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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Hallo nochmal zusammen, ich würde gerne wissen ob das so okay ist??

Ebay spricht/verspricht wer mit Sendungsnummer versebdet genießt Verkäuferschutz (steht auch dort wenn man Etiketten direkt über ebay kauft) bedeutet doch eigentlich, der Verkäufer ist safe, oder?

Nun wie verhält es sich normal, wenn das Ticket wie gesagt über ebay gekauft wurde, die Sendung nachweislich im Postshop abgegeben wurde, beim Dienstleister nachweislich bearbeitet wurde und die Sendung als zugestellt im Sendungsverlauf steht, VERKÄUFERSCHUTZ sollte doch greifen, oder??

Gibt es zu einer klaren Aussage, wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz, etwa Schlupflöcher, dürfte nicht sein, oder?

entweder man steht zu seinen Aussagen, oder man verliert an Glaubwürdigkeit, steht so halb als Lügner da, denn

genauso wurde von mir pflichtbewusst und pünktlich verfahren und der Sendungsverlauf abgeben, bearbeitet und zugestellt ist genauso zu lesen.

Käufer sagt, Artikel nicht erhalten, öffnet Fall und was passiert?? was eigentlich sein darf/dürfte mein Geld wird einbehalten!!!

Nun, alles richtig gemacht und doch alles verloren?? Ware weg, Porto bezahlt, Ebayprovison und Anzeigengebühren bezahlt, Festprovision und anteilig Shopgebühren bezahlt und keinen Cent!!

Ich finde das sehr verwerflich, denn es wurde nachweislich alles richtig gemacht verpricht Verkäuferschutz und beschlagnahmt mein Geld, warum??

Kann mir jemand von ebay mal plausibel machen, denn juristisch ist so ein Vorgehen seitens von ebay mal mehr als fragwürdig, da denke ich, sind wir NORMALHOBBYJURISTEN, einer Meinung, oder??

Verkäuferschutz bedeutet Schutz, oder?? aber Schutz vor was?? Hochwasser?? Element**Autsch**äden?? oder eigentlich vor dem Verlust seines Geldes für einen verkauften Artikel, der nachweislich mit Sendungsnummer versendet wurde und als zugestellt im Sendungsverlauf steht.

Bin gespannt ob ich eine Antwort bekomme, die für alle/viele Betroffenen, greifbar und nachvollziehbar sowie verständlich ist.

Eindeutige Aussagen sollten eindeutige Taten folgen, oder??

Also bis bald mal wieder

Bleibt gesund

Nachricht 1 von 19
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18 ANTWORTEN 18

Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Da ich nicht "Gewerblich" verkaufe und noch in einem nicht EU-Land wohne kann ich hier nur als "Privater-Verkäufer" sprechen. Auch verwende ich keine Etiketten von Ebay.

Ich versende die Pakete grundsätzlich nur "Eingeschrieben mit Sendungsverfolgung". Egal ob in Europa oder Weltweit. Hier gib es bei mir keine Ausnahmen. Diese Versandart ist bei mir als Standart hinterlegt.

Eine Option welche ein paar € mehr kostet, jedoch hat der Käufer und der Verkäufer die Kontrolle über den ganzen Verlauf der Zustellung des Artikels. Je nach Dienstleister im Empfängerland hat die Sendungsverfolgung auf der entsprechenenden Webseite eine Verzögerung von 1-2 Tagen. Ausnahmen gibt es nur auf Anfragen bei mir.

Da biete ich auch eine Versand mit Fedex an.

Kostet jedoch etwa das doppelte, hat jedoch den einmaligen Vorteil das Pakete welche ich am Montagmorgen zum Versand abgebe, am Samstag z.B. in den USA dem Käufer geliefert werden. Sendungsverfolgung mit einer Verzögerung von einem  1/2 Tag.

Streitfälle bei denen der Verkäuferschutz gegriffen hat hatte ich etwa 10 Stk. seit ich bei Ebay dabei bin und habe jeden von diesen zu meinen Gunsten abschliessen können.

Ein weiters Sicherheitelement, was ich seit Anfang immer gemacht habe ist, eine Fotodokumentation von jedem Paket zu erstellen. Diese Dokumentation zeigt nochmals den Artikel, die Verpackung des Artikels, den Umkarton, sowie das Versandbereite Paket. Je nach Artiekl ist die Dokumentation bis zu 12 Fotos gross.

Beim Versand aus einem nicht EU-Land ist es ebenfalls zwingend notwendig das eine Zolldeklaration (CN22) wahrheitsgetreu ausgezufüllt werden muss.

