21-02-2024 12:32
Guten Tag liebe Community,
ich habe einen offenen Fall bei eBay, weil ein Kunde sein Paket angeblich nicht erhalten hat. Laut DHL wurde es jedoch mit Auslieferungsnachweis und Unterschrift zugestellt. Mich macht stutzig, dass hier ein Ablageort gewählt wurde, der laut dem Kunden nicht der Fall ist. Ich neige dazu, keine Rückerstattung einzuleiten, da ich davon ausgehe, dass es die Schuld des Kunden ist. Ich möchte jedoch selbstverständlich keine negative Bewertung erhalten. Hat jemand Erfahrungswerte für mich?"
Gelöst! Gehe zu Lösung.
21-02-2024 13:42
Tagchen @rs-retouren
1. Du bist gewerblich und trägst das Risiko bis zur Aushändigung an den Käufer
2. Du bist auch derjenige, der Vertragspartner von DHL ist.
3. Wenn der Empfänger keinen Ablageort angegeben hatte, hat der Zusteller eigenmächtig abgelegt.
5. Wenn der K dir schriftlich bestätigt, dass er die Ware weder erhalten noch einen Ablageort angegeben hat (DAS müsste DHL ja nachweisen können!) würde ich ihm die Ware erneut senden oder erstatten.
6. Ich würde das als Käufer auch durchsetzen.
Lektüre:
https://www.it-recht-kanzlei.de/ware-nicht-erhalten-beweissicherung-moeglichkeiten.html
21-02-2024 12:52
@rs-retouren schrieb:
Guten Tag liebe Community,
ich habe einen offenen Fall bei eBay, weil ein Kunde sein Paket angeblich nicht erhalten hat. Laut DHL wurde es jedoch mit Auslieferungsnachweis und Unterschrift zugestellt. Mich macht stutzig, dass hier ein Ablageort gewählt wurde, der laut dem Kunden nicht der Fall ist. Ich neige dazu, keine Rückerstattung einzuleiten, da ich davon ausgehe, dass es die Schuld des Kunden ist. Ich möchte jedoch selbstverständlich keine negative Bewertung erhalten. Hat jemand Erfahrungswerte für mich?"
Hallo @rs-retouren,
ich habe deine hinterlegte Sendungsnummer überprüft und aus dieser geht ganz klar hervor, dass die Sendung an die richtige Adresse zugestellt wurde. Dadurch, dass du die Zustellung nachweisen kannst, wird ein vom Käufer geöffneter Käuferschutzfall sehr wahrscheinlich zu deinen Gunsten entschieden. Um eine negative Bewertung musst du dir in diesem Fall dann auch keine Sorgen machen.
Um deinem Käufer hier dennoch weiterzuhelfen, empfehle ich dir, einen Nachforschungsantrag bei dem Transportdienst für ihn zu stellen. Bestenfalls lässt sich dadurch klären, wo genau das Paket abgelegt wurde. Eine Erstattung musst du nicht vornehmen. 😊
Liebe Grüße
Verena
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
21-02-2024 12:36 - bearbeitet 21-02-2024 12:37
Wenn ein Käufer einen nicht erhaltenen Artikel meldet und du nicht erstattest wird erstmal ebay die Erstattung vornehmen und du erhälst noch einen Mangeleintrag weil ebay einfreifen musste. Ebay wird zu 99% für den Käufer entscheiden.
Und ob ein Ablageort angegeben wurde sieht man eigentlich an der Sendungsverfolgung. Sollte es so sein, dann wärst du auf der sicheren Seite da dann der Käuferschutz nicht greifen dürfte.
Ich leite das Ganze mal an eine ebay MA weiter, sie kann sicher mehr dazu sagen.