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05-01-2025 22:23
Hallo zusammen,
ich wollte mein Handy auf Ebay verkaufen. Am 2.12. habe ich auch einen Käufer für mein lila iPhone gefunden.
Als ich das Paket für den Versand am 4.12. in der frühe vorbereiten wollte und das Label ausgedruckt habe, ist mir das Handy leider runtergefallen und hat einen Displayschaden erlitten. Ich war leider zu dem Zeitpunkt unter Hektik mit meiner Tochter und musste auch zur Arbeit.
Ich hab meinem Mann schnell Bescheid gegeben und bin zur Arbeit gefahren, der hat wohl den Kauf abgebrochen weil er dachte ich kommuniziere mit dem Käufer. Hab ich aber nicht, weil ich echt unter Zeitdruck war, meine Patienten warten und ich war eh schon spät mit Kita und co.
Ich hab das gar nicht verstanden, und dachte ich habe den Kauf aus Versehen abgebrochen, als ich das Postlabel ausgedruckt habe. Daher habe ich dem Verkäufer panisch geschrieben ob man das Rückgängig machen kann, und schnell meinen Mann angerufen. Dieser hat mir das ganze dann erklärt, das wir den Kauf jetzt nicht mehr durchführen können, und man das bei Ebay dann eben abbrechen kann.
Vielleicht kann hier ein Ebay Mitglied in meinen Nachrichten schauen und das nachvollziehen.
So, wie auch immer wir haben dem ganzen dann nicht mehr viel Beachtung geschenkt, der Käufer hat gedränkt dass ein Kaufvertrag bestehe, aber wir haben diesen nunmal mit Ebay abgebrochen, welches eben genau den Fall unterstützt hat.
Wir haben das Handy reparieren lassen, und es dann wiedereingestellt. Das ist doch nicht verboten oder?
Wir haben auch die Rechnung für die Reparatur.
Einige Tage später erhielt ich dann Nachrichten eines potentiellen Käufers. Nach kurzem verhandeln kam dann heraus dass es angeblich die "Frau" des ersten Käufers ist, diese drohte mir dann damit dass sie bereits bei der Polizei Anzeige(Zivilrecht? das weiß sogar ich..) erstattet haben, und hat dies benutzt um mich zu einem Verkauf zu erpressen.. was ich nicht verstehe, die Person könnte ja durchaus einfach das Handy neukaufen.
Aufgrund der sehr aggressiven Nachricht haben wir auch diese Person dann aber blockiert.
Wie mir heute der Ebay Mitarbeiter auch mitgeteilt hat, hat mir der erste Käufer zig weitere Nachrichten mit Drohungen und rechtlichen Konsequenzen gedroht. Meinem Mann klingt das ganze so wieso nach einem Scam, da wir auch nicht verstehen warum die Person so auf dieses Handy, dass eh ziemlich viele Macken hat, so besteht. Das Geld ist doch zurück und man geht dann einfach weiter?
So.. noch kurz zum Anhang: da nur ein Bild möglich ist, habe ich mehrere Bilder zu einem gepackt. Darunter das Paket beim zusammenpacken für den ersten Verkauf, und das gesprungene Display. Dazu noch die Nachricht von der "Ehefrau".
Für mich ist es jetzt äußerst mühseelig hier weiter das Handy zu verkaufen, da ich nicht weiß ob nicht der nächste interessent wieder ein "fake" ist, der dann am Ende sagt es sei kein Handy im Paket gewesen. Ich verstehe Ebay an der Stelle rein gar nicht.
Und jetzt habe ich auch noch eine negative Bewertung erhalten, dessen Inhalt nichts anderes ist, als das Vorgehen dass mir durch Ebay nunmal zur Verfügung gestellt wurde.
Hätte ich mehr mit dem Käufer kommunizieren müssen? Ja, aber laut meinen Mann sind es zwei Klicks um einen Kauf nachträglich abzubrechen, hier sehe ich nicht nur unsere Schuld.
Zitat:
"Verkauf wurde abgebrochen und der Artikel neu eingestellt. Rate ab bei diesem Verkäufer etwas zu kaufen". Warum genau muss dies jetzt negativ sein? Das Handy hat nunmal in dem Moment einen Schaden erlitten, sollte ich ein kaputtes Handy verschicken? Diese Bewertung wurde aus purer Rache geschrieben, welche gegen den Grundsatz verstoßen. Hier werden zwar andere Beispiele genannt, dennoch fällt diese Bewertung unter das Rache Prinzip. Der Käufer will mir schaden, weil er denkt ich wollte mehr Profit rausholen. Was eben nicht stimmt. Aber so wie diese Person kommuniziert, ist leider ein konstruktives austauschen nicht möglich.