Das einige was jetzt noch geschen kann ist, dass der Käufer egal in welchem Land der Artikel zugestellt werden sollte noch Zoll- und Einfuhrgebühren bezahlen muss.

Um auch hier in den Genuss des Verkäuferschutz zu kommen, ist alles auf meinen Inseraten niedergeschrieben.

Damit liegt die Schuld dann eindeutig beim Käufer, denn das ganze Inserat lesen, ist heute leider nicht mehr üblich.

 

Mir ist klar das es keinen 100% Schutz gegen alles geben wird, jedoch bin ich der Meinung, gut vorbereitetet Sendungen sind doch schon einmal ein Anfang.

Sollte es zu einem Streitfall kommen, habe ich die Erfahrung gemacht, nur mit einem Mitarbeiter bei Ebay telefonieren oder per Mail komunizieren, sachlich und freundlich bleiben und wenn nötig die vorhanden Unterlagen zu Verfügung stellen.

Nachricht 2 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Nur mal eine kleine Anmerkung 🤔

 

Wer sich als Händler darauf verläßt von ebay Schutz zu bekommen steht schnell im Regen.

ebay bietet einem als Händler nichts anderes als das was auch jeder Transportdienstleister bietet, nämlich Sendungsnummer verfolgten Versand der in der Regel beim Transportdienstleister eben auch versichert ist.

@murmu67´s Art der Versandabfertigung kann vieles vermeiden, doch gegen krimminelle Elemente in der Gesellschaft weltweit gibt es keine Versicherung sondern hier greift nur das unternehmerische Risiko welches durch gut kalkulierte Preise den Verlust etwas abmildern kann.

 

Manchmal wenn  ebay was auch immer erfüllt sieht entscheidet es aus Kulanz den Verkäufer zu entschädigen.

In diesem Sinne
Luggi
Nachricht 3 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Hallo @trading-and-more 

wenn du eine von ebay anerkannte Versandart mit Zustellnachweis nutzt, Sendungsnummer usw innerhalb der Fristen und im Fall erneut hinterlegt wurden,  sollte in der Tat der Verkäuferschutz greifen. Das heißt aber lediglich, ebay erkennt eine Zustellung an und wird dir mit hoher Wahrscheinlichkeit erst einmal nicht die Auszahlung verweigern.


An sonsten ist es wie @dartshop_luggis_de schreibt.
Der Zustellnachweis sagt nicht aus, ob der Käufer tatsächlich die.., seine..., keine... oder irgendeine Ware erhalten hat. Du bist als gewerblicher Anbieter dann immer noch in der Pflicht, wenn der Käufer bei dir "nichts erhalten" meldet, sich mit Ihm und deinem Versanddienstleister auseinanderzusetzen und Nachweise zu erbringen. Eine fast Unmöglichkeit mit Aussage gegen Aussage.
Wir sind hier aber Laien mit nur einem Rechtsempfinden.
Was richtig ist und genau gemacht werden muß, kann nur eine fundierte Rechtberatung beim Fachmann oder eine Gerichtsentscheidung klären. 

Nachricht 4 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Hallo, es gibt soch eine klare Aussage von ebay, die lautet "Wenn jemand mit Sendungsnummer versendet genießt er Verkäuferschutz"

Nun Sendungsnummer bedeutet, Tracking, genau, also ist die Aussage nun richtig von ebay??

Oder

gibt es irgendwo noch ein aber??? wenn ja, darf man die obige Aissage so nicht nennen, das ist mal Fakt, denn IRREFÜHREND oder??

Nachricht 5 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Hallo @trading-and-more 

 

Problem bei der ganze Sache ist eigentlich, wie man "Verkäuferschutz" definiert. Fast jede eBay-Website auf der Welt hat andere Anforderungen an den "Verkäuferschutz". Während es bei der einen eBay Seite ausreicht, dass der Verkäufer lediglich den Versand nachweisen muss (anhand der Sendungsnummer), muss auf einer anderen eBay Seite der Verkäufer auch nachweisen, dass die Sendung auch angekommen ist, oft sogar, dass genau derjenige, welcher die Bestellung aufgegeben hat, auch für den Empfang unterschrieben hat, und nicht etwa jemand anderes aus dem gleichen Haushalt - speziell bei internationalem Versand. 

 

So ist es bei eBay Deutschland häufig vorgekommen, dass bei einem Kauf aus den USA nach Deutschland lediglich der Verkäufer den Versand belegen musste, während umgekehrt bei einem Kauf aus Deutschland in die USA der Verkäufer auf dieser Seite den Empfang beim Käufer mit einer Online einsehbaren Unterschrift nachweisen können musste, um bei einem als nicht erhaltenen gemeldeten Artikel nicht Artikel und Geld zu verlieren.

