Hallo Ebay-er, ich hab am 30.07. einen Artikel verkauft. Bei dem Angebot stand in der Übersicht, dass es für Abholer ist - keine andere Möglichkeite angegeben. Ich hab am selben Tag oder Tag darauf gleich gefragt, wann es derjenige abholen möchte usw. Nun habe ich am 04.08 eine Nachricht mit einer Adresse bekommen. Kein Eingehen auf meine Nachricht. Ich hab jetzt nochmal eine Frist von 3 Tagen gegeben, ehe ich den Fall Ebay vorlegen würden. Was nun getan ist. In einem Absatz steht ja, dass es unter unangemessene Forderungen fällt wenn, als dort genanntes Beispiel: "Sie werden gebeten, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, die in Ihrem ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind." Soweit so gut, bei Ebay die Klicks vorzunehmen werde ich schon hinbekommen. Problem wo ich vergeblich gesucht habe ist: Was muss ich als privater Verkäufer noch tun damit der Kaufvertrag auch wirklich nichtig ist? Es fand ja kein Geldaustausch statt und der Käufer reagiert nicht. Muss ich trotzdem nochmal mit einer Frist informieren, dass der Kaufvertrag ungültig ist wenn er nach X (ja wie vielen?) Tagen nicht abholt oder wie mache ich das am Besten? Es steht bei mir auch ein Umzug an, so dass ich es (im rechtlichen Rahmen) so kurz wie möglich halten würde um den Artikel noch rechtzeitig neu einzustellen. Oder ist der ganze Kaufvertrag sowieso nichtig, weil er mein "für Abholer" ignoriert hat? Das waren schließlich Vertragsbedingungen? Würde mich freuen wenn da jemand genaueres weiß damit ich die Transaktion korrekt beenden kann. MfG schallaika
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