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02-07-2025 13:19
Hallo zusammen,
jüngst erwarb ich bei einem Kleinsthändler einen portablen SSD-Speicher für einen relativ geringen Betrag; dieser war letztendlich nach meinem Ermessen zwar günstig, aber auch wiederum nicht so übertrieben günstig, daß ich schon im vorhinein Zweifel hinsichtlich der Qualität des Produktes für berechtigt hielt.
Angesichts dieses vermeintlichen Schnäppchens empfahl ich das gleiche Produkt auch meiner Lebensgefährtig, die sich zudem auch noch einen anderen ebenfalls von diesem Händler sehr günstig angebotenen portablen SSD-Speicher bestellte.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Erhalten haben wir drei portable SSD-Speicher, die weder die beworbene Kapazität aufwiesen, noch eine auch nur im Ansatz angemessene Geschwindigkeit: Statt 512GB, bzw 1TB-Kapazität lag die jeweilige tatsächliche Kapazität gemäß diverser Test-Tools bei 150GB bzw. 200GB. Die Übertragungsgeschwindigkeiten waren mit denen von USB 2.0-Sticks vergleichbar.
Spaßeshalber öffnete ich dann auch 'mal einen solchen portablen Speicher und fand nicht wirklich eine NVME oder SSD vor, sondern lediglich einen einzelnen/einfachen Speicherchip, der sich auch in USB-Sticks finden läßt. Die Anbindung war USB-C to USB 3.0.
Ich schrieb dem Verkäufer von meiner Kritik, der uns beiden auch erst einmal bereitwillig eine Rückerstattung versprach, ohne daß wir die drei USB-Speicher an ihn zurückzusenden hätten; er wolle sich weitere Diskussionen ersparen. Das Ergebnis: meine Lebensgefährtin erhielt die Rückerstattungen prompt angekündigt, ich selbst hingegen nicht, da ich parallel zu meiner Kontaktaufnahme mit dem Händler einen Fall bei PayPal eröffnet hatte.
Dort mein Hinweis, daß es sich um eindeutigen Betrug handeln würde, und ich nicht dazu bereit sei, die Kosten einer Rücksendung selbst zu übernehmen, geschweige denn, daß es i.S.v. eBay sein sollte, etwas wie einen gefakten Speicher an einen Händler zurückzuschicken, der diesen ja dann jederzeit wieder erneut anbieten könnte.
Erneut schrieb ich dem Verkäufer, ob er mir denn nun ebenfalls den Kaufpreis zurückerstatten wolle. Dieser meinte nur, daß ihm dies aktuell nicht möglich sei, weil mein eröffneter Fall anhängig wäre. Daraufhin schlug ich ihm vor, den Fall auch wieder schließen zu können, wenn er seine Ankündigung einer Rückerstattung ohne Rücksendung auch mir gegenüber noch erfüllte.
Schließlich endete das Ganze für mich jedoch in der Sackgasse, daß PayPal in der Zwischenzeit den Fall gemäß meiner Angaben und denen des Verkäufers (die ich nicht kenne) prüfte und mir zwar eine Rückerstattung zusprechen würde, diese jedoch eben nicht auch die Rücksendekosten beinhaltete. Somit hätte ich dem Verkäufer auf eigene Kosten die Ware zurückzusenden, dies PayPal gegenüber zu bestätigen und erhielte dann wohl vielleicht und eventuell den ursprünglich bezahlten Betrag zurück.
Eine weitere Möglichkeit meiner Stellungnahme war bei PayPal nicht möglich, so daß ich mich für ein Behalten meiner Fake-Ware entschied und dem Händler zumindest eine erst negative Bewertung hinterlassen wollte.
Diese ist heute allerdings nicht mehr auffindbar, so daß des Händlers Weste weiterhin in 100%iger Reinheit erstrahlt, die nebenbei bemerkt durch teilweise sehr zweifelhafte Bewertungen zustande kamen. (Beispiel: eine neutrale Bewertung gibt zwar an, den Artikel aufgrund eines Mangels wieder zurückgeschickt haben zu müssen, was völlig reibungsfrei verlaufen sei, daß der Artikel selbst jedoch in höchsten Tönen gelobt, von großartigster Qualität sei. - Mr.President läßt grüßen MAGA-Wahn!)
Abschließend meine Frage an die Communitiy, bzw. dieses Thema hier für eine allgemeine Diskussion:
Welchen Sinn macht es, zwar einerseits als Käufer die Möglichkeit zu haben und diese auch zu nutzen, mittels einer Negativbewertung andere potentielle Käufer vor betrügerischer Ware warnen zu wollen, diese jedoch offenbar seitens eBay wieder gelöscht werden kann, wenn z.B. der Händler selbst dagegen Protest eingelegt haben sollte (was ich nicht weiß!).
