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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Ich habe eine E-Mail von Ebay bekommen (in 19facher Ausfertigung!)

Wortlaut:

Aktualisieren Sie bitte Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem eBay-Konto und/oder bestätigen Sie hier, dass Sie OSS nutzen:
https://www.ebay.de/spr/vat 

Umsatz-Steuer-Id ist seit zig Jahren hinterlegt. Aber als Anwender der sog. Differenzbesteuerung nach § 25a USTG und das seit Jahren und mit Zustimmung/Bestätigung vom Steuerberater, Finanzamt etc.  muss ich mich dem OSS-Verfahren nicht anmelden:

Eine Anwendung der Fernverkaufsregelung im OSS-Verfahren für differenzbesteuerte Waren (dazu zählen gebrauchte Waren) findet nicht statt.

https://eclear.com/de/thema/one-stop-shop/

 

https://www.rechnungswesen-verstehen.de/steuern/differenzbesteuerung.php

 

Mit Ebay habe ich bereits telefonisch Kontakt aufgenommen, aber da muss man ja schon den richtigen Ansprechpartner finden. Also habe ich es auch per E-Mail gemacht. Ich kann mir u.a. folgende Lösung vorstellen:

Wie wäre es denn, wenn auf der Seite, wo man seine Umsatzsteuer-ID einträgt und den Haken für das OSS-Verfahren setzen kann, auch ein Kreuz setzen kann für die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25 USTG.

Ich habe gedacht, dass Ebay vor der Einschränkung mit mir noch einmal Rücksprache hält, aber heute wurde ich für Verkäufe ins Ausland gesperrt.

 

miriam@ebay versuch doch mal bitte bei den entsprechenden Stellen nachzufragen, was nun passieren muss, damit ich wieder ins Ausland verkaufen kann? Besten Dank

Nachricht 1 von 55
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54 ANTWORTEN 54

OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

sonja@ebay
Ex-Community Support Team

Hallo @msmoedas , vielen Dank für deinen Beitrag. Die liebe miriam@ebay ist momentan nicht da.  Ich lasse dein eBay-Konto prüfen und leite deine Anfrage weiter. Wir kommen auf dich zu, sobald wir eine Lösung haben. 

 

Liebe Grüße, Sonja

 

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Nachricht 2 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

sonja@ebay 

 

Man sollte dazu anmerken, dass auch andere Verkäufer betroffen sind.

Es handelt sich also nicht um ein Problem mit dem Account, sondern um die ebay-eigene Auslegung des Steuerrechts.

 

Leider finden nicht alle den Weg in die Community, um das Problem zu beschreiben.

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 3 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Hallo Sonja, das wäre super. Miriam schrieb mir von einer Ausnahme, die sie für meinen Fall beantragen wollte.

Nachricht 4 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

@msmoedas 

 

Bei mir das Gleiche. Genauso viele E-Mails (für jedes EU-Land einzeln).

 

Zudem trudelte soeben gleich eine E-Mail eines Ungarn zu einem Angebot ein, ob er auch kaufen kann.

 

Das Thema wurde in diesem Thread bereits erläutert, ohne abschließendes bzw. zufriedenstellendes Ergebnis:

https://community.ebay.de/t5/Vorschl%C3%A4ge-und-R%C3%BCckmeldungen-zur/Steuerrecht-OSS-Schnittstell...

 

miriam@ebay empfiehlt darin in ihrem Beitrag vom 16.09.2024 um 09:35 Uhr sinngemäß, für jedes EU-Land (in das man verkaufen will) eine jeweils gültige USt-ID zu hinterlegen, OSS zu nutzen oder den Versand außerhalb der EU auszuschließen. Vermutlich war Letzteres als "Versand innerhalb der EU ausschließen" gemeint (außer Deutschland natürlich).

 

 

Die Rechtslage scheint zu sein (ich bin KEIN Rechtsanwalt und auch KEINE Rechtsberatungsstelle!):

 

Beträgt der Jahresumsatz ins EU-Ausland insgesamt mehr als 10.000 Euro, dann muss entweder für JEDES EU-Land (in das man verkaufen will) eine eigene USt-ID beantragt und eine separate USt-Steuererklärung samt Abführung der USt vorgenommen werden. Oder man wählt das OSS-Verfahren.

 

Besonderheiten hinsichtlich des Umsatzes von 10.000 Euro:

- der Umsatz bezieht sich auf ein Kalenderjahr

- der Umsatz versteht sich einschließlich berechneter Versandkosten

- der Umsatz versteht sich als Netto-Umsatz (ganz toll für Differenzbesteuerungs-Nutzer!)

- es gelten die Umsätze aus sämtlichen Verkaufsaktivitäten, also auch auf anderen Marktplätzen, im eigenen Online-Shop oder auf sonstige Art und Weise, selbstverständlich auch bei Verkäufen über mehrere Accounts

- die Umsatzschwelle von 10.000 Euro bezieht sich auf den Gesamtumsatz aller Verkäufe ins EU-Ausland; es gilt also nicht nur für ausländische EU-Länder, in denen die 10.000 Euro-Marke "gerissen" wird, sondern es genügt in der Summe aller Verkäufe ins EU-Ausland die 10.000 Euro zu reißen, dann ist man im kompletten EU-Ausland "mit dabei"

- es gilt grundsätzlich der dauerhafte Verbleib der Ware nach Lieferung/Beförderung, also noch nicht einmal der Lieferort ist entscheidend, was aber weder vom Verkäufer noch von eBay in angemessener Form überprüfbar ist (lässt sich ein Österreicher die Ware z.B. nach Regensburg liefern und überführt sie dann selbst in die Heimat, dann zählt das streng genommen als Verkauf ins EU-Ausland)

 

 

Allerdings gibt es hinsichtlich Differenzbesteuerung einige Besonderheiten:

 

1. Wird die Differenzbesteuerung angewandt, dann findet weder die Anmeldung über die OSS-Plattform, noch die Lieferschwelle von 10.000 Euro Anwendung.

 

Quellen:

https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html

https://www.onlinehaendler-news.de/themen/panorama/134889-faq-umsatzsteuerreform-oss

https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/one-stop-shop/

 

Beim Händerbund ist man allerdings der Meinung, dass die Umsatzschwelle von 10.000 Euro auch bei Differenzbesteuerung Anwendung findet:

https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3964-faq-one-stop-shop-umsatzsteuer

 

2. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist bei Differenzbesteuerung ausgeschlossen (§ 25a Abs. 7 Nr. 1 UStG). Allerdings betrifft das außer beim Fahrzeughandel ohnehin nur den B2B-Bereich, der soweit ich das verstehe ohnehin nicht über OSS abgewickelt werden kann/darf, zumindest dann nicht, wenn der Business-Kunde aus dem EU-Ausland sich gerne die deutsche MwSt. erstatten lassen möchte.

 

3.  Es ist möglich auf die Differenzbesteuerung zu verzichten (§ 25a Abs.  8 UStG). Dann kann allerdings auch die Möglichkeit der Gesamtdifferenz nicht genutzt werden (§ 25a Abs. 4 UStG). Denkbar wäre es von dieser Möglichkeit für alle Verkäufe ins EU-Ausland Gebrauch zu machen. Nebst dem Verzicht auf die Gesamtdifferenz würde das auch die Abführung der USt. in Höhe des jeweiligen MwSt.-Satzes für das jeweilige Lieferland für den kompletten Umsatz bedeuten (in Ungarn z.B. 27%).

 

 

Situation hinsichtlich eBay im Bezug auf Differenzbesteuerung/OSS:

 

miriam@ebay  schilderte in Ihrem Beitrag vom 16.09.2024 um 09:35 Uhr im oben verlinkten Thread, dass eBay sich im Falle von Anwendung der Differenzbesteuerung (und EU-Auslands-Umsatz > 10.000 Euro) die Rechtsauffassung vertritt, trotzdem die Umsatzsteuer abführen zu müssen. Die Differenzbesteuerungs-Ausnahme würde für Plattformbetreiber (wie eBay) nicht gelten und man müsse daher in allen Fällen von EU-Auslandsumsatz über 10.000 Euro die Umsatzsteuer über OSS abführen (solange der Verkäufer nicht für jedes EU-Ausland, in das er verkaufen will, eine separate Umsatzsteuer-ID hat und entsprechende Umsatzsteueranmeldungen vornimmt).

