Sehr geehrte Community,
nach über 680 positiven Bewertungen ist mir ein Fehler unterlaufen und jetzt haben ich das erste Mal in Ebay ein Problem.
Es fing damit an, dass ich meine Spiegelreflexkamera anbieten wollte, da ich mir nach langem Sparen eine neue angeschafft habe. Leider war von meinem letzten Angebot noch das "Sofort-Kaufen" eingespeichert. (Sollte Ebay auch mal ändern) Habe es aber nicht sofort gemerkt und habe deshalb 1,00€ eingegeben.
Man kann sich denken, dass die Kamera innerhalb von Sekunden verkauft war und erst dann den Fehler erkannte.
Wollte dann sofort die Transktion abbrechen, mit der Begründung, dass mir ein Fehler unterlaufen ist. Der Käufer war jedoch nicht einsichtig und beharrt darauf die Kamera gekauft zu haben, das Geld unterwegs sei, und somit ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Bereits in der 2ten Mail an ihn habe ich auf den Paragraph 119 BGB hingewiesen. Des Weiteren habe ich parallel mit dem Kundenservice telefoniert, welcher mich auf das Rechtsportal geleitet hat.
Folgender Abschnitt:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
Auch der Erklärungsirrtum wurde dem Käufer mitgeteilt. Dennoch stellt sich der Käufer quer und droht mit einem Anwalt.
Er wollte sich übrigens erst mit einer Bearbeitungsgebühr von 12,50€ zufrieden geben, die mir ja relativ egal gewesen wäre. In den nächsten Mails wollte er dann 100€ damit "Ruhe einkehrt".
Ich sagte ihm dann, dass ich, sobald das Geld angekommen ist, eine Rückerstattung einleiten werde. Davon wollte er nichts wissen und wolle das nun seinem Anwalt übergeben.
Zwischendurch kamen auch Links mit Gerichtsentscheidungen von anno 2004-2006 die zu Gunsten des Käufers ausgefallen sind. Ich gehe davon aus das Ebay bis heute da etwas an den AGBs verändert hat.
HEUTE!!!!!!, kam dann eine PayPal-Zahlung. Somit war also noch keine Zahlung eingeleitet, so wie er geschrieben hatte.
Wie soll ich nun vorgehen? Gleich rückerstatten oder erst auf Post des Anwalts warten? Falls da überhaupt was kommt...
Mfg Andreas K.
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