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Angebliche Urheberrechtsverletzung

Im April 2012 habe ich meine Vampirtrilogie als Ebook bei Ebay zum Ersteigern angeboten. Ebay nahm den Artikel wieder raus, wegen Urheberrechtsverletzung. Ich teilte Ebay mit, daß ich die Autorin der Trilogie bin. Ebay schrieb mir, ich dürfe die Ebooks nur auf gepreßter CD anbieten, nicht als wiederbeschreibbare CD-R, auch nicht über Email versenden. Die CD muß lt. Grundsätze von Ebay vom Presswerk gepreßt werden. Dies habe ich getan. Ich habe 300 CDs pressen lassen. 3 gepreßte CDs habe ich bei Ebay angeboten (2 zum  Ersteigern, 1 zum SofortKauf). Heute früh hat mir Ebay die Ersteigerungs-CDs wieder entfernt, mit Begrünung "Urheberechtsverletzung". Nun heißt es auf einmal, ich dürfe nur gepreßte CDs vertreiben, die auch im regulären Handel zu finden sind, d.h. in einem Geschäft zu kaufen sind. Ich bekam eine Rüge, daß es sich um die CD ja evtl. um eine Raubkopie, Sicherheitskopie oder Backup handeln könnte. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine vom Preßwerk hergestellte Original-CD mit meiner Vampirtrilogie. Ich habe den Verdacht, daß ich vom Ebay-Markt verdrängt werden soll. Was haltet Ihr davon?

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Antworten (20)

Es gibt einen Unterschied zwischen Kunst und Kunsthandwerk.

Kunsthandwerk ist gewerblich, Kunst nicht.

Nicht gewerblich, also Kunst wäre es, wenn du jeweils -pro Hörbuch - ein Teil anbieten würdest.

Aber ein Hörbuch mehrfach anbieten, ist Kunsthandwerk und deswegen gewerblich.

 

Deswegen sind z.B. Maler, die ihre selbstgemalten Bilder anbieten, nicht gewerblich, weil sie normalerweise die Bilder nicht kopieren lassen.

kogo2004
Auf Erkundungstour

big-brother -

 

ob TE einen Spiegel zu Hause hat und sich nicht traut, sich davor zu stellen, um den Satz zu wiederholen

 

 

 

 

Du hast ein Produkt zum Verkauf herstellen lassen. Das ist gewerblicher Handel. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Hallo Stumpelritzchen - deine Syntax ist etwas verbesserungsnötig :

 

Wie schwerfällig seid Ihr eigentlich von Begriff?

 

Hattu falsch geschrieben ! Meinste sicher so :

 

Wie schwerfällig seid Ihr  bin ICH eigentlich von Begriff?

kogo2004
Auf Erkundungstour

lese_ratze -

 

geht`s noch X-(?

 

wenn Deine Graue Zelle o.g. Informationen nicht verarbeiten kann:

 

frag` mal einen fachlich-versierten "Bekannten" ob sie/er es Dir in ein für Dich verständlichen Kontext übersetzen kann....

 

Du redest Dich hier um Kopf und Kragen und wirst jetzt auch noch ausfallend?

 

Danke - muß ich nicht haben:

 

 

Wie schwerfällig seid Ihr eigentlich von Begriff?

 

Ich habe die CD in Ebay NICHT ZUM WIDERVERKAUF angeboten, sondern für diejenigen, die meine Ebooks lesen und daher die CD kaufen wollen! Von WIDERVERKAUF meiner CDs ist KEINE Rede. Irgendwie muß ich meine Romane ja an die Leser bringen!!!!

 

Widerverkauf ist, wenn ich einen Artikel kaufe und dann wiederverkaufe. Das ist in meinem Fall nicht gegeben! Ich habe die CD bei Ebay angeboten, damit ich LESER finde, die sich für meine Romane interessieren und sich daher die CD zulegen wollen!

Bitte keine Beleidigungen !

 

 beratungsresitentes

 

Das kann man doch höflicher ausdrücken, zB

 

gutenArgumentennichtzugänglich

 

 

Moin...

 

Das Du kein Privatverkäufer bist, wurde Dir schon ausführlich erläutert. Auch wenn Du es nicht glauben magst, es ist so, dass Du ab dem ersten Artikel als gewerblicher Verkäufer gilst.

 

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

 

Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen

 

Artikel verkaufen die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben

 

über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

 

Übrigens brauchst Du auch als freischaffener Künstler eine Steuernr. beim Finanzamt unter der Du Deine Einnahmen offenlegen mußt.