Mein Profil ist damit nun quasi Nutzlos, auch wenn ich ein Kommentar dazu schreiben soll, wie mir der Mitarbeiter heute geraten hat.
Aufgrund der bisherigen Nachrichten mit dem Käufer, sehe ich jetzt nicht die Möglichkeit einer Schlichtung durch einen weiteren Kontakt.. es wäre schön, wenn mir hier jemand helfen könnte..
Viele Grüße,
Aneliya
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen
Rachebewertung wegen Kaufabbruch. Support weigert sich zu helfen. Erpressung und Drohungen.
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06-01-2025 00:29
Ich kann dir Rote nachvollziehen.
Im aktuellen Angebot steht nichts von einer Display-Reperatur......
Du hast die Beschreibung 1:1 vom ersten Verkauf übernommen.
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06-01-2025 00:01
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06-01-2025 00:29
Ich kann dir Rote nachvollziehen.
Im aktuellen Angebot steht nichts von einer Display-Reperatur......
Du hast die Beschreibung 1:1 vom ersten Verkauf übernommen.
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06-01-2025 00:40
Optimal wäre gewesen, das Gespräch dahin zu leiten, daß es ein Versehen war. Und schlußendlich dem Erstkäufer zuerst als Sofortkauf anzubieten.
Und ja - das neue Display gehört in die Artikelbeschreibung !
Rachebewertung wegen Kaufabbruch. Support weigert sich zu helfen. Erpressung und Drohungen.
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06-01-2025 00:58
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06-01-2025 01:48 - bearbeitet 06-01-2025 01:50
Hallo,
diesen Satz von dir "Ich verstehe Ebay an der Stelle rein gar nicht" verstehe ich nun wieder nicht.
Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag einseitig abgebrochen (mit welcher Begründung?). Wenn der Artikel beschädigt wurde, hättest du den Käufer kontaktieren müssen und gemeinsam eine Lösung finden.
Du solltest auch das Angebot beenden, so lange keine Lösung gefunden wurde.
Es könnte sonst sein, das du einen Ersatzkauf dem Käufer bezahlen musst.
Mit deiner Vorgehensweise würdest du meiner Meinung nach jeden Rechtsstreit verlieren, denn der Käufer kann das Handy zivilrechtlich einklagen.
Du solltest dich wirklich aussergerichtlich mit dem Käufer einigen.
Einen Zusatzkommentar bei der Bewertung würde ich nicht in Betracht ziehhen, die Bewertung fällt dadurch mehr auf und dein Zusatzkommentar würde wie eine Ausrede aussehen.
Wobei die Bewertung auch rechtens ist.
Rachebewertung wegen Kaufabbruch. Support weigert sich zu helfen. Erpressung und Drohungen.
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06-01-2025 07:13
Hallo @aneliypopov-5
wie von anderen schon geschrieben, gehört die Display Reparatur mit in die Artikelbeschreibung - ist ja quasi wie ein Unfallschaden beim PKW. Nur weil man es im ersten Augenblick nicht sehen kann, weil es repariert wurde, ist das Auto dann nicht mehr unfallfrei.
Und im Prinzip verkaufst Du fremdes Eigentum, auch wenn Du über eBay den Kauf einseitig abgebrochen hast, entbindet Dich dies nicht aus den zivilrechtlichen Pflichten eines gültigen Kaufvertrages. Und auch wenn der Käufer zwischenzeitlich sein Geld zurück erhalten hat, ist es trotzdem sein Handy, dass Du beschädigt hast und jetzt versuchst hier zu verkaufen.
Er könnte tatsächlich auf die Lieferung des Handys bestehen. Und wenn das Handy tatsächlich so viele kleine Macken hat, dass Du Dich wunderst, wer so etwas überhaupt kauft - warum stellt man es dann überhaupt ein?
Richtige Vorgehensweise wäre gewesen, den Käufer zuerst darüber zu informieren, dass Dir beim Verpacken das Handy leider runtergefallen ist und das Display dabei beschädigt wurde. Als Argumentationshilfe wäre dann als Anhang ein Bild vom beschädigten Gerät hilfreich gewesen, um es an die entsprechende Benachrichtigung an den Käufer anzuhängen. In der gleichen Nachricht hätte man dann auch anbieten können, den Kauf einvernehmlich abzubrechen oder das Handy reparieren zu lassen.
Ich nehme mal an, dass der Kauf mit der Begründung abgebrochen wurde, dass der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht (wegen Verlust, Diebstahl etc.). Das jetzt der Artikel erneut eingestellt wurde zum Verkauf, dient jetzt nicht wirklich eine eventuellen Argumentationskette vor Gericht.
