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Ebay verweigert Auszahlung

Ich bin seit ca. 20 Jahren Mitglied, meine Adresse wie auch Telefonnummer sind korrekt hinterlegt.

 

Ebay verweigert die mir zustehenden Auszahlungen und versucht mich zu zwingen, eine Ausweis-Kopie hochzuladen.

 

Zum einen lade ich keine Ausweisdokumente im Internet hoch, weil das viel zu riskant ist, und niemand darf so etwas von mir verlangen.

 

Des Weiteren gibt es gesetzliche Grundlagen für das Verlangen einer Ausweisvorlage. Ebay müsste folglich plausibel darlegen, warum eine Ausweisvorlage erforderlich ist. Eine plausible Begründung fehlt, der Wunsch nach Identifizierung eines mehrjährigen Mitglieds ist kaum schlüssig.

 

Falls jedoch Ebay die Ausweisvorlage von mir erzwingen könnnte, könnte alles außer meinem Namen und der Adresse geschwärzt werden. Des Weiteren müssten die Personen benannt werden, die dieses Ausweis-Dokument einsehen können. Das ist beim Hochladen im Internet kaum möglich.

 

Ich habe inzwischen 3 x telefonischen Kontakt zu Ebay aufgenommen, wurde mehrmals an für die Lösung des Problems nicht kompetente Mitarbeiter:innen weiterverbunden, ohne dass das Problem behoben wurde.

 

Ich habe gleichlautende Beiträge gesehen und hoffe, dass Ebay von solchen rigiden, gesetzlich fragwürdigen Praktiken Abstand nimmt und ich nicht die Auszahlung des mir zustehenden Geldes womöglich einklagen muss.

 

 

 

Nachricht 1 von 152
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151 ANTWORTEN 151

Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=utf-8" />
Ebay hat aber einfach die Zahlung einbehalten und erst 2 Wochen später schriftlich mitgeteilt, dass das Konto nun eingeschränkt wird.

Nach welcher Rechtsgrundlage hat ebay denn das Recht Zahlungen eingehalten?

Stimmt, es gibt keine. 

Davon das ebay sogar Strafzinsen zahlen müsste, wegen der rechtswidrigen Handlung.

Ich hoffe, dass viele eine Anzeige stellen, damit die Justiz gegen ebay vorgeht und diese vielleicht auch Strafe zahlen müssen.




Nachricht 121 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

 

@lia-raven 

Die Rechtsgrundlage ergibt sich vorerst aus den von dir akzeptierten Nutzungsbedingungen.

 

Falls doch so große Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Ebays Handeln auf Grundlage der AGB bestehen, könnte man den vorliegenden Sachverhalt mit anwaltlicher Hilfe klären lassen.

 

Die Problemstellung, ob eine Zahlung an Ebay den Käufer aus seiner Verpflichtung, seinen Teil des Kaufvertrags durch Zahlung zu erfüllen, entlässt, hatten wir mal am Anfang, als die Zahlungsabwicklung gestartet wurde.

Der Verfasser vertrat übrigens die Auffassung, dass dies nicht so ohne weiteres der Fall wäre.

Zumal auch nur die VERkäufer diesen neuen Nutzungsbedingungen zustimmen mussten, jedoch nicht die Käufer auf eine geänderte, für sie sogar eventuell nachteilige, vom BGB abweichende Vorgehensweise hingewiesen oder zu einer Zustimmung angehalten wurden.

 

Sollte dem wirklich so sein, wie will man dieses Dilemma lösen.

Eine weitere Zahlung vom Käufer zu verlangen, gar einzuklagen, kann ja auch keine Lösung sein. Eine Anzeige .... hmm.

 

Den Käufer so in den Regen zu stellen, ist sicher keine gute Lösung für ein ausgeglichenes Miteinander.

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 122 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Ich würde ebenfalls auf so einen Schwachfug nicht antworten. Und ich würde dich melden, @lia-raven , dass du versucht hast, an eBay vorbei eine Überweisung oder Zahlung per Paypal von mir zu erpressen. Die haben bestimmt Spaß an deinem Schriftverkehr. Dann kannst du mit deinem Account nur noch hier im Forum tippen, mehr aber auch nicht. 
Es wird dich auch keine Rechtsschutzversicherung mehr nehmen, wenn du solche verhohnepipelte Klagen führst, deine Krankenkassenbeiträge werden vermutlich steigen. 