 

 

Aber selbst wenn Du das erforderliche gewerbliche Mitgliedskonto eingerichtet hast, mußt Du Dich dem Willen Ebays unterordnen. Ebay ist Hausherr und bestimmt wer, wann, was verkaufen darf. Ein Anspruch auf den Verkauf Deiner Werke bei Ebay hast Du nicht.

 

 

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay.

 

http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html

 

 

1.Ich habe bei Ebay 3 CD angeboten und KEINE 300! (Letzteres habe ich pressen lassen, und die hätte ich auch nicht alle auf einmal angeboten, sondern so nach und nach, nie mehr als 3!) Bei einer so geringen Angebotsmenge ist das noch Privatverkauf.

 

2. Ich habe sehr wohl die Kommentare gelesen ... unjd ich leide auch nicht unter dem "Rumpelstielzchen-Syndrom!"

 

Bitte unterlaßt beleidigende Kommentare!

 

Bisher hatte ich nie irgendwelche Schwierigkeiten - auch nicht mit Abbahnanwälten - wenn ich Sachen ins Ebay gestellt habe.

 

Bitte also immer sachlich bleiben - und nicht wichtigtuerisch verletztend werden!

5. "KEIN Umtausch nach EU-Recht, da Privatverkauf", lese ich in ähnlicher Weise auf alle per Auktion angebotene Artikel. Damit ist klar und deutlich, daß es sich um einen Privatverkauf handelt, und diese Angabe ist daher korrekt.

 

Da unterliegst du gleich mehreren gewaltigen Irrtümern, die teuer werden können:

 

Abgesehen, dass das "EU-Recht" in dieser Formuliering hirnloser Dummfug ist (es wird auch nicht besser, wenn noch so viele es dahinschreiben), bist du schlicht nicht privat hier unterwegs, sondern gewerblich.

 

Die Tipps weiter oben sind gut gemeint. Ob du sie jetzt beherzigst und die Angebote entweder sein lässt oder aber einen sauberen gewerblichen Auftritt hinlegst, bleibt dir überlassen.

 

Mal von der möglichen lebenslangen Sperre auf dieser Plattform abgesehen bist du auch ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte. Die Kosten, die dann auf diech zukommen, sind auf jeden Fall 4-stellig - vor dem Komma!

Schon wieder eine VKin, die am Rumpelstilzchen - Syndrom leidet.

 

Ich bin aber - stampf,stampf,stampf - keine gewerbliche VKin.

 

Du erfüllst aber ALLE Merkmale dafür.

kogo2004
Auf Erkundungstour

lese_ratze -

 

Dein Monolog ist ja ganz nett -

 

zeigt aber, das Du keine der o.g. Beiträge gelesen hast....

 

setz` Dir die Lesebrille auf und gehe die einzelnen Beiträge noch einmal durch....

 

merkst Du nicht, das Du Dich durch dieses Posting auf dem Silbertablett anbietest?

 

hast Du schon mal etwas von "Abmahnung / falsche Anbieterkennzeichnung" gehört?

 

wenn NEIN: frag` mal Herrn und Frau "Google".....

 

Ich möchte hier folgendes klarstellen:

 

1. Meine Bücher wurden letztes Jahr vom Epubli-Verlag herausgegeben, mit ISBN-Nummern als Taschenbücher.

 

2. Ich habe meine Romane selber geschrieben, und zwar in den Jahren 1997-2007.

 

3. Ich habe nirgendwo plagiiert, auch nicht teilweise. Alle Texte und Personen sind von mir selber verfaßt.

 

4. Ich habe nirgendwo die CD erworben, um sie dann wieder zu vertreiben. Ich habe 300 Stk pressen lassen, weil Ebay mir mitgeteilt halt, daß ich meine Romane als Ebook  nur auf gepreßte CDs bei Ebyer vertreiben dürfe.

 

5. "KEIN Umtausch nach EU-Recht, da Privatverkauf", lese ich in ähnlicher Weise auf alle per Auktion angebotene Artikel. Damit ist klar und deutlich, daß es sich um einen Privatverkauf handelt, und diese Angabe ist daher korrekt.

 

6. Wenn ich als Bonus "kostenloser Versand" anbiete, ist das mein Gutwill, und daran gibt es nichts zu nörgeln!

 

Als Autorin besitze ich das alleinige Urheberrecht - oder muß ich noch mit meinen verkritzelten Manuskripten wedeln, um jedem zu beweisen, daß ich nicht plagiiert oder irgendwo Figuren abgekipfert habe!