Wie gesagt, der Käufer hat seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt - er hat den Artikel bezahlt. Die Erstattung über eBay hebt nicht den Kaufvertrag auf. Du schuldest dem Käufer weiterhin ein Gerät mit den im Angebot beschriebenen Produkteigenschaften.
eBay geht bei einem Kaufabbruch eben davon aus, dass entweder die Vertragspartner einvernehmlich vom Kaufvertrag zurücktreten wollen oder ein trifftiger Grund besteht, dass der Kaufvertrag nicht mehr vereinbarungsgemäß stattfinden kann. Eben durch die Zerstörung des Artikels, oder Verlust durch Diebstahl beispielsweise. Bei Massenware kann der Käufer durchaus dann auf eine Ersatzlieferung bestehen, wenn der Schaden am Gerät oder dessen Verlust grob fahrlässig durch den Verkäufer herbeigeführt wurde. Er könnte beispielsweise auch einen Ersatzkauf tätigen, dessen Kosten Du tragen müsstest.
Und grobe Fahrlässigkeit kann man unterstellen, wenn man etwas unter Zeitdruck verpacken will, während man sich noch um andere Dinge kümmert. Ich weiß, dass Frauen gemeinhin besser im Multitasking sind, aber wenn man sowieso schon spät dran ist, und dann quasi auf den letzten Drücker noch eben schnell nebenbei etwas anderes erledigen will, ist das Scheitern eigentlich schon vorprogrammiert.
Tut mir leid für diese negative Antwort. Aber so sehe ich persönlich die Sache.
Rachebewertung wegen Kaufabbruch. Support weigert sich zu helfen. Erpressung und Drohungen.
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06-01-2025 08:16
Moin @aneliypopov-5
entschuldige, aber ich komme zu dem Eindruck, dass du annimmst alles richtig gemacht zu haben.
Dir geht es nur um dein eigenes Profil und berufst dich darauf, dass ebay Kaufabbrüche zulässt?
Du hast keine Rachebewertung erhalten sondern der Käufer hat ein negatives Kauferlebnis gehabt und genau dies kommuniziert.
Den Kaufvertrag schließen Käufer und Verkäufer nach dem BGB und nicht nach ebay. Wenn denn tatsächlich ein Display Schaden entstanden war hättet ihr reparieren lassen und dann die Ware an den Käufer schicken müssen um den Kaufvertrag zu erfüllen.
Wie sähe das umgekehrt aus, ihr kauft ein Handy, freut euch und zack sagt die Vkin ist kaputt, Kaufabbruch.
Da wärest du nicht auch sauer und hättest Zweifel, zumal die Vkin das Handy wieder einstellt ohne auf den Austausch des Displays hinzuweisen? 😎
Rachebewertung wegen Kaufabbruch. Support weigert sich zu helfen. Erpressung und Drohungen.
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06-01-2025 09:20
@bootyooty schrieb:Moin @aneliypopov-5
Den Kaufvertrag schließen Käufer und Verkäufer nach dem BGB und nicht nach ebay. Wenn denn tatsächlich ein Display Schaden entstanden war hättet ihr reparieren lassen und dann die Ware an den Käufer schicken müssen um den Kaufvertrag zu erfüllen.
Ich bin als Privatverkäufer nicht verpflichtet dies zu tun.
In dem Moment wusste ich nicht, ob das Handy überhaupt noch reparierfähig ist, und wenn der Preis jetzt deutlich höher gewesen wäre, hätte ich es auch nicht reparieren lassen. Dann wäre das Handy als Defekt, und genau diese Option bietet Ebay und das BGB mir an:
Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB)
§ 280 BGB in Verbindung mit § 276 BGB
Kein Schadensersatz bei unverschuldetem Rücktritt (§ 326 Abs. 1 BGB)
Rachebewertung wegen Kaufabbruch. Support weigert sich zu helfen. Erpressung und Drohungen.
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06-01-2025 09:31
Wie kommst du auf das schmale Brett?
https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
Es hat nichts damit zu tun, dass du privat agierst, du hast dich genau wie gew. VK an alle Regeln von ebay und an das BGB zu halten. Du hast den Kaufvertrag nicht erfüllt !
Der Käufer könnte einen Deckungskauf tätigen, dir die Kosten aufgeben.
Der Käufer könnte auch mittels rechtlicher Hilfe den Artikel einklagen, so dass DU einen gleichwertigen Artikel für ihn kaufen und liefern musst.
