09-08-2014 12:12
Hallo!
Hoffentlich bin ich hier richtig. Wenn nicht, dann bitte in das richtige Thema verschieben.
Ich habe in eBay Kleinanzeigen einen Artikel gefunden, den ich schon lange suche und man wurde sich auch schnell einig.
Hier die Geschichte:
Heute möchte ich von euch einmal wissen, wie ihr es findet, wenn mündliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Mir wurde etwas zum Kauf angeboten, was ich schon lange suche. Man wurde sich im Preis einig. Damit sich die Paketkosten auch lohnen, wollte man mit der Bezahlung und mit dem Versand der gesuchten Ware noch warten und einen Kombiversand machen. Jetzt wo es endlich soweit ist und alles klar gemacht wurde, bekam ich die Antwort vom Verkäufer, dass der gesuchte Artikel, wo man extra mehrmals versichert hatte, dass man den Artikel auch wirklich abnimmt jetzt plötzlich verkauft wurde. Angeblich hätte ich mich nicht gemeldet. Es ist doch eine riesen Sauerei, wenn man sich nicht an Abmachungen hält. Sehr ärgerlich ist dabei, dass der gesuchte Artikel auch noch ein Einzelstück ist. Es ist sehr schade, dass man heute wegen jeder Kleinigkeit einen Vertrag braucht. Was meint ihr dazu? Ich würde gerne eure Meinung dazu wissen. Bitte schreibt hier fleißig eure Kommentare dazu.
Vielen Dank!
Gruß!
lgb-liebhaber
09-08-2014 12:19
Es gab schon immer Menschen,
die ihr Wort halten und andere, die es nicht tun,
wenn sie keine Konsequenzen zu befürchten haben
und plötzlich ein noch besseres Geschäft machen können.
"Die Welt ist schlecht",
wie mein Opa schon zu sagen pflegte...
09-08-2014 12:25
@lgb-liebhaber schrieb:
Damit sich die Paketkosten auch lohnen, wollte man mit der Bezahlung und mit dem Versand der gesuchten Ware noch warten und einen Kombiversand machen.
Wusste das auch der Verkäufer?
Und wie lange war die Zeit dazwischen?
09-08-2014 12:29
bei gefragten Artikeln ist es bei den Kleinanzeigen nun mal so das der Verkäufer letztendlich bestimmt wer den Artikel erhält....da hilft nur schnell zuschlagen und nicht lange warten........den Verkäufern ist ein Abholer immer lieber als wenn er den Artikel verpacken und versenden muß
ist nicht immer fair, aber so ist es nun mal......für`s nächste Mal weißt du bescheid
als Verkäufer hat man`s auch nicht immer leicht...die die am lautesten jodeln das sie das Teil haben wollen und gaaanz sicher heute kommen, kommen nicht und melden sich auch nicht mehr........den Interessenten die sich zwischenzeitlich gemeldet haben, sagt man ab und man hockt daheim und wartet umsonst....
für beide Seiten gibts schwarze Schafe...
09-08-2014 12:58
09-08-2014 13:35
tja, dann hat er wahrscheinlich ein lukrativeres Angebot erhalten, da kannst du nix daran ändern......
wir haben auch mal ne Anfrage zu einem Artikel gestellt und sind übelst beschimpft worden weil wir überlesen hatten das der Aspekt in der Beschreibung beeinhaltet war...."zu blöd zum Lesen etc."....ich dachte ich fall von der Couch
09-08-2014 13:56
Mündliche Vereinbarungen sind heute offenbar leider nichts mehr wert
Servus lgb,
doch, doch.
Mündliche Vereinbarungen haben den gleichen Charakter wie schriftliche.
Sie sind rechtsverbindlich und einklagbar.
"Kleiner" Pferdefuß,
sie sind seltenst rechtskräftig beweisbar.
09-08-2014 14:09
sicher sind mündliche Verträge einklagbar, die Beweisführung hierüber aber eher schwierig.
Ich finde es im Übrigen auch jammerschade, dass man sich immer seltener auf ein Wort verlassen kann. Und doch gibt es das noch - in meinem Bekanntenkreis werden immer noch regelmässig "Verträge" oder vielmehr Absprachen mit Handschlag geschlossen. Da ich in einem Ort lebe, in dem jeder jeden kennt, spricht sich ein Nichteinhalten schnell rum.
Das Grundproblem ist halt die Anonymität. Wenn mich ein Verkäufer oder ein Käufer nicht kennt, dann ist es halt leichter, sich an Absprachen nicht zu halten. Die Chance, mich jemals zu treffen, ist halt verschwindend gering.
Gruß Supertanko
09-08-2014 14:45 - bearbeitet 09-08-2014 14:47
Hallo!
In eBay Kleinanzeigen ist der Schriftverkehr ja gespeichert. Aber wegen 50 Euro Streitwert gleich zum Anwalt rennen, das rentiert sich einfach nicht.
Ich habe mich so gefreut. Ich wollte dieses Einzelstück schon immer haben und dann war die Enttäuschung groß. Sehr ärgerlich ist auch, dass man einfach behauptet, dass man sich nicht mehr gemeldet hatte, obwohl das nicht stimmte und ich immer wieder hingehalten wurde. Diese Kleinanzeige gehört entfernt. Ich frage mich ohnehin wer bei jemanden einkauft der von seiner Ware keine Preisvorstellungen hat und vom Interessenten ein Angebot verlangt. Man muß doch den Wert seiner Ware kennen.
LG. lgb-liebhaber
09-08-2014 14:54
@lgb-liebhaber schrieb:
Ich frage mich ohnehin wer bei jemanden einkauft der von seiner Ware keine Preisvorstellungen hat und vom Interessenten ein Angebot verlangt.
Na, Du!
09-08-2014 15:19
Hallo Flieger!
Nein, bei mir sagte er Modell LKW, Coca-Cola Eisbär als Lokführer und Versandkosten zusammen 50 Euro. Er schlug aber einen Kombiversand vor, damit ich mir Versandkosten spare und er nicht mehrere Pakete packen muß. Ach hätte ich das nur abgelehnt.
Gruß!
lgb-liebhaber
11-08-2014 15:56
"Heute möchte ich von euch einmal wissen, wie ihr es findet, wenn mündliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. "
Bei machen ist aber auch ein schriftlicher Vertrag nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben ist.
Ist das besser?
15-08-2014 09:01
Hallo,
mündliche Vereinbarungen gelten genauso wie schriftliche Kaufverträge , insbesondere dann wenn der Verkäufer Ihnen seine Bankverbindung mitteilt . Damit sind sie auch beweisbar , hier in dem Fall würde ich die Sachlage einem Anwalt übergeben mit Klage auf Schadenersatz . Alle Angebotsseiten des Anbieters abspeichern und dem Anwalt (IT-Recht) übergeben . Auch ein geringer Betrag (50€ ? ) ist kein Grund es nicht zu machen . Habe einen Verkäufer der einen Artikel nicht liefern konnte , Wert 45€ durch anwaltliches Schreiben einen Mahnbescheid zu kommen lassen . Es waren zum Schluß 280 € die er bezahlen mußte und dann auch zu guterletzt bezahlt hat .
15-08-2014 19:31
15-08-2014 20:18
Was wolltest du denn noch haben und wann hätte der VK denn den Artikel zum Verkauf einstellen wollen, bzw. zum Verkauf zur Verfügung gehabt ?
16-08-2014 04:27
Auch wenn der Deal am Telefon stattgefunden hat , die Kontoverbindung ist maßgeblich ! Das ist ein Indiz für einen Kaufabschluß , denn warum sonst sollte ein VK seine Kontodaten übermitteln . Hoffe das Sie diese notiert haben , vielleicht kann man dann auch in Verbindung mit der Tel-Nr. die ladungsfähige Adresse herausfinden .
16-08-2014 13:19
Hallo!
Der Verkäufer meinte, wenn er seine LGB Modelleisenbahn verkauft hat, dann wolle er auch seine Sammlung an LGB Werbeartikeln verkaufen. Ich solle daher mit der Überweisung noch warten. Nachdem er sein Angebot auf eBay Kleinanzeigen aktualisiert hatte und sich immer noch nicht bei mir gemeldet hatte, schrieb ich ihn noch einmal an und dann teilte er mir mit, dass er den Modell LKW bereits verkauft hatte, da ich mich angeblich nicht mehr gemeldet hätte. Ich solle ihm doch ein Angebot für seine LGB Werbeartikel machen. Der Verkäufer wusste nicht einmal mehr, dass er mir bereits seine Bankverbindung gegeben hatte.
16-08-2014 13:20
Hallo!
Ja! Ich habe seine Bankverbindung. Ich hatte sie zwar schon verknüllt und ich wollte sie schon wegschmeißen, aber sie ist noch vorhanden.
16-08-2014 16:25
Und wegen vielleicht 50 Euros willst du den jetzt Verklagen ?
16-08-2014 20:42