Guten Tag liebe Community, wir haben hier eine Frage zu Erstattungen über die Rückgabefunktion von Ebay. Während vor ca. einem Jahr schon nachgefragt wurde, wie es denn sein könne, dass Ebay für Teilrücksendungen anteilig Versandkosten erstattet und dies aufs Jahr gerechnet einen erheblichen Geldbetrag ausmacht wenn in den eignen AGB für Teilrücksendungen keine Hinsendekosten erstattet werden, wurde einfach nur bestätigt und das man ja eh nichts machen könne. (https://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/Anteilige-Erstattung-der-Hinversandkosten-bei-Teil-Widerruf/qaq-p/3557344) Nachden in den letzten Wochen es bei uns vermehrt zu falschen Anzeigen zu dem Erstattungsbetrag gekommen ist haben wir deswegen bereits mit Ebay Kontakt aufgenommen. Dort wurde auf einen Fehler auf der Webseite verwiesen und die Erstattung manuell über Paypal durchgeführt werden solle. Anschließend eine Transaktionsbestätigung zu Ebay und die Verkaufsprovision würde erstattet werden. Bei einer kürzlichen Rückgabe wurde abermals der volle Versandkostensatz für eine Teilrücksendung durch Ebay über Paypal ausgezahlt. Der Ebay-Kundenservice teilte uns hierzu heute per Mail mit: "Es wurden die gesamten Versandkosten erstattet, da zu diesem Kombikauf der Artikel mit dem höchsten Einzelwert von Ihrem Käufer zurückgegeben wurde." Die Bestellung bestand aus 4 Artikel mit den Verkaufspreisen: 14,99€ (Zurück gegebener Artikel) 10,76€ 6,36€ und 2,89€ Anteil am Gesamt Artikelwert: 42,83% Bei einer weiteren Offenen Rückgabe über zwei Artikel (Rückgabe des günstigeren Artikels) beträgt der Warenwert anteilig 34,57% und wird tatsächlich anteilig berechnet. Bei drei identischen Artikel werden die Versandkosten ebenfalls anteilig berechnet. Eine andere Rückgabe zu einem Auftrag mit recht vielen Artikeln enthielt zwei Artikel mit einem Wert von knapp 11% des Gesamtwarenwerts. Hier werden keine Versandkosten zu der Erstattung in der Rückgabeanfrage angezeigt.
Über die Information in der Mail des Kundenservice zum vollen Versandkostensatz konnte ich weder in den Ebay-News noch im Rechteportal von Ebay etwas dazu finden. Abgesehen von dem kuriosen Absatz: Ungeklärt bleibt nach wie vor die Frage, wer die Hinsendekosten zu tragen hat, wenn der Verbraucher nur einen Teil des Vertrages widerruft. Lassen Sie sich bei weiteren Fragen dazu anwaltlich beraten. (Quelle: https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.html) Haben diese Erfahrung hier bereits andere Gemacht und können dies so bestätigen? Das hier kein Aufschrei erfolgt liegt zudem ausserhalb meiner Vorstellungskraft, wenn man bedenkt auf welche Beträge sich dies aufs Jahr hochrechnet.
Danke für alle hilfreichen Antorten.
Beste Grüße,
Angel
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