte heute etwas privat gesucht und bei mir geht es bis ins Jahr 2017 😁

Nachricht 52 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Aus der aktuellen eBay-Datenschutzerklärung:

 

"In Europa betragen die Aufbewahrungsfristen in der Regel zwischen 6 und 10 Jahren (z.B. für Verträge, Mitteilungen und Geschäftsbriefe). Soweit gesetzlich zulässig oder erforderlich, schränken wir die Verarbeitung Ihrer Daten ein anstatt sie zu löschen (z.B. durch Sperrung). Dies gilt insbesondere in Fällen, bei denen wir die betreffenden Daten möglicherweise noch für die weitere Vertragsabwicklung oder die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung benötigen oder in denen eine Aufbewahrung anderweitig gesetzlich erforderlich oder zulässig ist. Das maßgebliche Kriterium für die Dauer der Einschränkung der Verarbeitung sind dann die gesetzlichen Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf der relevanten Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen werden die betreffenden Daten gelöscht."

 

Ob diese 6 - 10 Jahre für Artikelbezeichnungen/Eigenschaften von Käufen/Verkäufen, einschließlich der dazugehörenden Personalien der Käufer/Verkäufer gelten, kann womöglich bezweifelt werden. Denn diese sollten dann ja allenfalls vom Käufer/Verkäufer aufbewahrt werden müssen. Mir ist allerdings nichts darüber bekannt, Rechnungen von Online-Käufen 10 Jahre lang aufbewahren zu müssen; Kassenzettel aus einem Ladengeschäft schon mal gleich gar nicht. Warum sollten für eBay-interne Vorgänge (z.B. eBay-Steuererklärung) dann die persönlichen Daten der eBay-Kunden nötig sein? Wird ein Artikel anonym in einem Ladengeschäft gekauft, fallen diese persönlichen Daten ja erst gar nicht an. Mitunter werden die zugehörigen Angebotsseiten bei eBay schon nach einigen Monaten gelöscht. Sollten diese Angebotsseiten (mit eventuellen Rechtsverstößen darin) dann nicht ebenfalls "für die weitere Vertragsabwicklung oder die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung" 10 Jahre lang online einsehbar bleiben?

Nachricht 53 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Hallo @kaufmagnet und in die Runde und Danke, dass ihr uns darauf aufmerksam macht, dass bereits ausgeblendete Bestellnummern in den letzten Wochen für manche von euch wieder sichtbar wurden. Wir haben die Beobachtungen von @mr.brunoarmani und @mmstore74 (privates eBay-Konto) an die Technik weitergegeben.

 

Wichtig ist uns an dieser Stelle aber eindeutig zu erwähnen, dass dieses Verhalten keine Datenschutzbedenken mit sich bringt. Die wieder eingeblendeten Käufe sehen ja nur die jeweiligen Käufer*innen, die alleinigen Zugriff auf ihr eBay-Konto haben. Wie ich diesem und anderen Themen entnehmen kann, gibt es durchaus auch positive Reaktionen auf die Einsicht länger zurückliegender Käufe.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 54 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt


miriam@ebay  schrieb:

 

Die wieder eingeblendeten Käufe sehen ja nur die jeweiligen Käufer*innen, die alleinigen Zugriff auf ihr eBay-Konto haben. Wie ich diesem und anderen Themen entnehmen kann, gibt es durchaus auch positive Reaktionen auf die Einsicht länger zurückliegender Käufe.


Genau das ist ja der springende Punkt: Wenn außer dem eingeloggten Inhaber des eBay-Kontos tatsächlich niemand die uralten Käufe einsehen kann und derjenige die Daten dieser uralten Käufe nicht mehr benötigt, dann könnten diese Daten doch einfach unwiederbringlich löschbar gemacht werden. Von automatischem Löschen ist ja nicht die Rede. Irgendwie ist das alles schon etwas verdächtig.

Nachricht 55 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

@ miriam von ebay

Es ist nicht glaubhaft, was Sie da erzählen. Wenn Sie Daten - ungesetzlich - über viele Jahre speichern, die eigentlich gelöscht werden MÜSSEN und es nicht machen, dann öffnen Sie Drittabfragern, aber auch ebay selbst Vorteile.

Ich möchte nicht, dass meine Verkäufe von 2017 noch irgendwo gespeichert sind. Das geht niemanden mehr etwas an, weder ebay, noch Spiogenten der USA bis Europa.

 Seine Daten in allem vor Staat, privaten Diensten oder sonstigem Geschmeiß zu schützen ist schon jetzt, aber noch mehr zukünftig absolut überlebenswichtig! 

 

M.

 

 

Nachricht 56 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Richtig!

Aber ebay hat ÜBERHAUPT KEIN RECHT, fremde Verträge langfristig abzuspeichern, denn die sind kein Gegenstand IHRER Geschäftlichkeit mit dem ebay-Verkäufer. Der Inhalt der Verträge zwischen K und VK ist davon getrennt zu sehen und zu behandeln. 

Wenn überhaupt hier Daten ins letzte Jahrzehnt gesammelt und vorgehalten werden für sich und alle abfragende Welt, dann ausschließlich die Zahlungen an ebay vom VK, ggflls. Rückzahlungen.  Der Inhalt der Auktion braucht dafür auch nicht mehr gespeichert zu werden.

Nachricht 57 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt

Hallo @kaufmagnet und @mahausm_0! Inzwischen haben wir nochmals bei den bei eBay für die Einhaltung des Datenschutzes beauftragten Personen nachgefragt und verweisen an dieser Stelle gerne auf unsere Datenschutzerklärung, um die Spekulationen zu beenden. 