Welche Möglichkeit habe ich nun selbst, um 1. nicht auf einer eindeutig gefälschten Ware (erheblich weniger Kapazität: < Hälfte UND USB2.0-Speed anstatt SSD/NVMe) sitzen zu bleiben und 2.hierfür nicht auch noch den Rückversand zahlen zu müssen?
Und nein, ich habe kein eBay-PLUS und wenn ich den Artikel wie vom Verkäufer gehandhabt als Brief für 1,80€ an ihn zurücksenden würde, hätte dieser immer noch die Möglichkeit, meiner Version zu widersprechen, weil die Ware z.B. erst gar nicht wieder bei ihm zurückgekommen wäre und/oder ich gar selbst den Speicher beschädigt hätte. Zwei weitere Beweisstücke eines Betruges wären dann ja auch noch immer im Haus.
Sorry wegen der Länge des Textes, aber mir erschienen gewissen ausgeführte Details unabdingbar 😉
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Negativ
Akzeptierte Lösungen
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02-07-2025 16:39
Tag @kopfloserreiter kurz und knapp: Wird der Zahlungsdienstleister eingeschaltet, ist ebay raus.
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02-07-2025 16:35
Hallo, hättest du von Anfang an die Artikel bei Ebay als von der Beschreibung abweichend gemeldet, dann hättest du hier nicht soviel schreiben müssen... Erstmal schaltet man Ebay ein, nur wenn irgendwie die Frist von 30 Tagen verstrichen ist, sollte bzw. kann man seinen Zahlungsdienstleister noch einschalten.
Hättest du das gemacht, wäre wohl alles problemloser verlaufen!
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02-07-2025 16:39
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21-07-2025 10:27
@kopfloserreiter , Du hast wirklich sehr dezidiert geschildert.
Ich kann den Sachverhalt natürlich nicht anhand der Ware nachvollziehen, gehe aber davon aus Du hast recht. Ich habe Deine Schilderung nochmal überflogen und möchte, nix für ungut, nur 4 Punkte anmerken.
1. Du hättest, min. gesetzliche Garantie von 1Jahr.
2. Gesetzlich 14 Tage Rückgaberecht ohne Begründung, sofern die Ware nicht in Gebrauch war.
3. mit öffnen der Ware erlichscht beides (nat. nur für den geöffneten Speicher)
4. ....Und nein, ich habe kein eBay-PLUS und wenn ich den Artikel wie vom Verkäufer gehandhabt als Brief für 1,80€ an ihn zurücksenden würde, hätte dieser immer noch die Möglichkeit, meiner Version zu widersprechen, weil die Ware z.B. erst gar nicht wieder bei ihm zurückgekommen wäre und/oder ich gar selbst den Speicher beschädigt hätte. Zwei weitere Beweisstücke eines Betruges wären dann ja auch noch immer im Haus.....
Auch der Verbraucher hat die Pflichten und es wär ein Leichtes gewesen, eine Prio-Sendung oder ein Einschreiben als Möglcihkeit zur Sendungsverfolgung zu machen.
Hättest Du vor Ort gekauft, hätte Dich die Fahrt zum Verkäufer evtl. mehr Zeit und Geld gekostet als die Rücksendung auf genanntem Weg.
Bei eBay ist nicht immer alles Gold aber eBay ist auch nicht für alles Verantwortlich.
Mit den Aussagen Betrug sollet man übrigens vorsichtig sein.
Der Händler ist normal, wie vermutlcih auch in Deinem Fall, nicht der Hersteller und muss sich auf dessen Angaben beziehen.
- Beschriftungen:
- Negativ
Sie taten was sie konnten - nur leider konnten sie nicht viel.
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21-07-2025 12:16
Zu deinem Punkt 1:
wie kommst du auf 1 Jahr Garantie?
Wir haben in Deutschland eine Gewährleistung/Sachmängelhaftung von 2 Jahren.
Den PRIO-Brief gibt es leider nicht mehr, wurde von der Post ersatzlos gestrichen.
Da du ohne Erlaubnis des Verkäufer den Artikel geöffnet und vermutlich dadurch beschädigt hast, muss der dafür gar nichts erstatten.
Dass du nachschauen wolltest ist verständlich, doch den Artikel kannst du dann abhaken.
Was die Rücksendung betrifft:
es kann dir völlig egal sein, was der Verkäufer mit zurück gesendeter Ware macht. Das hast du nicht zu entscheiden und somit die Rücksendung zu verweigern.
Schon gar nicht, wenn bereits der Kaufbetrag erstattet wurde. Dann gehört die Ware nicht mehr dir.
Der Rest, was so alles suboptimal gemacht wurde, wurde bereits erwähnt.
Alles in allem wurde hier nicht nur kopflos geritten, sondern auch gehandelt.
Als Erklärung mag gelten, dass du zwar schon sehr lange dabei bist, aber nicht wirklich viel aktiv warst.
Falls du wieder einen Fall von einem nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel haben solltest, gibt es hier eine Anleitung für Ebay:
Hier findest du allgemeine Hinweise zum Käuferschutz bei Ebay:
