11-12-2018 22:11
11-12-2018 22:16
11-12-2018 22:47
Hallo Peter,
da kriege ich leider keine Antworten, es wird auch nicht reagiert, ich hatte gehofft, daß vielleicht jemand
aus der Community mir einen Tipp geben könnte, wie ich in der Hinsicht mit eBay kommunizieren könnte,
nur melden bringt leider nichts, und auf sonstige Anfragen, wenn überhaupt möglich, wird nicht reagiert.
Gruß
Zora
11-12-2018 22:58 - bearbeitet 11-12-2018 22:59
Hallo @zoraspinimana!
Glaube nicht, dass es hier erlaubt ist, so etwas zu verkaufen.
Schon gar nicht von privaten Personen und Händlern ohne Sachkunde-Nachweis.
Nenne doch bitte die Artikelnummern, dann kann man es melden. Je mehr
Melder, desto besser.
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
11-12-2018 23:29
Hallo Sweet-Melody,
12-12-2018 02:01
Hallo @zoraspinimana!
Es ist wirklich ein Unding, hier solche Dinge zu verkaufen und sich einfach
über Richtlinien und Bestimmungen hinwegzusetzen.
In diesem Thread erreichst du vielleicht mehr Leser.
Wer ein Herz für Tiere hat, bitte die Artikel melden!
LG
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
12-12-2018 04:33
12-12-2018 08:20
Vielen Dank für den Tipp.
12-12-2018 08:29
Es ist eine üble Doppelmoral, wenn ich schreibe : jeder " bleep" ( bayerischer Mitbürger mit geringem Intelligenzquotienten)
kann das Gift über den Gartenzaun schmeissen, muß ich meinen Text überarbeiten, vor Jahren wollte ich das150 Jahre alte Schreibset meiner Urgroßmutter, welches aus weissem Zahn bestand verkaufen, das Angebot wurde gelöscht.
Bei Gift und anderen Tötungsgerätschaften , besteht scheinbar kein Bedenken.
12-12-2018 11:45
Hallo @zoraspinimana
Schlagfallen Ratten und Mausefallen dürfen Verkauft und auch verwendet werden.
Oder soll ich die mit der Hand fangen.
12-12-2018 12:40
Hi @acforum!
Es darf verkauft werden, aber nicht angewendet werden!
Dann stellt sich mir die Frage, wenn ich kaufe, wofür will
und soll ich es verwenden?
Vielleicht als Sammelobjekt in der Vitrine? Oder die Gifte vielleicht
für das eigene Ableben im Kühlfach einlagern und benutzen, wenn es
soweit ist? Nicht zu denken an die anderen Möglichkeiten!
Es ist wirklich hirnrissig.
Ratten- und Ungezieferbekämpfung gehören in die Hände von
Fachleuten und das sollte man auch streng beibehalten.
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
12-12-2018 15:43
Hallo,
hier wird vieles in einen Topf geworfen.
1. Ratten-/Mäusegift Verkauf und Kauf ist erlaubt, aber nur für sachkundige Verwender und/oder berufsmäßige Verwender
- mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I, Nr. 3 Gefahrstoffverordnung
- mit Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
- mit Sachkundenachweis gemäß §4 Tierschutzgesetz
- Verwender mit besonderen Sachkenntnissen (Zertifikat der Teilnahme an einer Schulung)
sowie die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen und insbesondere mindestens 18 Jahre alt zu sein.
Die Verwendung durch nicht-sachkundige oder private Verwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit § 16 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
2. Wühlmausfallen Kauf, Verkauf und anwenden erlaubt
Gilt aber nicht für Maulwürfe. Seit 1988 ist das Töten von Maulwürfen verboten, da sie unter Natur- und Artenschutz stehen. Wer die Tiere dennoch mit Gift oder ähnlichem tötet macht sich strafbar. Eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kann bei der Tötung der Tiere anfallen.
3. Vogelfalle Kauf, Verkauf und anwenden erlaubt, wenn es zum Schutz des Vogels dient zum Beispiel bei Krankheit oder der Vogel verletzt ist. Ansonsten ist die Vogeljagt in den meisten Regionen aufgrund der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verboten.
4. Vogelschutznetz dient (auch Volierennetz genannt) zum Schutz vor oder von Tiere z. B. am Balkon, damit die Katze nicht abstürzen oder ausbüchsen kann, aber nicht für den Vogelfang. Vogelnetze werden auf Obstplantagen und im Garten eingesetzt oder bei der Geflügelzucht (Hühner, Gänse, Enten) um nicht von Greifvögel und anderen Tieren gerissen werden. Des Weiteren soll das Netz Fassaden oder Gebäude vor unerwünschten Taubenbefall schützen. - Leider sind die Netze nicht generell verboten, so lange keine Vögel sich im Maschennetz verfangen und dort qualvoll verenden könnten. lt. Tierschutzgesetz sei es verboten, zum Fernhalten von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sei.