Kein Schadensersatz bei unverschuldetem Rücktritt (§ 326 Abs. 1 BGB)
*lol.... du hast das Handy beschädigt und hast deswegen abgebrochen... wollen wir jetzt mal über schuldhaft fahrlässig sprechen? Von Schadenersatz war gar nicht die Rede... sondern von Erfüllung des Kaufvertrags.
Warum nimmst du keinen Bezug darauf, dass du beim eingestellten Artikel NICHT auf den Vorschaden/Austausch mit dem Display angegeben hast? Du hast es jetzt beendet.... sorry, ich glaub du suchst hier nach Ausreden, du willst keine Hilfe sondern "ichhaberecht" Gepinsele.
Dass kann jemand anderer erledigen.
Schicken Tag noch
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06-01-2025 10:34
@bootyooty schrieb:
Kein Schadensersatz bei unverschuldetem Rücktritt (§ 326 Abs. 1 BGB)
*lol.... du hast das Handy beschädigt und hast deswegen abgebrochen... wollen wir jetzt mal über schuldhaft fahrlässig sprechen? Von Schadenersatz war gar nicht die Rede... sondern von Erfüllung des Kaufvertrags.
Spielt keine Rolle, ich habe es nicht vorsätzlich getan, daher ist es unverschuldet.
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06-01-2025 10:45
Ja sicher doch, strick dir ruhig deine Wahrheit aus den Paragrafen, wenn dich der Käufer angezeigt hat wie im Text ersichtlich, kannst du all dass dann mit der Staatsanwaltschaft klären. 😎 Da hat jetzt auch das Löschen des Handys nix gebracht, ist noch aufrufbar und wenn der Käufer Screenshots hat, hat er eigentlich alles was er braucht, zusätzlich eurer Kommunikation.
Vielleicht auch nochmal 277 lesen, den gibt es ja auch.
Ciao ======>>>>>
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am
06-01-2025
17:43
- zuletzt bearbeitet am
06-01-2025
19:52
von
kh_nipun
@bootyooty schrieb:
Ja sicher doch, strick dir ruhig deine Wahrheit aus den Paragrafen, wenn dich der Käufer angezeigt hat wie im Text ersichtlich, kannst du all dass dann mit der Staatsanwaltschaft klären. 😎 Da hat jetzt auch das Löschen des Handys nix gebracht, ist noch aufrufbar und wenn der Käufer Screenshots hat, hat er eigentlich alles was er braucht, zusätzlich eurer Kommunikation.
Vielleicht auch nochmal 277 lesen, den gibt es ja auch.
Ciao ======>>>>>
Das einzige, was der Käufer tun kann, ist sich Schadensersatz einzuklagen. Und zwar die Differenz zu dem anderen Telefon dass er kaufen musste. Jetzt soll er mal ein Gericht finden, dass sich um die 50€ Streitwert prügelt. Und selbst das ist absolut unrealistisch.
Ciao 🙂
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06-01-2025 18:00
@aneliypopov-5 schrieb:
@bootyooty schrieb:Ja sicher doch, strick dir ruhig deine Wahrheit aus den Paragrafen, wenn dich der Käufer angezeigt hat wie im Text ersichtlich, kannst du all dass dann mit der Staatsanwaltschaft klären. 😎
Vielleicht auch nochmal 277 lesen, den gibt es ja auch.
Mit einem Staatsanwalt bei einem Zivilverfahren. So so. Also, sorry, von einem "Profi-Mentor" sehe ich hier nichts, eher jemand, der zuviel Zeit hat um halbwahrheiten im Internet zu verbreiten.
Das einzige, was der Käufer tun kann, ist sich Schadensersatz einzuklagen. Und zwar die Differenz zu dem anderen Telefon dass er kaufen musste. Jetzt soll er mal ein Gericht finden, dass sich um die 50€ Streitwert prügelt. Und selbst das ist absolut unrealistisch.
Alter schwede, hier laufen echt ein paar Gestalten rum.
Ciao 🙂
Der Profi-Mentor ist ein Mitglied wie du und ich, der aber seine Zeit investiert, um mit seinen jahrelangen ebay-Erfahrungen Tpps zu geben. Den so anzumachen finde ich nicht gut.
Rechtlich fundierte Auskünfte zu deinem Problem kann dir nur ein Anwalt geben.
Ja, es könnte unwahrscheinlich sein, daß sich ein Gericht mit dem Problem befassen wird/muss. Es gab aber auch schon Streitigkeiten wegen 10 Cent vor dem Kadi.
Warte es ab und trage die berechtigte Rote mit Fassung. Eventuell knickt aber auch ein Telefonjoker ein und entfernt sie. Das und Urteile vor Gericht liegen nicht un unserer Hand.