 

Es kommt also immer darauf an, von wo man verschickt, wohin man verschickt und über welche Seite der Kauf abgewickelt wurde. Danach richtet sich nämlich, ob jetzt beispielsweise eBay.de einen eventuellen Käufer- oder Verkäuferschutzfall entscheidet oder aber eBay.com oder eine andere eBay Plattform. Das richtet sich nämlich in der Regel a) danach, wo der Käufer angemeldet ist und b) über welche Seite gekauft wurde und c) manchmal auch danach, wohin verschickt wurde - wenn beispielsweise eine Rückgabe angefragt wird...

 

Ist alles gar nicht so einfach und auch zum Teil meiner persönlichen Meinung nach so ausgelegt, dass man eBay nicht auf eine bestimmte Verfahrensweise festnageln kann. Und selbst, wenn im Verkäuferschutzfall eBay zu Gunsten des Verkäufers entscheidet, bleibt dem Käufer immer noch der Ausweg, einen Streitfall beim Zahlungsdienstleister zu eröffnen. Bei PayPal sogar bis zu 180 Tage ab Kaufdatum. Und da hilft dann auch eine Sendungsnummer nichts mehr, weil diese Daten lediglich 90 Tage Online abrufbar sind.

 

 

Nachricht 6 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Ja, es gibt eine Aussage von ebay Deutschland - die eigentlich, da wir in Deutschland leben und auch auf ebay.de registriert sind unabhängig sein müssen oder sollten in welches Land auf der Welt wir versenden, egal was in ebay-papuaneuginea gilt!!!

WER MIT SENDUNGSNUMMER VERSCHICKT GENIESST VERKÄUFERSCHUTZ

das ist eine klare Aussage, eigentlich ohne wenn und aber

 

Nachricht 7 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz


@trading-and-more  schrieb:

Ja, es gibt eine Aussage von ebay Deutschland - die eigentlich, da wir in Deutschland leben und auch auf ebay.de registriert sind unabhängig sein müssen oder sollten in welches Land auf der Welt wir versenden, egal was in ebay-papuaneuginea gilt!!!

WER MIT SENDUNGSNUMMER VERSCHICKT GENIESST VERKÄUFERSCHUTZ

das ist eine klare Aussage, eigentlich ohne wenn und aber

 


Man muss die Details beachten
1. Sendungsnummer = Verkäuferschutz = JA, wenn eine Zustellung mit dieser Sendungsnummer bestätigt wird.
2. Sendungsnummer = Verkäuferschutz = NEIN, wenn eine Zustellung nicht belegt werden kann (Verlust, Zusteller kein Bock, nicht angetroffen, nicht abgeholt usw.)

 

Wenn ein Käufer "nicht erhalten" dir oder ebay gegenüber meldet, mußt du, trotz Käuferschutz, aktiv werden. Du mußt nachweisen, daß der Käufer sein Paket in den Händen hält, egal ob ebay dich auszahlt oder ebend nicht.

Nachricht 8 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

 

Der Ebay Verkäuferschutz schützt dich aber nicht vor unehrlichen Käufern, die behaupten, das Paket war leer, hatte den falschen Inhalt, defekten Artikel usw.

 

Du wirst nur geschützt, wenn der Käufer behauptet gar kein Paket erhalten zu haben.

Deshalb haben sich viele Käufer darauf verlegt, eben den Inhalt, wie oben beschrieben, zu "bemängeln".

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 9 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz


@trading-and-more  schrieb:

 

Nun wie verhält es sich normal, wenn das Ticket wie gesagt über ebay gekauft wurde, die Sendung nachweislich im Postshop abgegeben wurde, beim Dienstleister nachweislich bearbeitet wurde und die Sendung als zugestellt im Sendungsverlauf steht, VERKÄUFERSCHUTZ sollte doch greifen, oder??

 


Hallo,

 

also ich lese ich jetzt richtig, dass der Fall noch offen ist und noch nicht entschieden wurde?

Und ebay hat erst einmal den Betrag blockiert?

 

Soweit ist es doch noch ein nachvollziehbarer Vorgang.

Ich denke mal es geht hier um eine Briefsendung mit Matrix-Code?

Wenn Du die Regeln befolgt hast, sollte der Fall dann zu Deinen Gunsten enschieden werden.

Daher verstehe ich die ganze Aufregung noch nicht.

 

Und beachte: Der ebay-Verkäuferschutz ist eine freiwillige Leistung von ebay.