Nachricht 123 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=utf-8" />
????? 

Soviel sinnloses habe ich lange nicht mehr gehört/ gelesen : D 

Bleib mal ruhig und trink einen Beruhigungstee. ; D

Ebay hat mich übrigens selber an den Käufer verwiesen und dass ich die Angelegenheit mit ihm klären soll. 


Nachricht 124 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Habe nun nach fast 25 Jahren auch so eine Erpressungsmail bekommen.

Bei gehts nur um 30 Tacken, ware habe ich verschickt, Geld kann ePay meinetwegen an afrikanische Kinder spenden. Restliche Artikel hab ich vom Preis hochgesetzt, so dass Keiner mehr bei mir kauft.

Ich versteh nicht, wie man seinen Ansatz attraktiv für private VK sein zu wollen und die Gebühren in 2023 streicht, um dann alles wieder mit dem **bleep** einzureissen und NACH dem Verkauf von Ware eine Ausweiskopie einfordert.

Da bleiben Einige private VK auf der Strecke. Und somit auch Käufer. Jede Wette.

 

Nachricht 125 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Hallo @mal-schauen ,

die Ausweiskopie wollen die von privaten Verkäufern bereits seit Einführung der ebay-Zahlungsabwicklung in 2021 sehen.

 

So richtig neu ist das also nicht, und vergraben in den ganzen Bedingungen zum Verkauf auch lesbar.

Allerdings derart schlecht ausgeschildert, dass sich eine ganze Schar "neuer" Verkäufer im ebay Verkaufs-Dschungel grandios verfährt.

Nachricht 126 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

verklag den Sauladen, ich mache das auch!

Nachricht 127 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

 

Es wäre nett, wenn du den Verlauf deiner Klage mit uns teilen würdest.

Mit Belegen dann auch das Urteil. Danke

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 128 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Schon putzig ein Unternehmen zu verklagen, weil man den Bedingungen zugestimmt hat, ohne sie zu lesen...

Nachricht 129 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Also man hat sich hier ja schon sehr oft ausweisen müssen. Bei Banken und Behörden verstehe ich das ja noch. Als eBay das Zahlungssystem selbst übernommen hat mußte man sich schon verifizieren. Das hat man gemacht und alles ist gut ohne Probleme. Also wieso jetzt dieser Schritt und wRum wird das nicht in einer Meldung an die Mitglieder so propagiert das es jeder versteht warum das nötig ist.
Nachricht 130 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

oha, noch so ein/e private VK....

aber da haben die Steuerbeamten/innen dann wenigstens was zum schauen.... 😀

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 131 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Oder wenn sich eine der Damen plötzlich an ihr Persönlichkeitsrecht erinnert und Klage einreicht 😉

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 132 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Was hat das mit Trara zu tun? Derartige Gutmenschen-Aussagen helfen uns nicht weiter. eBay ist kein Kreditinstitut, warum möchte eBay ein Foto von mir haben? Wie will eBay das Foto überprüfen, das ist einfach unlogisch per se. eBay sammelt fleißig Daten und wird sie irgendwann mit Hilfe der KI nutzen oder weiter verkaufen. Und wir erinnern uns: Wir hatten keine Wahl, dass eBay plötzlich Zahlungen für uns vornimmt (so viel zum Thema Zahlungsfunktion und Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern), als die Überweisungen vom Käufer direkt auf das Konto gingen, war es transparenter. Heute erhält man einen Betrag, zwei Tage später wieder eine Summe und man kann basteln, welche Zahlungen darin enthalten sind. Und damals war ich schon gegen diese Abwicklung, wurde aber genauso mit reingezwungen, wie jetzt schon wieder. Und eBay schlägt einen Ton an, also sorry... Muss überlegen, ob ich mir das nach über 20 Jahren noch antun will.

Nachricht 133 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

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Nachricht 134 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Anonymous
Nicht anwendbar

Doch, du hattest die Wahl, ob du bereit bist, dass ebay die Zahlungen für dich entgegennimmt oder nicht. 