Rachebewertung wegen Kaufabbruch. Support weigert sich zu helfen. Erpressung und Drohungen.
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06-01-2025 18:30
Hallo @aneliypopov-5
Konfuzius sagt, das Karma mag dich treffen, denn jeder bekommt was er sich erarbeitet und verdient.
Bei dir ist es die rote Bewertung welche ebay selbstverständlich nicht entfernen wird.
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Rachebewertung wegen Kaufabbruch. Support weigert sich zu helfen. Erpressung und Drohungen.
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06-01-2025 18:38
Hallo @rest-fest die Fragestellerin versteht leider nicht, dass der Käufer ganz bestimmt nicht zur Polizei geht um zivilrechtliche Ansprüche zu stellen, sondern vielmehr Betrug/Unterschlagung zur Anzeige bringen wird. Das geht dann an die StA und wenn das Amtsgericht die Ankklage zulässt, geht's los.
Je nach Ausgang kann dann auch zivilrechtlich vorgegangen werden, versteht sie aber alles leider nicht. Nicht mein Prob, ihr's.
Schönen Abend 🙂
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06-01-2025 19:21
@aneliypopov-5 schrieb:
@bootyooty schrieb:Moin @aneliypopov-5
Den Kaufvertrag schließen Käufer und Verkäufer nach dem BGB und nicht nach ebay. Wenn denn tatsächlich ein Display Schaden entstanden war hättet ihr reparieren lassen und dann die Ware an den Käufer schicken müssen um den Kaufvertrag zu erfüllen.
Ich bin als Privatverkäufer nicht verpflichtet dies zu tun.
In dem Moment wusste ich nicht, ob das Handy überhaupt noch reparierfähig ist, und wenn der Preis jetzt deutlich höher gewesen wäre, hätte ich es auch nicht reparieren lassen. Dann wäre das Handy als Defekt, und genau diese Option bietet Ebay und das BGB mir an:
Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB)
§ 280 BGB in Verbindung mit
§ 276 Verantwortlichkeit des Schuldners
(1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung.(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Kein Schadensersatz bei unverschuldetem Rücktritt (§ 326 Abs. 1 BGB)
Och nööööö ---- dann gugg mal hier:
Der Lieferverzug ist genauso wie die mangelhafte Lieferung eine vertragliche Pflichtverletzung, für die der oder die Verkäufer:in haften muss. Das Gegenteil dazu ist der sogenannte Annahmeverzug (§ 293 BGB) – hierbei haftet der oder die Käufer:in, wenn er oder sie die angebotene Leistung nicht wie vereinbart annimmt.
Nichtlieferung der verkauften Ware hat Schadensersatz zur Folge
Das Landgericht Coburg gab der Klage in ganzem Umfang statt und entschied (Urteil vom 17.09.2012 – Az.: 14 O 298/12), dass der Online-Händler grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er die bestellte Ware nicht liefern kann.
Die zentrale Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist die Pflichtverletzung, § 280 I BGB
Das Gerät war verkauft und bezahlt Du hast eine Sorgfaltspflicht !
Deine eigenen Paragraphen 😎
Rachebewertung wegen Kaufabbruch. Support weigert sich zu helfen. Erpressung und Drohungen.
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06-01-2025 19:35
Naja, dann lassen wir Gestalten Dich mal gepflegt auflaufen.
Wenn Du keine Tipps willst, dann heul mal hier nicht weiter herum.
Jetzt kann ich mir die Reaktion des Käufers auch wunderbar erklären 😎🐐
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06-01-2025 22:00
Was hat der Mann in /an deinem Account zu suchen, @aneliypopov-5 .
Wenn ich am 02. verkauft hätte, dann hätte ich den Versand schon soweit fertig gemacht, dass ich mir das Paket am 04. nur noch schnappen muss und dann ab in die Versandstelle damit.
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06-01-2025 22:57
@terri131719 schrieb:Nichtlieferung der verkauften Ware hat Schadensersatz zur Folge
Das Landgericht Coburg gab der Klage in ganzem Umfang statt und entschied (Urteil vom 17.09.2012 – Az.: 14 O 298/12), dass der Online-Händler grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er die bestellte Ware nicht liefern kann.
Deine eigenen Paragraphen 😎
Das ist ein B2B verkauf, kein C2C wie in meinem Fall. Vielleicht solltest du die Urteile mal durchlesen, bevor du damit prahlst 😁 10.000 Hosen für 20.000€, ja, die hat jeder mal so eben rumliegen.
Der Einzig hilfreiche Kommentar kam von @rest-fest : vielen Dank, du hast absolut Recht mit deinem zweiten Absatz.