 

Den Ausführungen in den Ausschluss-E-Mails von eBay nach zu urteilen blockiert eBay in diesem Zusammenhang sowohl Käufer mit Accountanschrift, als auch Lieferanschrift im EU-Ausland.

 

 

Einen Ausweg scheint es derzeit nur für Differenzbesteuerungs-Nutzer mit weniger als 10.000 Euro EU-Auslands-Jahresumsatz zu geben. Man kann bei eBay eine entsprechende Option aktivieren:

 

"Mein eBay" --> "Einstellungen" --> "Verkäufereinstellungen" --> "Einstellungen für gewerbliche Verkäufer" --> "Bestätigung über Ihre grenzüberschreitenden Umsätze innerhalb der EU"

 

Dort den Haken setzen. Hat man mehr als 10.000 Euro EU-Auslandsumsatz kommen sofort die nächsten 19-Mecker-E-Mails von eBay mit Hinweis auf Überschreitung der 10.000-Euro-Schwelle und Androhung des Ausschlusses vom EU-Ausland.

 

 

Fazit:

 

Wir haben einen Umsatzanteil im EU-Ausland von 20-30%. Dieser fällt nun offenbar bis auf Weiteres weg. Es verbleiben uns somit nur noch Verkaufsmöglichkeiten innerhalb Deutschlands und außerhalb der EU (sogenanntes "Drittlandsgebiet").

 

Auch wenn es sich offenbar um ein gewaltiges Problem in der Umsetzung durch eBay handelt, so kann man hier die EU als Initiator von dem ganzen Mist meines Erachtens nicht außen vor lassen.

 

Das nächste von der EU erschaffene Bürokratiemonster steht mit der Produktkennzeichnungspflicht ja bereits in den Startlöchern und wird pünktlich 11 Tage vor Heiligabend losgelassen.

 

Nachricht 5 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

In der Sache noch ein zusätzliches Highlight:

 

Ich habe mich vor rund 2 Wochen vom eBay-Kundenservice anrufen lassen wegen ebenfalls x-zähliger Warnmeldungen, offenbar wegen dieser OSS-Angelegenheit. Da wurde mir nach kurzer interner Rücksprache gesagt: Die Nachrichten hätten für mich nix zu bedeuten, ich könne die ignorieren und löschen.

 

Hierzu gleich vorab: Vom Leid tun und entschuldigen habe ich nix.

Nachricht 6 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

mia@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @msmoedas

die liebe sonja@ebay hat mich gebeten, Dir die Rückmeldung der Fachabteilung mitzuteilen. 

Die Kollegen haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte überprüfe Deinen Posteingang.  

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende. 

Mia 

 

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Nachricht 7 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Hallo Mia,

E-Mail erhalten und Bestätigung an den Absender zurück geschickt. Kannst ja mal schauen, ob es angekommen ist bzw. entsprechend weiterleiten.

Besten Dank für eure schnelle und praktisch orientierte Lösung/Hilfe.

MfGr

Stefan Börger

Nachricht 8 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Ergänzung: Rechtsquelle im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG), aufgrund dessen OSS bei Verwendung der Differenzbesteuerung keine Anwendung findet.

 

§ 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG
Die Anwendung des § 3c und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a) sind bei der Differenzbesteuerung ausgeschlossen.

Entscheidend ist hierbei der Ausschluss des § 3c UStG, denn darin ist der ganze Mist mit der USt-Abführung ins jeweilige EU-Ausland geregelt, für den dann OSS genutzt werden kann. Ort der Lieferung beim Fernverkauf im Sinne des UStG ist demnach bei Differenzbesteuerung immer Deutschland, egal in welches EU-Ausland geliefert wird.

Nachricht 9 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

sonja@ebay 

mia@ebay 

 

Bei mir liegt der Gleiche Sachverhalt zu Grunde wie bei @msmoedas . Ich würde daher auch eine solche E-Mail gerne erhalten.

Nachricht 10 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Ergänzung: Weitere Rechtsquelle - diesmal die EU-Verordnung, die der bereits zuvor zitierten Umsetzung in nationales Recht (Umsatzsteuergesetz) vorsteht:

 

Art. 35 RL 2006/112/EG Artikel 35 i.d.F. 03.06.2022 (auch als MwStSystRL bezeichnet)

Artikel 33 gilt nicht für die Lieferung von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten im Sinne des Artikels 311 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 sowie für die Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen im Sinne des Artikels 327 Absatz 3, die der Mehrwertsteuer gemäß den Sonderregelungen für diese Bereiche unterliegen.