Idealerweise sollte die Nutzung von Vogelschutznetzen generell überdenken, vor allem dann wenn der Schaden am Obst nicht wirklich beängstigende Ausmaße annimmt. Abhängig von der Vogelart, die sich an einem Obst vergreift, könnten funkelnde Dekoartikel z.B. Spielbruch, Klangspiele etc. helfen, etwas scheuere Vogelarten zu vertreiben. Wenn aber dennoch weiterhin Netze um die Obstbäume oder Weinreben spannen will, dann sollte man zumindest dafür sorgen, dass ein Hereinschlüpfen der Vögel unmöglich ist. Wintervlies oder Moskitonetz eignen sich sehr gut.
Der Mensch trägt die Verantwortung für die Natur und Tier, jeder sollte sich die Frage stellen……...wer war zuerst auf der Erde?
12-12-2018 16:06
Hallo,
schauen Sie sich die Schlagfallen von dem französischen Anbieter an, die sind bestimmt nicht für Mäuse oder Ratten gedacht.
Ansonsten wäre mit der Hand fangen eine schöne Idee und dann totstreicheln.
Grüße
Zora
12-12-2018 16:08
Hallo,
vielen Dank für die sachliche Aufklärung.
Gruß
Zora
12-12-2018 16:12
12-12-2018 16:28
Hallo beimarypoppins,
1. Ratten-/Mäusegift Verkauf und Kauf ist erlaubt, aber nur für sachkundige Verwender und/oder berufsmäßige Verwender
- mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I, Nr. 3 Gefahrstoffverordnung
- mit Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
- mit Sachkundenachweis gemäß §4 Tierschutzgesetz
- Verwender mit besonderen Sachkenntnissen (Zertifikat der Teilnahme an einer Schulung)
sowie die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen und insbesondere mindestens 18 Jahre alt zu sein.
Die Verwendung durch nicht-sachkundige oder private Verwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit § 16 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Und genau da habe ich Bedenken, denn wer überprüft das im Onlinehandel,
eBay sicherlich nicht.
Da bin ich der Meinung, dass der Verkauf und Kauf dieser Gifte nur in einem
Fachgeschäft erlaubt sein sollte, wo diese Bedingungen auch vor Ort überprüfbar sind.
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
12-12-2018 16:35
acforum
Es ist verboten ohne Sachkundenachweis Rattengift zu verkauft werden, ansonsten macht sich der Verkäufer ebenfalls strafbar wie der unberechtigte Käufer/Anwender!
Das "Zeug" was in der verschlossen Vitrinen steht, bedarf es nicht für jedes einen Nachweis wie z.B. bei Unkrautvernichter oder gegen Rosenmehltau. Entscheident ist der Wirkstoff und Konzentration oder Wirkung.
12-12-2018 16:59
sweet-melody
Die Bedenken sind sicherlich nicht unberechtigt, denn es gibt immer "schwarze Schafe" unter den Verkäufern. Aber der seriöse Verkäufer wird immer, entweder per Fax, PDF-Datei oder schriftlich über den Postweg eine Kopie der Bescheinigung sowie des Personalausweises verlangen. Auch über Skype ist es möglich. Übrings auch der Verkäufer muss über eine Verkaufslizenz verfügen!
Ebay muss es auch nicht überprüfen. Aber wenn Ebay ein Vergehen gemeldet/angezeigt wird, sind sie verpflichtet zu reagieren, je nach Sachverhalt besteht sogar polizeiliche Anzeigepflicht! Aber wahrscheinlich wird der Verkäufer von Ebay nur gesperrt.
12-12-2018 22:19
In denn USA lassen die ,die Mäuse und Ratten ertrinken.
Gibts Videos auf youtube von.
16-12-2018 12:21
Nein die Anwendung ist nicht verboten
Es darf auf landwirtschaflich, forstwirtschaftlichen und gärtnerisch genutzten Flächen weiter verwendet werden.
Es darf nicht mehr ausgebracht werden zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen.
Es wurde der Wirkstoff geändert früher wurde es gegossen heute kann es nur noch gespritzt werden.
Das den Hobbygärtnern klarzumachen ist nicht so einfach. Unkrautzupfen und nicht Spritzen am Straßenrand....