 

Wir halten Folgendes fest:

Speicherdauer und Löschung
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns und unseren Dienstleistern im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht gespeichert, soweit und solange dies für die in dieser Datenschutzerklärung genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist (weitere Informationen zu den Verarbeitungszwecken finden Sie unter Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie Kategorien von Empfängern). Anschließend löschen wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß unseren Richtlinien zur Datenaufbewahrung und -löschung oder ergreifen Maßnahmen, um die Daten ordnungsgemäß zu anonymisieren. Etwas Abweichendes gilt dann, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet oder berechtigt sind, Ihre personenbezogenen Daten länger aufzubewahren (z.B. zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen oder für Steuer-, Buchhaltungs- und Prüfzwecke oder zur Aufdeckung und Verhinderung betrügerischer oder illegaler Aktivitäten bei eBay). In Europa betragen die Aufbewahrungsfristen in der Regel zwischen 6 und 10 Jahren (z.B. für Verträge, Mitteilungen und Geschäftsbriefe). Soweit gesetzlich zulässig oder erforderlich, schränken wir die Verarbeitung Ihrer Daten ein anstatt sie zu löschen (z.B. durch Sperrung). Dies gilt insbesondere in Fällen, bei denen wir die betreffenden Daten möglicherweise noch für die weitere Vertragsabwicklung oder die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung benötigen oder in denen eine Aufbewahrung anderweitig gesetzlich erforderlich oder zulässig ist. Das maßgebliche Kriterium für die Dauer der Einschränkung der Verarbeitung sind dann die gesetzlichen Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf der relevanten Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen werden die betreffenden Daten gelöscht.

 

Alle personenbezogene Daten, die eBay von euch speichert, können über eine Abfrage angefordert werden. Es ist produktseitig so vorgesehen, dass unter "Käufe" / "Bestellungen einsehen" ab jetzt alle Käufe für bis zu 7 Jahre einsehbar sind. Bestellungen können gerne weiterhin ausgeblendet werden und es ist Nutzer*innen erlaubt, mehr als nur 1 eBay-Konto zu führen 🙂.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 58 von 61
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miriam@ebay  schrieb:

Etwas Abweichendes gilt dann, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet oder berechtigt sind, Ihre personenbezogenen Daten länger aufzubewahren (z.B. zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen oder für Steuer-, Buchhaltungs- und Prüfzwecke oder zur Aufdeckung und Verhinderung betrügerischer oder illegaler Aktivitäten bei eBay). In Europa betragen die Aufbewahrungsfristen in der Regel zwischen 6 und 10 Jahren (z.B. für Verträge, Mitteilungen und Geschäftsbriefe).

 


Daher könnte man sagen, die gesetzlichen Vorgaben widersprechen sich selbst. Einerseits sollen (oder müssen) personenbezogene Daten gelöscht werden, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Andererseits sorgen genau diese gesetzlichen Vorgaben für ein längeres Benötigen der Daten.

 

Merkwürdig: Eigentlich sollte dann ja jeder Käufer oder Verkäufer selbst für das Aufbewahren seiner Daten zuständig sein. Bei mir hat aber noch nie irgend jemand nach Jahre alten Daten von irgendwelchen beliebigen Käufen oder Verkäufen gefragt, um diese einzusehen, oder auch nur um zu kontrollieren, ob ich mich an die Vorschriften zur Aufbewahrung halte. Wenn also für den Käufer oder Verkäufer anscheinend keine Verpflichtung zur jahrelangen Aufbewahrung der Daten besteht, wieso dann für einen Dritten, der den Handel nur vermittelt?

 

Und wenn es - unter anderem - um die Verhinderung betrügerischer oder illegaler Aktivitäten bei eBay geht, warum werden dann innerhalb kürzester Zeitspannen die dazugehörigen Angebote gelöscht? Genau auf den Angebotsseiten sollten ja die betrügerischen Angaben zu finden sein, oder wo sonst? Sollten dann die Seiten mit den Angeboten nicht ebenfalls 6 bis 10 Jahre aufrufbar sein?

 

Eher seltsam alles.

 

Solange die Daten uralter Transaktionen (sicher nicht nur durch mich) abrufbar sind, habe ich einfach immer das Gefühl, die betreffende Transaktion ist nicht vollständig abgeschlossen und erledigt; da hängt dann immer noch irgendwie etwas in der Luft, das noch kommen könnte (und sei es nur eine dumme Idee meinerseits). Vielleicht geht das ja auch nur mir so.

Nachricht 59 von 61
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Uralte und ausgeblendete Einkäufe werden wieder angezeigt


@kaufmagnet  schrieb:

 

Merkwürdig: Eigentlich sollte dann ja jeder Käufer oder Verkäufer selbst für das Aufbewahren seiner Daten zuständig sein. Bei mir hat aber noch nie irgend jemand nach Jahre alten Daten von irgendwelchen beliebigen Käufen oder Verkäufen gefragt, um diese einzusehen (....)

 


◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇

 

also im Hilfeforum sind immer wieder Anfragen bzgl. der länger zurückliegenden Käufe, weil Daten wegen der Garantie, für die Versicherung oder auch die Polizei benötigt werden und die allermeisten Käufer alles löschen, sobald der Artikel wie beschrieben eingetroffen ist 

 

es gibt zwar einiges, worüber man sich beschweren könnte - dass rudimentäre Daten der Käufe jetzt wieder länger angezeigt werden, finde ich persönlich positiv 

 

... und wer nicht will, dass andere Familienmitglieder sehen, was gekauft (oder verkauft) wurde, sollte sich an die Grundsätze halten und den Account nicht mit anderen teilen

Nachricht 60 von 61
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