 

Im Grunde entspricht das dem, was ich zuvor bereits mit der in nationales Recht umgesetzten Vorschrift § 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG angeführt hatte.

Nachricht 11 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Deutschland Regelt sich kaputt mit dem ganzen EU Quatsch. 

Nachricht 12 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Vom Prinzip bleibt der "Bösewicht" mal wieder ebay.

 

Geltende Regeln und Gesetze werden anders interpretiert als der Gesetzgeber es vorgesehen hat..

Das ist aus meiner Sicht genauso wie die Anwendung der "fiktiven Schnittstelle" bei "digitalen Produkten", die die Landesgrenze gar nicht überschreiten, sondern nur inländisch verkauft werden.

 

Aber auch darüber diskutieren wir ja schon seit Februar 2023.

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Nachricht 13 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Hallo @marcels-modellbahn-welt , ich habe die Kollegen benachrichtigt. Ich bin zuversichtlich, dass wir dir auch schnellstmöglich weiterhelfen können 🙂 

 

Liebe Grüße, Sonja

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Nachricht 14 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

sonja@ebay  , miriam@ebay

 

Bei mir der selbe Sachverhalt.

Würde mich freuen, wenn sich jemand darum kümmern könnte.

 

Vielen Dank!

Nachricht 15 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Hallo @sonnenbrillen-agentur , ich nehme es auf und benachrichtige die Kollegen. Ich freue mich, wenn ich dir weiterhelfen konnte. 

 

Liebe Grüße, Sonja

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Nachricht 16 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Bislang ist noch nichts angekommen. Vermutlich arbeitet die Fachagentur nur Mo-Fr (außer Feiertags). Da war es natürlich optimal, ausgerechnet am Mittwoch Abend genau vor dem Feiertagswochenende Reformationstag/Allerheiligen den Stecker für den EU-Auslandsverkauf zu ziehen.

 

Langfristig wäre es wohl auch für eBay sinnvoll eine Funktion für die Differenzbesteuerungs-Bestätigung zu integrieren, ggf. auch für Kleinunternehmerregelung. Vorschlag: An der Stelle, an der auch der "EU-Auslands-Umsatz liegt unter 10.000 Euro"-Haken gesetzt werden kann:

"Mein eBay" --> "Einstellungen" --> "Verkäufereinstellungen" --> "Einstellungen für gewerbliche Verkäufer" --> "Bestätigung über Ihre grenzüberschreitenden Umsätze innerhalb der EU"

 

Zudem sollte die o.g. Seite mit der Seite für die Angabe der USt-ID(s) gegenseitig verlinkt/vernetzt werden:

"Mein eBay" --> "Einstellungen" --> "Öffentliche Informationen zum Unternehmen" --> "Umsatzsteuer-Identifikationsnummern"

Nachricht 17 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

@marcels-modellbahn-welt - jep, die Kollegen werden sich höchstwahrscheinlich ab Montag melden. Ich danke dir für deine Geduld. 

 

Deinen Vorschlag zur einer Funktion für die Differenzbesteuerungs-Bestätigung habe ich weitergegeben. Ob und wann eine Umsetzung erfolgt, kann ich dir nicht mitteilen. 

 

Liebe Grüße, Sonja

 

 

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Nachricht 18 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

sonja@ebay 

 

Leider bislang noch keine E-Mail erhalten, auch nicht im Spam-Ordner. Außer natürlich E-Mails von Kunden aus dem EU-Ausland, die fragen, warum sie nicht mitbieten/kaufen können...

Nachricht 19 von 55
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OSS-Verfahren + Differenzbesteuerung - Verkauf wird eingeschränkt

Hallo @marcels-modellbahn-welt ,

 

danke für deine Geduld.

Ich übernehme hier einmal für meine liebe Kollegin sonja@ebay .

Diese hat dein Anliegen an die Fachabteilung weitergeleitet.

Daher gedulde dich bitte noch ein wenig, bis du eine Antwort erhalten wirst.

 

Liebe Grüße

Elke

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Nachricht 20 von 55
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