Auch wenn hier ebay z.B. für Dich entscheiden würde, hat das rechtlich - nach BGB gesehen - keine Bedeutung.

Wenn der Kunde weiterhin behauptet nichts erhalten zu haben und rechtl. Schritte gehen würde, würde eine Briefsendung mit der Sendungsnummer eh nicht ausreichen, um die Zustellung zu beweisen.

Aber als gewerblicher weißt Du ja bestimmt ... daher verstehe ich Deine Aufregung noch weniger.

 

Wenn Du das Risko nicht mitspielen willst, dann sende halt als Einschreiben oder Paket

 

Nachricht 10 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Hallo@trading-and-more,

Wenn Du als "Gewerblicher-Verkäufer" einen 100% Schutz willst, wirst Du und auch " Private-Verkäufer" dies leider nie erhalten.

Sehr gute Vorkehrungen beim Versand ist die einzige Möglichkeit die es gibt, dies habe ich Dir ja schon geschrieben.

Als "Gewerblicher-Verkäufer" bei uns (Nicht EU-Land), hast Du noch  weitere Möglichkeiten deine Sendung abzusichern.

Nur die Sendungszustellung:

Zusatzleistungen "Signature", "Assurance" und "Eigenhändig"

Kennzeichnung:

Die Sendungen werden zusätzlich zur Sendungsnummer mit einem speziellen Etikett gekennzeichnet:

  • Signature "SI"
  • Assurance "SI"
  • Sendungen verfolgen

Als Absenderin oder Absender können Sie folgende Informationen über den Onlinedienst «Sendungen verfolgen» abrufen:

  • Versandstatus
  • Name der Person, die das Paket angenommen hat

Die andere Möglichkeit ist eine Transportversicherung:

Wann ist eine Transportversicherung sinnvoll?

Sobald Sie eigene oder fremde Ware transportieren, die einen großen finanziellen Wert besitzen und Sie für den Verlust oder Beschädigung haftbar gemacht werden können, lohnt sich eine Transportversicherung.

Der Spediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes entsteht.

 

Bei Diebstahl wird es schon schwieriger:

Der Zustelldienst haftet bei Paketen nur bis zu € 500.00, bei Paketen gegen Unterschrift bis zu € 1'500.00, bei Sendungen mit der Zusatzleistung Assurance bis zu € 5'000.00.

Auch DHL begrenzt in Ihren AGB die Haftung für Inlandpakete ohne Zusatzservices auf maximal € 500.00.

 

USPS kann Ihnen gestohlene, verlorene oder verschwundene Pakete erstatten, wenn die Post versichert war. Wenn Ihre Pakete nicht versichert waren, wird Ihnen der USPS wahrscheinlich keine Rückerstattung gewähren. Wenden Sie sich stattdessen an den Verkäufer. Dies gilt auch für andere Lieferdienste.

Nachricht 11 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Hallo, ich bin 25 Jahre dabei und denke ich weiß was es für andere Optionen gibt, ich kann es am sichersten direkt selbst gegen Unterschrift abgeben/überbringen

aber meine Frage!!!

Eine klare Aussage von ebay die lautet

WER MIT SENDUNGSNUMMER VERSENDET GENIESST VERKÄUFERSCHUTZ 

und

muss heißen, Schutz ohne wenn und aber, wenn es einen Sendungsverlauf gibt, der bestätigt, aufgegeben, bearbeitet und dann auch zugestellt

Sonst darf man so eine verbindliche Aussage nicht tätigen, da sollten wir uns alle einig sein

Nachricht 12 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Nein genau das heist es eben nicht.

Eine Sendungsnummer ist nur eine Sendungsnummer um die Sendung nachzuverfolgen.

Schon einmal daran gedacht das der Nachbar das Paket entgegen nimmt?

Was ist dann?

Da greift der Verkäuferschutz im schlimmsten Fall eben nicht.

Meine Erfahrung:

" Versand mit Sendungsverfolgung gegen Unterschrift". Das Dokument ist ab Zustelldatum jederzeit einsehbar und wird 180 Tage auf der Onlineplattform der Versanddienstleisters abgelegt und kann als PDF runtergeladen werden. Kann in einem Streitfall übrigens sehr nützlich sein und gilt bei uns als rechstkonformes Dokument.

Keine Ahnung wie es bei euch in Deutschland ist, bei uns ist die eine gängige Vorgehensweise.

 

Da du ja die anderen Optonen auch kennst, versende doch einfach mit der höchstmöglichen Sicherheit für Dich.