 

Ebenso habe ich als Autorin und Urheberrechtlerin auch das alleinige Vertriebsrecht, auf welche Weise ich meine Ebooks vertreiben will.

 

Dies nur zur Richtigstellung!

Ja klar, die ganz Welt hat soch gegen Dich verschworen, um Dich vom

eBay-Markt zu verdrängen....

 

In Deinem Fall ergeben sich jede Menge Probleme:

1. eBay Deutschland tut sich generell schwer mit CD-R und DVD-R.

In England und USA kein Problem.

 

2. Wenn Du das selbst geschrieben hast, ist der Verkauf gewerblich.

Du bist aber als privat angemeldet.

 

3. Bei welchem Verlag sind Deine Bücher erschienen?

Sind sie auf Urheberrechtsverletzungen geprüft worden?

Du könntest ja Details aus anderen Vampirgeschichten abgeschrieben haben.

Schon ein unbedacht verwendeter Name einer Romanfigur würde ausreichen,

um Dir gehörigen Ärger zu bescheren.

 

 

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Etwas Lektüre

 

=> Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?

 

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

- Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
- Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
- über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
- häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
- eBay-Verkaufsagent sind
für Ihr Unternehmen einkaufen

kogo2004
Auf Erkundungstour

wenn Du Deinen Status als "Privatverkäufer" änderst, wäre es ggf. möglich, dem "anstehenden" Abmahnprozeß zu entgehen -

 

auch wenn es sich ggf. merkwürdig anhört:

 

Du stellst etwas her (hast die Trilogie selber geschrieben) -

dann läßt Du als "Privatverkäufer" 300 CD`s pressen (:O) und stellst den Artikel trotz entsprechender Ebay-Verwarnung wieder ein?

 

schau` mal in Deinem Verkäufer-Cockpit nach -

 

da dürften sich einige Einträge zeigen.....

 

Du solltest Deine Anbieter-Kennzeichnung dringend ändern -

inkl. aller Pflichtangaben......

kurzfrisitig mit el-Fachmann/frau > Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen....

 

bis das Thema geklärt ist, würde ICH den zur Zeit eingestellten Artikel wieder rausnehmen....

 

rausnehmen würde ICH ebenfalls die Zahlungsmöglichkeit Paypal -

 

ICH würde auch kostenlose Zugaben rausnehmen:

 

"Als Bonus wird die CD kostenlos zugesendet."

 

Ich würde auch nicht so einen Nonsens in der AB aufführen:

 

KEIN Umtausch nach EU-Recht, da Privatverkauf.

 

wird Dir. nach Deinem Gespräch mit den Fachleuten ggf. einleuchten....

 

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Es handelt sich um eine vom Preßwerk hergestellte Original-CD mit meiner Vampirtrilogie.

 

Moin

Du solltest ebay nicht länger auf die Probe stellen,

wenn Du nicht eine Komplettsperrung als Verkäufer in Kauf nehmen willst

und endlich aufhören, Deine "Trilogie" hier verkaufen zu wollen.

Mal abgesehen davon,

dass das einem privaten VK gar nicht gestattet ist.

Selbsthergestellte Artikel usw.

sind ausschliesslich einem gewerblichen VK gestattet, zu verkaufen,

nicht Dir . . .

schliesslich Du hast diese CDs ja explizit für den Verkauf bei ebay herstellen lassen . . .

fidderallala
Auf Erkundungstour

Vielleciht müsstest du dich erstmal als gewerblicher Verkäufer anmelden.

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

1.Ich habe bei Ebay 3 CD angeboten und KEINE 300! (Letzteres habe ich pressen lassen, und die hätte ich auch nicht alle auf einmal angeboten, sondern so nach und nach, nie mehr als 3!) Bei einer so geringen Angebotsmenge ist das noch Privatverkauf.

 

Wie Dir schon mehrfach mitgeteilt wurde, kommt es nicht nur auf die Menge an:

 

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben


Selten sowas beratungsresitentes gesehen wie Dich!  :_|

Anonymous
Nicht anwendbar

5. "KEIN Umtausch nach EU-Recht, da Privatverkauf", lese ich in ähnlicher Weise auf alle per Auktion angebotene Artikel. Damit ist klar und deutlich, daß es sich um einen Privatverkauf handelt, und diese Angabe ist daher korrekt.

 

:^O:^O:^O

 

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

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