27-11-2025 19:00
Hallo,
ein Kunde kaufte am 09.11. einen Lufterfrischer für das Auto. Am 11.11. kaufte er genau den selben Artikel noch einmal.
Nun hat er beide Artikel negativ bewertet, mit der Begründung, er hat Reizungen der Atemwege und Kopfschmerzen. Das Produkt scheint sehr toxisch zu sein.Und riecht nach 2 Wochen immer noch.
Wenn er beide Produkte im selben Auto verwendet hat, ist es klar, dass dieses eine Überdosierung ist, und es auch nach 2 Wochen noch riecht. Das erklärt auch, warum seine Atemwege gereizt sind.
Das liegt aber nicht an mir und auch nicht an dem Produkt, sondern an der Fehlanwendung des Käufers.
Auch ist es eine Unterstellung, dass das Produkt sehr toxisch zu sein scheint. Diese Behauptung bezeichnet einen Stoff, der Lebewesen vergiften oder ihnen körperlichen Schaden zufügen kann. Dieses stimmt überhaupt nicht und kann auch andere Käufer davon abschrecken, den Artikel zu kaufen.
Ich bitte daher einmal, diese beiden Bewertungen zu überprüfen, ob die gelöscht werden können.
Gruss
G. Fuhr
29-11-2025 17:30
Dir auch einen schönen guten Morgen um 17:27..... ausgeschlafen?
Schön, wenn der Käufer einsichtig war denn ich vermute stark dass ebay die Bewertungen nicht gelöscht hätte.
29-11-2025 17:27
Guten Morgen Nina,
ich habe etwas auf den Käufer eingeredet und er hat die Bewertungen beide geändert.
29-11-2025 09:51 - bearbeitet 29-11-2025 09:51
@internethandel_fuhr Guten Morgen. 🙂
Bitte nenne mir einmal die Artikelnummer um die es hier geht.
Liebe Grüße,
Nina
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28-11-2025 09:53
Hallo,
danke für deinen beitrag. Ich habe bereits die Löschung beantragt gehabt. Nach 30min. wurde diese aber bereits abgelehnt. Ich denke, dass hier eine KI den Fall bearbeitet hat und somit überhaupt nicht meinen Text verstanden hat, welchen ich geschrieben hatte.
28-11-2025 08:55
https://www.ebay.de/help/policies/feedback-policies/feedback-policies?id=4208
Um globale Vorschriften einzuhalten, werden wir ab dem 3. November negative oder neutrale Bewertungen in den folgenden Rückgabefällen nicht mehr automatisch entfernen, sofern sie unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen:
Eine Löschung musst du bitte selbst beantragen über das Verkäuferportal
https://www.ebay.de/help/selling/selling-tools/portal-fr-verkuferanfragen?id=4996
28-11-2025 08:37
verena hat es wohl gestern nicht mehr geschafft, vielleicht hat heute morgen ihre liebe Kollegin samantha@ebay einmal Zeit über den Vorgang zu schauen?
Hier könnte Ihre Werbung stehen
28-11-2025 07:21
Also alleine die Behauptung aufzustellen und zu schreiben, dass der Artikel sehr toxisch ist, wäre für mich ein Grund, die Bewertungen zu löschen, da er damit sagt, dass der Artikel Lebewesen vergiften oder ihnen körperlichen Schaden zufügen kann. Das ist eine Unterstellung und stimmt nicht. Auch wurde vor der Bewertung kein Kontakt aufgenommen oder der Artikel zurück gegeben.
Der Kunde kann nichts mehr kaufen, da ich diesen gesperrt habe 😉
27-11-2025 21:26
verena@ebay magst du bitte einmal schauen?
Für mich sind die Bewertungen nicht löschwürdig, selbst wenn der Kunde die Teile noch ein dutzend mal kauft.
Wäre vielleicht blöd, aber nicht verboten.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
27-11-2025 20:54
Was sagt denn der Kundenservice dazu, @internethandel_fuhr
27-11-2025 20:48
27-11-2025 20:20
Du hast doch 130 gelöschte Bewertungen, @internethandel_fuhr .
27-11-2025 20:07
@voli-maus die Frage steht im letzten Satz.
27-11-2025 19:30
Wie ist denn deine Frage, @internethandel_fuhr ?