Nachricht 13 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Es geht um die Aussage

WER MIT SENDUNGSNUMMER VERSENDET GENIESST VERKÄUFERSCHUTZ 

von ebay und um nichts anderes

und dann muss es so sein, oder man darf/kann so eine Aussage nicht machen

Das meine ich und nichts anderes

Wenn Aldi wirbt Sie bekommen bei einem Einkauf von 100€ einen 50€ Gutschein, dann muss ich 50€ Gutschein bei einem Einkauf von 100€ bekommen, sonst darf ich so eine Aussage nicht machen

Definitive Aussagen ohne wenn und aber

Nachricht 14 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Du glaubst doch nicht wirklich das Du das Risiko welches Du als Händler im Sinne von Warenverlust eingehst auf ebay übertragen kannst nur weil Du eine nachverfolgbare Versandart ausgewählt hast.

 

ebay wirbt zwar mit dem Verkäuferschutz, doch wenn Du auf die dazugehörige Seite gehst wo Dir dieser erklärt wird, wirst Du feststellen das ebay Dir nichts anderes bietet wie dein gewählter Transportdienstleister.

ebay wird Dir nichts geben was es nicht woanders zurückholen kann eben durch die Freigabe all deiner Daten zum Versand wenn Du Verkäuferschutz in Anspruch nehmen möchtest.

 

In diesem Sinne
Luggi
Nachricht 15 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Hallo @trading-and-more
"WER MIT SENDUNGSNUMMER VERSENDET GENIESST VERKÄUFERSCHUTZ "

Das ist erst mal eine Pauschalaussage und so ja nicht verkehrt. Wenn man das für sich beansprucht, muss man aber auch den Schritt weitergehen und sich informieren, wie dieser Schutz aussieht und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben mit dem Aldi Gutschein.
Selbst da befinden sich meistens Fußnoten mit Bedingungen, z. B. ausgenommen Pfand, Zeitschriften....
Was ich damit sagen will, man muss schon alles lesen......
Nachricht 16 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz


@trading-and-more  schrieb:

 

Wenn Aldi wirbt Sie bekommen bei einem Einkauf von 100€ einen 50€ Gutschein, dann muss ich 50€ Gutschein bei einem Einkauf von 100€ bekommen, sonst darf ich so eine Aussage nicht machen

Definitive Aussagen ohne wenn und aber


Das ist auch Quatsch. Jede Aktion / Leistung hat "Teilnahmebedigungen" die gelten.

Hier gibt es auch immer Bedingungen die einzuhalten sind, wie z.B. gilt nicht für Tabak, Zeitschriften oder preisgebundene Ware, Abgabe in haushaltsüblichen Mengen etc.

 

Oder z.B. "DHL-Paket versicherst bis 500 EUR" - wenn du die Versandbedingungen nicht einhälst, hast du auch Pech .

Oder haben die dann auch "falsche Versprechungen" Deiner Meinung nach gemacht?

 

Und so ist es auch mit dem ebay-Verkäuferschutz - Bedingungen müssen eingehalten werden.

 

 

 

 

 

Nachricht 17 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

dann gibt es ein aber, und das muss deutlich gemacht werden, denn wenn ich sowas behaupte und dann nahezu alles dagegen steht, so dass es unwahrscheinlich das man Verkäuferschutz geniesst oder den Gutschein bekommt, dann ist es irreführende Werbung, da sind wir uns auch einig

Nachricht 18 von 19
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Wer mit Sendungsnummer versendet genießt Verkäuferschutz

Nach allem was ich hier nun so gelesen habe, willst Du einfach alle eventuell aufkommennden Eventualitäten unter dem Mantel vom " Verkäuferschutz" abgedeckt haben.

Vergiss es.

@dartshop_luggis_de

Hat vollkommen Recht. Verkäuferschutz-Seite bei Ebay lesen, dort ist es doch erklärt?

Sollten dennoch Fragen aus deiner Sicht  nicht geklärt sein , gibt es auch die Möglichkeit, Ebay telefonisch zu kontaktieren.

@kenn-i-di-1 

Hat auch Recht, denn Fussnoten gibt es meistens. Fussnoten durchlesen hilft hier ungemein.

@gebraucht-ist-gut  hat es auf den Punkt gebracht.

Danke!!

Bedingungen müssen eingehalten werden, das ist nun einmal Fakt.

 

Meine ungeteilet Meinung zu diesem Thema:

Wem das zuviel oder zuwenig ist, sollte nicht über Onlineplattformen verkaufen, denn jeder Verkauf bring ein Risiko mit sich.

 

Nachricht 19 von 19
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