Und wer dazu bereit ist, der muss sich einfach diese Seite zu Gemüte ziehen und sich alles durchlesen

https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/als-verkufer-registrieren?id=4792 

und da steht das auch mit dem Ausweis drin.

 

Und eines verstehe ich in deinem Fall nicht, da du die ganze Zeit immer wieder was verkaufst, hast du doch längst alle Hürden überstanden und kannst ebay gut nutzen.

 

Du bist also kein Neuling mehr, sondern ebay erfahren. 

 

 

 

Nachricht 135 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

claudia@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @moin-land, als erstes möchte ich mich dafür bedanken, dass du schon so lange bei uns Mitglied bist. Das bedeutet uns sehr viel. Ich möchte auch mein bedauern aussprechen, dass du bis jetzt nicht die erwünschte Lösung erhalten hast. 

 

Ich kann deine Bedenken verstehen und kann nachvollziehen, dass dir der Schutz deiner Daten sehr wichtig sind. Das ist es für uns auch. Ich erläutere dir gerne, warum wir nach der Identiät anfragen, damit die einbehaltene Zahlung ausgezahlt werden kann. 

 

Unser Ziel ist es defintiv nicht, dich zu ärgern, oder dich nicht auszuzahlen. Es ist jedoch so, dass wir deine vorhandenen Daten verifizieren und weitere Details erfassen müssen, damit wir deine Zahlung bearbeiten können. Dieser Schritt trägt dazu bei, dass unsere Mitglieder auf unserer Webseite sicher sind und geschützt bleiben und ohne bedenken Transaktionen durchgeführt werden können. Dieser Informationen werden also benötigt, um die Auszahlung direkt an dein Bankkonto zu senden.  Aufgrund der strikten Vorschriften für die Finanzbranche, fordern wir eine zusätzliche Verifizierung deiner Angaben. Wir sind damit verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, damit eBay weiterhin ein vertrauenswürdiger Marktplatz bleibt. Sobald die Informationen vorliegen und verifiziert wurde, werden die Auszahlungen wie üblich fortgesetzt. 

 

In unserer Datenschutzerklärung findest du eine ausführliche Erklärung, wie wir deine Daten verarbeiten und wofür wir es brauchen. Falls du denken haben solltest, kannst du auch eine Anfragen über deine personenbezogene Daten erfragen. Mehr Information zum Thema "Geld erhalten und Zahlungen verwalten" findest du hier. 

 

Liebe Grüße,

Claudia 

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Nachricht 136 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Anonymous
Nicht anwendbar

Der Kunde wird das wohl nicht mehr lesen, da sein Thread vom November 2021 ist und er mit diesem Konto nicht mal mehr kauft geschweige verkauft.

Nachricht 137 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

@Anonymous 

aber eine Antwort nach fast 2 Jahren hat doch auch was... der TE wird sich wohl erstaunt die Augen reiben...

Aber gut, wenn Antworten so zugeschnitten sind,  daß sie zur Not auch auf andere Fragesteller zutreffen.

😊

dann stülpe ich die Antwort halt mal dem @blackcowboy88 über....

 

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 138 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

@perfect-sally 

Was sie hier erzählen ist hahnebüchen, denn auch eine Bank darf bei der Kontoeröffnung den Personalausweis NICHT kopieren, sondern nur zur Verifikation sich ansehen, natürlich muss man als Neukunde dafür in der Bank Vorort sein. Ich habe es selbst erlebt, als ich persönlich ein neues Bankkonto eröffnete und dafür persönlich in der Bank anwesend war:

Eine Kopie von meinem Ausweis anzufertigen ist denen rechtlich nicht erlaubt, lediglich in Augenschein nehmen zur Verifikation!

Nachricht 139 von 152
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Hallo @elkewahl ,

 

wenn Sie sich mal die Mühe machten, über den eigenen Erfahrungs-Tellerrand hinwegzuschauen,

und sich z.B. wirklich auch mal mit den gesetzlichen Erfordernissen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetzt PStTG gründlich auseinandersetzen würden,

dann könnten Sie die Notwendigkeit der Ablichtung erkennen.

 

Ober sticht Unter, Gesetz geht vor Bankenkram.

Nachricht 140 von 152
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